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| BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Der Begriff derselben Rechtssache umfasst die Gesamtheit der bei einem Sachverhalt rechtlich in Betracht kommenden Tatsachen und Interessen, auch wenn sie in verschiedenen Verfahren verhandelt werden (EGH 29, 217 f; RG JW 1937, 2964 Nr. 5; HRR 1938 Nr. 1443; BGHSt 5, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]).Der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Senats BGHSt 5, 301 liegt die hier garnicht in Betracht kommende Annahme zugrunde, dass die Ziele der mehreren Auftraggeber des Anwalts nicht gegeneinander gerichtet sind, diese dem Rechtsanwalt vielmehr die Wahrnehmung ihres gemeinsamen Interesses anvertrauen.
Denn der Begriff des Dienens umfasst jede berufliche Tätigkeit des Anwalts, durch die das Interesse des Auftraggebers gefördert worden soll (vgl RGSt 23, 65 f; 62, 292; EGH 6, 126, 130; 29, 85, 87; BGHSt 5, 305 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]).
- RG, 10.06.1937 - 3 D 311/37
Handelt der Anwalt, der die Vertretung des Gegners übernimmt, auch dann im Sinne …
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 356 StGB liegt demgemäss immer vor, wenn der Anwalt der einen Partei im Gegensatz zum Anliegen der anderen dient (vgl RGSt 45, 305, 307 f; 49, 344; 71, 253).Dass das Mandat W.s infolge der Entziehung bereits erloschen war, als der Angeklagte namens der Firma St. & Pa. gegen ihn vorging, ist ohne Belang, Denn die einmal begründete Treupflicht besteht fort, solange sich noch Rechtsfolgen aus dem anvertrauten Sachverhalt ergeben können (RGSt 45, 307 f; 62, 294); von ihr vermag den Anwalt nicht einmal das Einverständnis der erstvertretenen Partei zu befreien (EGH 29, 87; RGSt 71, 253; 72, 139 f).
- RG, 15.12.1921 - 1241/21
Ist nach rechtskräftiger Freisprechung von der Anklage hehlerischen Ankaufs eine …
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Dass das Landgericht das in der Anklage unbeanstandet gelassene erste Tätigwerden des Angeklagten für die Firma St. & Pa. im Oktober 1950 nicht zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht hat, beschwert den Angeklagten nicht, weil der Umfang der Rechtskraft des angefochtenen Urteils so weit reicht, wie das Recht und die Pflicht des Landgerichts zur Aburteilung sich erstreckte (vgl RGSt 56, 324; 72, 105).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Damit ist sein Verschulden dargetan (vgl BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]. - BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Demgemäss ist es denn auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Irrtum über den Begriff derselben Rechtssache ein Verbotsirrtum ist (NJW 1953, 430 Nr. 16; 4 StR 762/53 vom 14.4.1954; BGHSt 7, 17). - BGH, 16.12.1952 - 2 StR 198/51
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Dass ein solcher Irrtum sich ebenfalls als eine Verkennung der Rechtswidrigkeit und damit als Verbotsirrtum darstellen würde, steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest (BGHSt 3, 400, 403, 5, 284, 301, 311) [BGH 16.12.1952 - 2 StR 198/51]. - BGH, 11.12.1952 - 5 StR 639/52
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Demgemäss ist es denn auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Irrtum über den Begriff derselben Rechtssache ein Verbotsirrtum ist (NJW 1953, 430 Nr. 16; 4 StR 762/53 vom 14.4.1954; BGHSt 7, 17). - RG, 21.09.1928 - I 408/28
1. Wann ist eine Angelegenheit dem Rechtsanwalt "vermöge seiner amtlichen …
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Das Merkmal des Anvertrautseins wird schon durch die Mitteilung des Sachverhalts in Verbindung mit der Bitte um Rechtsbeistand erfüllt (RGSt 49, 343; 62, 289, 291). - BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
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Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Demgemäss ist es denn auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Irrtum über den Begriff derselben Rechtssache ein Verbotsirrtum ist (NJW 1953, 430 Nr. 16; 4 StR 762/53 vom 14.4.1954; BGHSt 7, 17). - RG, 05.07.1926 - III 357/26
