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| BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51
Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Kraftfahrer auf öffentlicher Straße haben jedoch - im Gegensatz etwa zu Straßenbahnen, die auf eigenen Gleiskörpern verkehren - immer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen aller Art zu rechnen (…RG a.a.O.); denn es ist eine Erfahrungstatsache, daß sich durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld auf Straßen jederzeit Hindernisse der verschiedensten Art, insbesondere nicht oder schlecht beleuchtete Fahrzeuge, befinden können (vgl. BGH 1 StR 850/51 vom 11. März 1952 in BGHSt 2, 188 und VRS 4, 271, 5 StR 379/52 vom 8. Mai 1952 in VRS 4, 359).Der erkennende Senat hat das schon mehrfach in der Form ausgesprochen, daß der Vertrauensgrundsatz hier keine Anwendung finden könne (vgl. BGHSt 4 StR 423/51 vom 27. September 1951 in VRS 3, 422 und 4 StR 706/51 vom 31. Januar 1952 - VRS 4, 267; vgl. auch BGH 3 StR 585/51 vom 23. August 1951, 1 StR 850/51 a.a.O.) vorliegende Fall gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen.
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52
Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Ob der Kraftfahrer im Einzelfalle auch mit Hindernissen zu rechnen hat, die unvermittelt von der Seite her in den von ihm an sich eingesehenen Straßenraum treten - diese Sachlage hat das von der Revision angeführt Urteil RGZ 166, 74 im Auge (vgl. auch BGH 1 StR 199/52 vom 8. Juli 1952 in BGHSt 3, 49, 51 u. VRS 4, 447) bedarf hier keiner Entscheidung; denn die Strafkammer hat die Möglichkeit ausgeschlossen, daß der Verunglückte S. von der Seite her plötzlich in die Fahrbahn des Angeklagten geraten ist. - BGH, 11.01.1951 - III ZR 158/50
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Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Eine andere Auffassung liegt auch dem von der Revision angezogenen Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (III ZR 158/50 vom 11. Januar 1951 in VRS 3, 247) nicht zugrunde.
- BGH, 31.01.1952 - 4 StR 706/51
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Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Der erkennende Senat hat das schon mehrfach in der Form ausgesprochen, daß der Vertrauensgrundsatz hier keine Anwendung finden könne (vgl. BGHSt 4 StR 423/51 vom 27. September 1951 in VRS 3, 422 und 4 StR 706/51 vom 31. Januar 1952 - VRS 4, 267;… vgl. auch BGH 3 StR 585/51 vom 23. August 1951, 1 StR 850/51 a.a.O.) vorliegende Fall gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. - BGH, 20.11.1952 - 5 StR 740/52
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Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Das bedeutet, dass jede Geschwindigkeit unzulässig ist, die einen Anhalteweg bedingt, der länger ist als die jeweils übersehbare Strecke der Fahrbahn (BGH 3 StR 43/52 vom 15. Mai 1952 in VRS 4, 423, 5 StR 740/52 vom 20. November 1952 in VRS 5 S 44). - BGH, 23.08.1951 - 3 StR 585/51
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung und wegen Verletzung der …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Der erkennende Senat hat das schon mehrfach in der Form ausgesprochen, daß der Vertrauensgrundsatz hier keine Anwendung finden könne (vgl. BGHSt 4 StR 423/51 vom 27. September 1951 in VRS 3, 422 und 4 StR 706/51 vom 31. Januar 1952 - VRS 4, 267; vgl. auch BGH 3 StR 585/51 vom 23. August 1951, 1 StR 850/51 a.a.O.) vorliegende Fall gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. - BGH, 27.09.1951 - 4 StR 423/51
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung eines Fußgängers im Straßenverkehr bei …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Der erkennende Senat hat das schon mehrfach in der Form ausgesprochen, daß der Vertrauensgrundsatz hier keine Anwendung finden könne (vgl. BGHSt 4 StR 423/51 vom 27. September 1951 in VRS 3, 422 und 4 StR 706/51 vom 31. Januar 1952 - VRS 4, 267;… vgl. auch BGH 3 StR 585/51 vom 23. August 1951, 1 StR 850/51 a.a.O.) vorliegende Fall gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. - BGH, 07.01.1954 - 4 StR 655/53
