Rechtsprechung
| BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB
Schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit); Zuhälterei - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 232 Abs. 3 Nr. 3
Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99
Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen …
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10
Erforderlich für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist vielmehr, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Um fang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85; vom 27. Januar 1998 - 1 StR 702/97, NStZ 1998, 305, 306, und vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99, NStZ 2000, 657, 660). - BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit - …
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10
Erforderlich für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist vielmehr, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Um fang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85; vom 27. Januar 1998 - 1 StR 702/97, NStZ 1998, 305, 306, und vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99, NStZ 2000, 657, 660). - BGH, 28.08.2008 - 4 StR 327/08
Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit)
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10
Allerdings würde es für die Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung nicht ausreichen, dass der Angeklagte die zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alte Nebenklägerin zur Aufnahme der Prostitution gebracht hat (§ 232 Abs. 1 Satz 2 StGB), um sich dadurch eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu erschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, StraFo 2008, 477). - BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10
Erforderlich für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist vielmehr, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Um fang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85; vom 27. Januar 1998 - 1 StR 702/97, NStZ 1998, 305, 306, und vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99, NStZ 2000, 657, 660).
- BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17
Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig …
Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB aF liegt mithin vor, wenn der Täter sich eine fortlaufende Einnahmequelle gerade durch die wiederholte Vornahme solcher Handlungen verschaffen will, die den Tatbestand des § 232 Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB aF erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10). - BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22
Versuchte schwere Zwangsprostitution: Tatvollendung und unmittelbares Ansetzen
Die Absicht, wiederholt mehrere selbständige Taten des Menschenhandels zu begehen, erfordert aber, dass der Angeklagte damit rechnete, die Geschädigte wolle die Prostitutionstätigkeit wieder aufgeben und er müsse sie dann öfters zur Fortsetzung zwingen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2019 - 4 StR 374/18 Rn. 4 f. und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10). - BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
Zwangsprostitution (gewerbsmäßiges Handeln: Vorliegen, erzielte Einkünfte des …
Kommt es dem Täter dagegen lediglich darauf an, sein Opfer zur Aufnahme der Prostitution zu veranlassen, um sich - wie festgestellt - aus den von diesem erzielten Einkünften eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen, liegt kein Fall des § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10;… Beschluss vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, juris Rn. 2, jew. zu § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF).
- BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18
Menschenhandel (Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten)
Die Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF würde voraussetzen, dass die Nebenklägerin die zunächst von ihr aufgenommene Prostitutionstätigkeit zwischenzeitlich beendete oder zumindest aufgeben wollte und sodann vom Angeklagten zu deren erneuter Aufnahme bzw. deren Fortsetzung gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340, 341; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris; vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430;… LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 25). - BGH, 07.09.2022 - 3 StR 145/22
Schwere Zwangsprostitution (Gewerbsmäßigkeit)
Das Qualifikationsmerkmal ist mithin nur erfüllt, wenn der Täter den Straftatbestand des § 232a Abs. 1 StGB mehrfach verwirklicht beziehungsweise bei seiner Tathandlung den Vorsatz hat, zukünftig weitere Taten der Zwangsprostitution zwecks Generierung einer fortdauernden Einnahmequelle zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 376; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris;… vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, juris Rn. 3;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 232 Rn. 34). - BGH, 14.05.2025 - 3 StR 105/25
Verwerfung der Revision als unbegründet; gewerbsmäßige Zwangsprostitution …
Vielmehr reicht es aus, wenn der Täter - wie hier - beabsichtigt, auf dasselbe Opfer mehrfach einzuwirken, um es jeweils zur Aufnahme beziehungsweise Fortsetzung der Prostitution zu bewegen (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris;… vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22, juris Rn. 13;… vom 14. September 2022 - 4 StR 55/22, juris Rn. 7; s. auch - bei der Subsumtion allerdings allein die Tatbegehung zum Nachteil mehrerer Personen in den Blick nehmend - BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - 2 StR 500/24, NStZ 2025, 300, 301).
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