1. Ist in § 356 StGB. der Begriff "dieselbe Rechtssache" -- und demgemäß der …
Auszug aus BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Denn massgebend für den Umfang der anvertrauten Interessen ist nicht der im Einzelfall geltend gemachte Angriffs- oder Verteidigungsgrund, sondern der Inhalt des dem Anwalt durch die Auftragserteilung in Bezug auf die rechtliche Auswertung eines Tatsachenkomplexes entgegengebrachten Vertrauens (RGSt 60, 298, 300; RG DR 1939, 714 Nr. 9). - RG, 14.12.1911 - I 980/11
Dient ein Rechtsanwalt pflichtwidrig beiden Parteien in derselben Rechtssache, …
- RG, 28.10.1913 - V 474/13
1. Zum Begriff des Anvertrauens im Sinne von § 356 StGB. 2. Ist zur Anwendung …
- BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55
Rechtsmittel
Es ist nicht erforderlich, daß der Rechtsanwalt auch mit der Wahrnehmung jedes daraus entspringenden Rechtsinteresses beauftragt wird (BGH 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit mehrfach im einzelnen die Grundsatze entwickelt, auf die es für die Beurteilung der inneren Tatseite beim Parteiverrat ankommt (vgl namentlich BGHSt 4, 80, 83 ff [BGH 20.11.1952 - 4 StR 850/51]; 5, 284, 287 ff, 301, 309 ff [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]; 7, 17, 21 ff [BGH 02.12.1954 - 4 StR 500/54]; 7, 261 ff [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).
Kommt das Landgericht in der neuen Hauptverhandlung zur Auffassung, daß der Angeklagte die Tat im Verbotsirrtum begangen hat, so ist nach den vom Bundesgerichtshof ausgesprochenen Richtlinien (BGHSt 2, 194, 209 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 4, 1, 5) [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52]zu entscheiden, ob dieser die Schuld des Angeklagten ausschließt oder je nach dem Maß seines Verschuldens die Vorwerfbarkeit mindert oder unberührt läßt (BGH 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).
- BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55
Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten …
Demgegenüber ist es belanglos, ob ihm der Ehemann K. sein Interesse an der Aufrechterhaltung der Ehe anvertraut hatte und ob die Scheidung schon auf Grund der eingestandenen Straftaten unvermeidbar war, Da dem Strafprozeß derselbe Sachverhalt wie den beiden anderen Verfahren zugrunde lag, wurde ihm mit der Übertragung der Verteidigung die tatsächliche Grundlage für diese Angelegenheiten notwendig mit anvertraut, ohne Rücksicht darauf, ob er auch mit ihrer Wahrnehmung in den übrigen Rechtsstreitigkeiten beauftragt wurde (BGH 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).In dieser Richtung wird der Tatrichter in der neuen Verhandlung die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erörterten rechtlichen Gesichtspunkte über den Tatbestands- und Verbotsirrtum beim Parteiverrat zu beachten haben (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284, 301; 7, 17, 261; 5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 762/53 vom 14. April 1954; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).
Nach ständiger Rechtsprechung ist unter derselben Rechtssache im Sinne dieser Vorschrift die Gesamtheit der bei einem Sachverhalt in Betracht kommenden Tatsachen und Interessen zu verstehen, ganz gleich, welche Ansprüche im einzelnen aus ihm hergeleitet werden, ob sie sich in, ihrem Gegenstand, ihrer Begründung oder in der Person des Gegners unterscheiden (BGHSt 5, 301; 7, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; 4 StR 762/53 vom 14. April 1954; 5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).
- BGH, 03.05.1962 - 1 StR 66/62
Rechtsmittel
Jedenfalls konnten sich aus diesem dem Angeklagten anvertrauten Sachverhalt noch Rechtsfolgen ergeben (RGSt 45, 307; BGH Urt. v. 10. März 1955, 4 StR 616/54, S. 7).
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