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Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Die Neufassung des § 49 StVO (Bekanntmachung vom 24. August 1953), nach der eine Bestrafung wegen Übertretung der StVO nur noch dann in Frage kommt, wenn die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, gibt lediglich Veranlassung, die Verurteilung auf das Vergehen der fahrlässigen Tötung zu beschränken (vgl. BGH 4 StR 655/53 vom 7. Januar 1954). - BGH, 08.05.1952 - 5 StR 379/52
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Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Kraftfahrer auf öffentlicher Straße haben jedoch - im Gegensatz etwa zu Straßenbahnen, die auf eigenen Gleiskörpern verkehren - immer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen aller Art zu rechnen (…RG a.a.O.); denn es ist eine Erfahrungstatsache, daß sich durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld auf Straßen jederzeit Hindernisse der verschiedensten Art, insbesondere nicht oder schlecht beleuchtete Fahrzeuge, befinden können (vgl. BGH 1 StR 850/51 vom 11. März 1952 in BGHSt 2, 188 und VRS 4, 271, 5 StR 379/52 vom 8. Mai 1952 in VRS 4, 359). - BGH, 15.05.1952 - 3 StR 43/52
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Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Das bedeutet, dass jede Geschwindigkeit unzulässig ist, die einen Anhalteweg bedingt, der länger ist als die jeweils übersehbare Strecke der Fahrbahn (BGH 3 StR 43/52 vom 15. Mai 1952 in VRS 4, 423, 5 StR 740/52 vom 20. November 1952 in VRS 5 S 44). - BGH, 08.07.1952 - 1 StR 199/52
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- RG, 28.01.1941 - VI 92/40
1. Wie ist der Streitwert eines Anspruchs auf Feststellung der Verpflichtung zum …
- RG, 12.02.1942 - 2 D 510/41
Der Fahrzeugführer ist nicht immer verpflichtet, seine Fahrgeschwindigkeit so …
- OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06
Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer …
Mit solchen, auch unbeleuchteten Hindernissen wie Fußgängern oder stehenden, unbeleuchteten Fahrzeugen (…BGHSt. a. a. O.; NZV 1988, 57) auf dem nicht einsehbaren Teil seiner Fahrbahn muss der Fahrzeugführer immer rechnen (BGH VRS 6, 296; 35, 117). - BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit …
Mit dem plötzlichen Auftauchen von Hindernissen aller Art, insbesondere von nicht oder schlecht beleuchteten Fahrzeugen, auf einer öffentlichen Straße müsse der Kraftfahrer immer rechnen (BGH VRS 6, 296).Daraus kann - entgegen der Meinung der Revision - keinesfalls geschlossen werden, die Vereinigten Großen Senate wollten im Widerspruch zu der bisherigen ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 2, 188 = VRS 4, 271; BGH VRS 6, 296, Bd. 9, 414 [415]; BGH VI ZR 51/53 vom 26. April 1954; 4 StR 254/56 vom 9. August 1956 = z Veröff best -) den Benutzer einer bevorrechtigten Straße von der Pflicht freistellen, bei Dunkelheit mit keiner höheren als der Geschwindigkeit zu fahren, die ihm beim Auftauchen eines unerwarteten Hindernisses in der vor ihm liegenden Fahrbahn noch das rechtzeitige Anhalten ermöglicht.
Wenn die Revision einwendet, diese Forderung sei an die Voraussetzung geknüpft, daß die Umstände des Einzelfalles den Fahrzeugführer vor die Notwendigkeit stellen könnten, sein Fahrzeug innerhalb der übersehbaren Strecke anzuhalten (vgl. RGSt 76, 71 [73]), so übersieht sie, daß eine solche Gefahrenlage auf öffentlichen Straßen - im Gegensatz etwa zu Straßenbahnen auf eigenem Gleiskörper - immer gegeben ist (BGH VRS 6, 296 f).
- BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem …
Der Schutzbereich dieser Norm erstreckt sich allerdings auch auf solche Hindernisse, die durch Verschulden eines anderen in den nicht einsehbaren Raum gelangt sind (vgl. BGHSt 2, 188; BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 379/52, VRS 4, 359, 360; vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53, VRS 6, 296; Weigelt, DAR 1960, 226).Andererseits findet das Gebot des Fahrens auf Sicht dann in dem Vertrauensgrundsatz doch seine Grenze, wenn sich das Hindernis nicht bereits in der Fahrbahn befindet - sei es, dass es dort liegt oder sich in gleicher Richtung langsamer als das herannahende Kraftfahrzeug fortbewegt oder gar stehen geblieben ist -, sondern plötzlich von der Seite (oder von oben) her völlig unvermittelt in die Fahrbahn gelangt (BGH, Urteil vom 19. März 1968 - VI ZR 4/67, VersR 1968, 603; vom 21. Januar 1954, aaO.; OLG Nürnberg, VersR 1968, 78;… Jagusch, aaO., § 9 Rdn. 4).
