Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2011 - 4 StR 684/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 5 StGB
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (unklare Feststellungen zur Schadenshöhe; minder schwerer Fall) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auf die Revision des Angeklagten wird der Strafausspruch eines Urteils wegen Annahme eines zu hohen Betrugsschadens in den Feststellungen geändert
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auf die Revision des Angeklagten wird der Strafausspruch eines Urteils wegen Annahme eines zu hohen Betrugsschadens in den Feststellungen geändert
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
Beschränkung der Verfolgung (nicht beträchtlich ins Gewicht fallende Tatteile); …
a) Nach dieser Vorschrift kann das Revisionsgericht in Übereinstimmung mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht auch auf die gesetzlich niedrigste Strafe erkennen, wobei diese auch dem Normalstrafrahmen entnommen werden kann, wenn sicher auszuschließen ist, dass das Tatgericht einen Sonderstrafrahmen angewendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2011 - 4 StR 684/10; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 154/16).
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