Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2020 - 4 StR 640/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweisantrag im Strafverfahren: Erfordernis einer Konnexität zwischen Beweisbehauptung und benannten Beweismittel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO
Beweisantrag im Strafverfahren: Erfordernis einer Konnexität zwischen Beweisbehauptung und benannten Beweismittel - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beweisantrag zur Vernehmung eines Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisantrag - datenbank.nwb.de (Tenor)
Beweisantrag im Strafverfahren: Erfordernis einer Konnexität zwischen Beweisbehauptung und benannten Beweismittel
Verfahrensgang
- LG Stendal, 04.09.2019 - 306 Js 20114/16
- LG Stendal, 04.09.2019 - 503 KLs 8/19
- BGH, 10.03.2020 - 4 StR 640/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 180
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; …
Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 4 StR 640/19
Das Landgericht hat den Beweisantrag im Ergebnis ohne durchgreifenden Rechtsfehler lediglich als Beweisanregung behandelt, weil es an einer bestimmten Beweisbehauptung wegen deren fehlender Konnexität mit dem benannten Beweismittel mangelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284, 287 ff.).
- BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21
Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis
Je nach Sachlage kann es dabei erforderlich sein, die Wahrnehmungssituation des Zeugen vor Ort ganz konkret zu benennen, etwa wenn es um länger andauernde Geschehensabläufe geht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 4 StR 640/19).Die Entscheidung des 4. Strafsenats vom 10. März 2020 (4 StR 640/19) betraf einen Fall, bei dem im Beweisantrag die Wahrnehmungssituation des Zeugen nicht konkret genug geschildert wurde; sie steht der hiesigen Auslegung deshalb nicht tragend entgegen (vgl. aber auch Güntge, StraFo 2021, 92, 97).
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