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| BGH, 07.01.1992 - 4 StR 623/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84
Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung …
Auszug aus BGH, 07.01.1992 - 4 StR 623/91
Es liegen die Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit vor: Zwischen den gleichgearteten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen der Angeklagten bestand ein derart unmittelbarer enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, daß sich ihr gesamtes Verhalten an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellte; die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, gingen auch auf einen einheitlichen Willensentschluß zurück (UA 22) und waren damit Ausdruck eines einheitlichen Willens (vgl. BGH NStZ 1985, 217 mit weit.
- BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93
Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen …
Der Senat kann, zumal sich der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten durch die andere rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht geändert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - und vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89), ausschließen, daß die Strafkammer ohne die weggefallenen Einzelstrafen auf eine mildere Gesamtstrafe erkannt hätte. - BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Es ist daher auszuschließen, daß das Landgericht angesichts der verbleibenden Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95 - Beschl. vom 4. Dezember 1996 - 5 StR 594/96 -). - BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95
Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tateinheit - Drohung - Fortgesetzte Handlung
Das hat zur Folge, daß von einer einzigen, tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 546 sowie BGH, Beschlüssevom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - undvom 15. September 1992 - 4 StR 399/92 -) und daß deswegen die Urteilsformel zum Schuldspruch in der beantragten Weise zu berichtigen ist.
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