Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2011 - 4 StR 636/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Bildung einer Gesamtstrafe aufgrund Zäsurwirkung eines Urteils
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Ausschluss der Bildung einer Gesamtstrafe aufgrund Zäsurwirkung eines Urteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)
Auszug aus BGH, 03.02.2011 - 4 StR 636/10
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Januar 2011 zutreffend ausgeführt hat, war das Landgericht wegen der Zäsurwirkung des Urteils vom 13. Dezember 2007 gehindert, insoweit gemäß § 55 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369, 370, und vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09). - BGH, 21.07.2009 - 5 StR 269/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)
Auszug aus BGH, 03.02.2011 - 4 StR 636/10
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Januar 2011 zutreffend ausgeführt hat, war das Landgericht wegen der Zäsurwirkung des Urteils vom 13. Dezember 2007 gehindert, insoweit gemäß § 55 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369, 370, und vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09).
- BGH, 24.01.2012 - 4 StR 497/11
Beschwerde eines Verurteilten aufgrund fehlerhaft erfolgter Gesamtstrafenbildung
Das Landgericht hat nicht beachtet, dass die der Verurteilung vom 27. Juni 2007 zugrunde liegende Tat am 1. Juni 2006 und die der Verurteilung vom 26. März 2008 zugrunde liegenden Taten zwischen dem 26. Mai und dem 13. Juni 2006 begangen wurden, so dass der nachträglichen Gesamtstrafenbildung im vorliegenden Verfahren die Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 7. November 2006 entgegenstand (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193 f.; Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2011 - 4 StR 6/11 und 4 StR 636/10).
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