Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes und einer damit fortgesetzten Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7. - BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
Er muß den späteren Verlauf der mehreren Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 15, 268, 271). - BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …
Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
Der Bundesgerichtshof hatte bereits Anlaß zu dem Hinweis, daß schon aus tatsächlichen Gründen eine Feststellung, wonach ein Täter vor langen Jahren einen im Sinne eines Gesamtvorsatzes konkreten Tatentschluß gefaßt habe, schwer vorstellbar ist (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10). - BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole - …
Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
- BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung …
Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).Zur zulässigen Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung und zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten wird auf BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 hingewiesen.
- BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90
Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges - …
Insofern handelt es sich um ähnliche Verhältnisse wie bei der periodischen Abrechnung des Kassenarztes (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH Beschluß vom 16. Januar 1990 - 4 StR 631/89; vgl. auch BGH Beschluß vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - und Urteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89). - BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem …
Sollte der neue Tatrichter die Voraussetzungen des Betruges bejahen, wird er auch das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes sorgfältig zu prüfen haben (zum Gesamtvorsatz bei ärztlichen Quartalsabrechnungen vgl. BGHSt 36, 320 f. [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1). - BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung - …
Für die neue Verhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei einer sich über zahlreiche Quartale erstreckenden Falschabrechnung kassenärztlicher Leistungen kommt eine Geldstrafe angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt aufgrund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht (vgl. die Freiheitsstrafen in BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177 und BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91).Zur zulässigen Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung und zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten wird auf BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 hingewiesen.
- BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern …
Schon der lange Zeitraum von mehreren Jahren läßt es, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, aus tatsächlichen Gründen schwer vorstellbar erscheinen, daß ein Täter zu Beginn der Handlungskette konkrete Vorstellungen über Ablauf, Dauer und Umfang der zu verübenden Einzelakte zu bilden vermag und daß dies über bloße Vermutungen und Unterstellungen hinausgehend auch festgestellt werden kann (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 17 bis 20).
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