Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1995 - 4 StR 661/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision - Inhaltliche Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 326
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84
Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen …
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 4 StR 661/95
Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten, sowie die Wiedergabe des Gangs der Hauptverhandlung einschließlich der Vorhalte und Fragen einzelner Prozeßbeteiligter wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH NStZ 1985, 184; vgl. auch BGH JZ 1990, 297 [BGH 24.07.1989 - 4 StR 356/89] m.w.N.). - BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 4 StR 661/95
Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten, sowie die Wiedergabe des Gangs der Hauptverhandlung einschließlich der Vorhalte und Fragen einzelner Prozeßbeteiligter wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH NStZ 1985, 184; vgl. auch BGH JZ 1990, 297 [BGH 24.07.1989 - 4 StR 356/89] m.w.N.).
- BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges …
Sie sollen vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der vom Tatgericht vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; Beschluß des Senats vom 30. November 1995 - 4 StR 661/95).
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