- BGH, 24.02.1955 - 4 StR 559/54
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Kraftfahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er noch innerhalb des durch die Scheinwerfer erhellten Raumes anhalten kann (u.a.4 StR 681/53 vom 21.1.1954 = VRS 6, 296).Wenn er auch nicht mit jedem unsinnigen und überraschenden Verhalten Erwachsener zu rechnen braucht, so muss er jedenfalls in Betracht ziehen, dass sich nachts auf der Fahrbahn, sei es durch fremde Schuld oder durch Zufall, schlecht oder nicht beleuchtete Fahrzeuge oder andere ähnliche Hindernisse befinden können, da es sich hierbei um eine häufige und allgemein bekannte Verkehrswidrigkeit handelt (u.a. BGHSt 2, 188, 189 f [BGH 11.03.1952 - 1 StR 850/51]; 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954 = VRS 6, 296; 3 StR 761/53 vom 6. Mai 1954).
- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53
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Nach der zutreffenden Ansicht des Tatrichters durfte sich der Angeklagte nicht darauf verlassen, dass die Strasse frei von Hindernissen sei; er hatte mit plötzlich auftauchenden Hindernissen in dem vor der Blendung nicht oder nur mangelhaft eingesehenen Raum der vor ihm liegenden Fahrbahn jederzeit zu rechnen (u.a. BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954; 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954).Denn es ist häufig und allgemein bekannt, dass sich auf der Fahrbahn, bedingt durch fremde Schuld oder unabwendbaren Zufall, schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge oder andere Hindernisse befinden können (BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954).
- BGH, 23.10.1956 - VI ZR 167/55
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Das Berufungsgericht hätte bei der gegebenen Sachlage deshalb dazu Stellung nehmen müssen, ob die Fahrgeschwindigkeit des Klägers den ihm nach § 9 StVO obliegenden Pflichten entsprach (vgl. BGHSt 2, 188 [189]; BGH VRS 3, 247 [250]; 3, 405 [407]; 4, 271 [272]; 4, 569; 6, 296 [297]). - BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54 Insbesondere ist schon mit Rücksicht auf Fußgänger, mit denen immer zu rechnen ist, zu fordern, daß der Kraftfahrer nicht in einen Raum fährt, in dem ihm innerhalb seiner Sichtmöglichkeit ein Anhalten nicht möglich ist (BGHSt 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87 = VR 54, 96; 6, 296; 7, 59).
- BGH, 10.12.1957 - VI ZR 273/56 Die Bedeutung dieses Satzes liegt aber gerade darin, daß sich der Kraftfahrer in der Dunkelheit oder bei sonstigen ungünstigen Sichtverhältnissen von vornherein darauf einstellen muß, daß sich in seiner Fahrbahn, sei es durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld bedingt, unbeleuchtete oder schlecht beleuchtete Hindernisse befinden, die zu einem schnellen Anhalten nötigen können (BGHSt 2, 188; Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 - = VRS 6, 87 = VersR 1954, 96; Urteil des 4. Strafsenats vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53 - = VRS 6, 296; Urteil des 3. Strafsenats vom 6. Mai 1954 - 3 StR 761/53 - = VRS 7, 59).
- BGH, 27.11.1959 - 4 StR 454/59
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Das bedeutet, daß jede Geschwindigkeit unzulässig ist, die einen Anhalteweg erfordert, der länger ist als die jeweils übersehbare Strecke der Fahrbahn (4 StR 681/33 vom 21. Januar 1954 in VRS 6, 296; 4StR 303/56 vom 8. November 1936 in VRS 12, 46, 49 ff). - BGH, 02.10.1958 - 4 StR 299/58
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Darum ist gemäß § 9 Abs. 1 StVO bei Dunkelheit - ebenso wie bei unklarer Sicht - jede Geschwindigkeit verboten, die einen größeren Bremsweg bedingt, als die Sichtweite des Fahrers reicht (BGH in VRS 6, 296; 13, 225). - BGH, 18.01.1955 - 1 StR 316/54
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- BGH, 20.12.1954 - 3 StR 241/54
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