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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2019 - 4 StR 65/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18214
BGH, 04.06.2019 - 4 StR 65/19 (https://dejure.org/2019,18214)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 4 StR 65/19 (https://dejure.org/2019,18214)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 4 StR 65/19 (https://dejure.org/2019,18214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme mittäterschaftlichen Handelns

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme mittäterschaftlichen Handelns

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 65/19
    Die Annahme mittäterschaftlichen Handelns begegnet auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Angeklagte R. den Tatort vor Beginn der Ausführungshandlung aus Furcht vor Entdeckung verließ und erklärte, nicht mehr "mitmachen' zu wollen, angesichts des Gewichts des zugesagten und bereits geleisteten Tatbeitrags sowie der angestrebten Beutebeteiligung keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78, BGHSt 28, 346, 348; Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01, VRS 101, 113).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Schwere räuberische Erpressung; …

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 4 StR 65/19
    Die Annahme mittäterschaftlichen Handelns begegnet auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Angeklagte R. den Tatort vor Beginn der Ausführungshandlung aus Furcht vor Entdeckung verließ und erklärte, nicht mehr "mitmachen' zu wollen, angesichts des Gewichts des zugesagten und bereits geleisteten Tatbeitrags sowie der angestrebten Beutebeteiligung keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78, BGHSt 28, 346, 348; Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01, VRS 101, 113).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 290/21

    Rücktritt vom Versuch (Rücktritt des Teilnehmers im Vorbereitungsstadium)

    Wird die Tat vollendet, ist er infolgedessen an der vollendeten Tat beteiligt (…BGH, Urteile vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78 Rn. 8 mwN, BGHSt 28, 346, 348;… vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01 Rn. 5 …und vom 27. September 1983 - 5 StR 379/83 Rn. 7;… BGH, Beschlüsse vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99 Rn. 12 und vom 4. Juni 2019 - 4 StR 65/19); wird sie nur versucht, ist er an der versuchten Tat beteiligt.
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