Rechtsprechung
| BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 17a Abs. 4 Satz 1 StrRehaG; § 12 StrRehaG; § 25 Abs. 1 Satz 4 StrRehaG; § 13 Abs. 4 StrRehaG; § 121 Abs. 2 GVG
Besondere Zuwendung für Haftopfer (Antrag vor rechtskräftiger gerichtlicher Rehabilitierungsentscheidung) - lexetius.com
StrRehaG § 17a Abs. 4 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafrechtliche Rehabilitierung: Zahlungsbeginn der besonderen Zuwendung für Haftopfer bei Antragstellung vor einer rechtskräftigen Rehabilitierungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17a Abs 4 S 1 StrRehaG
Strafrechtliche Rehabilitierung: Zahlungsbeginn der besonderen Zuwendung für Haftopfer bei Antragstellung vor einer rechtskräftigen Rehabilitierungsentscheidung - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auszahlung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Rehabilitierungsentscheidung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auszahlung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Rehabilitierungsentscheidung
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 00.06.2009 - Reha 271/08
- LG Erfurt, 30.06.2009 - Reha 271/08
- OLG Jena, 09.12.2009 - 1 Ws Reha 28/09
- BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09
Papierfundstellen
- BGHSt 55, 249
- NJW 2010, 10
- NJW 2011, 322
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Vererbbarkeit der Kapitalentschädigung nach StrRehaG
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09
Die Absicht, den Betroffenen nicht mit den Folgen der uneinheitlichen Länge der Rehabilitierungsverfahren zu belasten, hat bereits den Gesetzgeber des Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes dazu bewogen, für die Übertragbarund Vererblichkeit des Anspruchs auf Kapitalentschädigung in § 17 Abs. 3 StrRehaG nicht - wie ursprünglich vorgesehen - auf den Zeitpunkt der Festsetzung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die Antragstellung abzustellen (…Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aaO., S. 31; vgl. BVerfG, NJW 2000, 2418). - BGH, 10.08.2010 - 4 StR 254/10
Besondere Zuwendung für Haftopfer (Antrag vor rechtskräftiger gerichtlicher …
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09
Demgegenüber möchte das Oberlandesgericht Naumburg von seiner bisherigen Auffassung abrücken und hat mit Beschluss vom 5. Mai 2010 - 2 Ws Reh 22/10 - die Rechtsfrage im Hinblick auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ebenfalls dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Verfahren 4 StR 254/10). - OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 2 Ws (Reha) 62/08
Strafrechtliche Rehabilitierung: Leistungsbeginn für soziale Ausgleichszahlungen; …
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09
Das Thüringer Oberlandesgericht möchte die Beschwerde verwerfen, sieht sich daran aber durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. Januar 2009 - 1 Ws Reh 45/09 - (OLGSt StrRehaG § 17a Nr. 3) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12. März 2009 - 2 Ws (Reha) 62/08 - gehindert. - KG, 22.02.2010 - 2 Ws 86/10
Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zeitpunkt der Entstehung des …
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09
Zwischenzeitlich hat sich das Kammergericht mit Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 86/10 Reha - (ZOV 2010, 140) der Meinung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts angeschlossen und entschieden, dass bei vorausgegangener Antragstellung erst ab Rechtskraft der Rehabilitierungsentscheidung ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach § 17a StrRehaG bestehe.
- BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10
Rehabilitationsverfahren; Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwendung für …
Ein solches Kausalitätserfordernis lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die besondere Zuwendung für Haftopfer neben der Kapitalentschädigung, der Unterstützungsleistung nach § 18 StrRehaG und den in §§ 21 ff. StrRehaG vorgesehenen Versorgungsansprüchen gemäß § 16 Abs. 3 StrRehaG zu den sozialen Ausgleichsleistungen zählt, denen nach § 16 Abs. 1 StrRehaG eine auf die zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung bezogene Ausgleichsfunktion zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 4 StR 646/09, BGHSt 55, 249 Rn. 17).Nach § 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG erhalten Berechtigte nach § 17 Abs. 1 StrRehaG (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 4 StR 646/09, aaO Rn. 14), die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen (§ 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG aF: sechs Monate) erlitten haben.
- BGH, 10.08.2010 - 4 StR 254/10
Besondere Zuwendung für Haftopfer (Antrag vor rechtskräftiger gerichtlicher …
Zur Begründung wird auf die Gründe der Senatsentscheidung vom heutigen Tage in der Vorlegungssache 4 StR 646/09 Bezug genommen. - VerfGH Berlin, 22.01.2026 - VerfGH 102/23
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch …
Der Gesetzgeber habe in der seit November 2019 geltenden Neufassung des § 17a StrRehaG keine Rückwirkung für bereits anhängige Anträge auf Opferrente geregelt, weshalb auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 10. August 2010 - 4 StR 646/09 - der Anspruch nicht begründet sei. - LG Halle, 23.06.2015 - 12 Reh (B) 73/15
Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Bestimmung des …
Dies ist auch dann der Fall, wenn der Antrag gestellt wird, bevor eine rechtskräftige gerichtliche Rehabilitierungsentscheidung vorliegt ( BGH 4 StR 646/09, Beschluss vom 10. August 2010 - nach juris ). - VG Gelsenkirchen, 01.02.2011 - 6 K 111/10
Opferrente; Opferpension; Einkommensgrenze; Einkommen; Rente; Gleichheitssatz
Rn. 34 vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 4 StR 646/09 -, Juris,.
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