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| BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52
Der Vorwurf, der Angeklagte hätte sich gleichwohl anders verhalten müssen und können, ist nach Lage des Falles nur gerechtfertigt, wenn die Tatsache, auf die sich seine Unsicherheit bezog, im Zusammenhang mit dem zum Gegenstand der Vernehmung gemachten Lebensvorgang in seiner Gesamtheit stand und für die Entscheidung des Vollstreckungsrichters erheblich war (BGHSt 3, 221, 223 ff) und wenn der Angeklagte dies erkennen konnte. - BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52
Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage - …
Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52
Eine Eidesverletzung kann allerdings auch darin gefunden werden, dass eine Aussageperson ihre Angaben als sicheres Wissen hinstellt, obwohl sie keine zuverlässigen Anhaltspunkte dafür hat und dies auch erkennt (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1952 - 4 StR 73/52). - BGH, 04.05.1951 - 4 StR 19/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52
Diese Wertung hätte sie dazu veranlassen müssen, der Frage nachzugehen, ob der Beschwerdeführers dessen Bestellung zum Geschäftsführer erst nach April 1951 zugleich mit der Firma im Handelsregister gelöscht wurde, trotzdem erkennen konnte, dass sich seine Wahrheits- und Eidespflicht nicht nur auf den Tag seines Ausscheidens aus der Gesellschaft, sondern auch auf den genauen Zeitpunkt bezog, zu dem er jedwede Tätigkeit für die Vollstreckungsschuldnerin eingestellt hatte, also darauf, ob dies gerade im März oder April 1951 gewesen war (BGHSt 1, 148).
- BGH, 09.10.1952 - 5 StR 362/52
Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52
Ob der Vollstreckungsrichter zur Abnahme dieses Eides befugt war, mag dahinstehen; denn §§ 163, 154 StGB erfordern nicht die Zuständigkeit des Richters gerade für die Abnahme des geleisteten Eides; es genügt vielmehr, dass das Amtsgericht zur Eidesabnahme im Zwangsvollstreckungsverfahren zuständig war (BGH Urteil vom 9. Oktober 1952 - 5 StR 362/52). - RG, 31.01.1905 - 4659/04
Inwiefern kann ein Zeuge durch die Aussage, er wisse nicht, ob eine Tatsache sich …
Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52
Sie ist alsdann gemäss dem von ihr geleisteten Eide verpflichtet, aufsteigende Zweifel dem dichter nicht zu verschweigen, d.h. von sich aus zur Sprache zu bringen (RGSt 37, 395, 399; 62, 126, 129). - RG, 17.04.1928 - I 70/28
1. Zum Begriff des fahrlässigen Falscheides. 2. Besteht für eine Partei, der …
Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52
Sie ist alsdann gemäss dem von ihr geleisteten Eide verpflichtet, aufsteigende Zweifel dem dichter nicht zu verschweigen, d.h. von sich aus zur Sprache zu bringen (RGSt 37, 395, 399; 62, 126, 129).
- BGH, 26.01.1956 - 4 StR 522/55
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, daß auch bei einer solchen Sachlage eine fahrlässige Eidesverletzung gegeben sein, kann, nämlich dann, wenn sich der Schwörende trotz auftauchender Zweifel nicht über die Tragweite seines Eides von dem den Eid abnehmenden Richter belehren läßt (BGH 4 StR 656/52 vom 12. März 1953; 4 StR 595/54 vom 3. Februar 1955 = L-M Nr. 35 zu § 154 und viele andere). - BGH, 15.10.1953 - 4 StR 402/53
Rechtsmittel
Abgesehen davon, dass sich die Angeklagte dann eines Meineides schuldig gemacht hätte(Urteile vom 10. Juli 1952 - 4 StR 73/52 - undvom 12. März 1953 - 4 StR 656/52), ergibt eine sprachlich-logische Auslegung ihrer im Wortlaut mitgeteilten Aussage, dass diese keine unterschiedlichen Angaben über den letzten Besuch enthält, wie das Landgericht rechtsirrtümlich annimmt. - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 338/53
Rechtsmittel
Die Strafkammer hätte daher hierzu eine ausdrückliche Feststellung treffen müssen (vgl BGHSt 1, 148; BGH 3 StR 237/51vom 21. Juni 1951, 4 StR 656/52 vom 12. März 1953). - BGH, 14.01.1954 - 4 StR 85/53
Rechtsmittel
Dass dies möglicherweise der Fall war und dass K. das Messer vielleicht sogar bei dem von dem Angeklagten geschilderten Vorfalle mit sich führte, steht der Feststellung nicht entgegen, dass die Aussage des Angeklagten, das Messer selbst gesehen zu haben, falsch war (…BGH a.a.O.; vgl. auch RGSt 68, 278, 281 ff, BGH 1 StR 62/52 vom 24. Juni 1952, 4 StR 656/52 vom 12. März 1953).
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