Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) - Versuch der Ladung durch das Gericht - "Sicheres Geleit" europäischer Zeugen vor deutschen Gerichten zur Aussage (Schutz vor Strafverfolgung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1788
- MDR 1979, 597
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.08.1974 - 4 StR 241/74
"Unerreichbarkeit" eines im Ausland lebenden Zeugen
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78
Eine Einschränkung ist insbesondere dann geboten, wenn nach gewissenhafter Prüfung feststeht, daß ein im Ausland lebender Zeuge, dessen Erscheinen nicht erzwungen werden kann, dessen unmittelbare Vernehmung durch das Gericht aber zur Wahrheitserforschung unerläßlich ist, einer Vorladung zur Hauptverhandlung nicht Folge leisten wird (…BGH GA 1965, 209, 210; Urteil vom 15. August 1974 - 4 StR 241/74 -).
- BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im allgemeinen ein solcher Hinweis erteilt worden sein, wenn ein in einem Beweisantrag benannter Zeuge, der zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist, als unerreichbar im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO soll angesehen werden dürfen (u.a. NJW 1979, 1788; NStZ 1982, 171 = MDR 1982, 338; NStZ 1982, 212; Strafverteidiger 1982, 207, 208;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 630; Herdegen in KK § 244 Rdn 92;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 244 Rdn 63). - BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22
BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels: …
Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, dass der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor der Ablehnung eines Beweisantrages den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 1979 - 4 StR 691/78, … - BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit …
Art. 12 des Übereinkommens schließt es aus, einen in der Türkei wohnenden Zeugen deshalb von vornherein als für das erkennende Gericht unerreichbar anzusehen, weil er der Tatbeteiligung verdächtig ist (BGH NJW 1979, 1788 = MDR 1979, 597).
- BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGHSt 22, 118 (120); NJW 1979, 1788; NStZ 1985, 375; NJW 1990, 1124 (1125)). - BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23
Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse - Anforderungen an den Vorsatz nach der …
Rn. 3 Unerreichbar ist ein Beweismittel, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung und dem Wert des Beweismittels entsprechenden Bemühungen zu seiner Beibringung entfaltet hat und dennoch keine begründete Aussicht besteht, dass das Beweismittel in absehbarer Zeit zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 691/78 - … - BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89
Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen
Ist das Gericht nach gewissenhafter Prüfung der maßgebenden Umstände davon überzeugt, daß der Zeuge einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisten werde, so ist es nicht verpflichtet, vor der Ablehnung eines Beweisantrages den aussichts- und zwecklosen Versuch einer Ladung zu unternehmen (BGH NJW 1979, 1788;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 629). - BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79
Beweisaufnahme - Unerreichbarer Zeuge - Bekannter ausländischer Aufenthaltsort - …
Auch ein im Ausland lebender Zeuge ist nur unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (BGH NJW 1953, 1522; NJW 1979, 1788).Diese Bestimmung gewährt den als Zeugen geladenen Personen ein zeitlich befristetes freies Geleit, das für Ihre Entscheidung, ob sie der Ladung folgen sollen, unter Umständen Bedeutung haben kann (BGH NJW 1979, 1788).
- BGH, 10.05.1983 - 5 StR 221/83
Beanstandung des Nichtbescheidens des Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen - …
Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. u.a. BGH NJW 1979, 1788;… GA 1980, 355 = bei Holtz MDR 1980, 456). - BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82
Hilfsweise Beantragung einer Zeugenvernehmung im Schlussvortrag - Ablehnung eines …
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland lebt, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788; BGH NStZ 1982, 78; BGH, Urteil vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77;… KK - Herdegen § 244 Rdn. 91;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225). - BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81
Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln - …
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland lebt, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß er in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788). - BGH, 02.08.1989 - 2 StR 723/88
Umfang gerichtlicher Bemühungen zur Beibringung eines Zeugen - …
- BVerwG, 12.05.1992 - 9 B 293.91
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen …
- OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92
- BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Ablehnung eines …
- BGH, 20.10.1983 - 4 StR 499/83
Unterzeichnung von Wechseln und Schecks zwecks Eigenverwendung - Unerreichbarkeit …
- BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81
Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung auf Grund eines Wohnortes der …
- BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80
Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund
- BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79
Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge
- BGH, 24.09.1982 - 2 StR 528/82
Ladungsfähigkeit eines unter das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe …
- BGH, 28.01.1981 - 3 StR 483/80
Verfolgungshindernisse und Hafthindernisse bei Zeugen, gegen die im Inland ein …
- BVerwG, 20.06.1984 - 9 B 2649.82
Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Antrag auf Asyl - Verstoß gegen die …
- BGH, 11.07.1984 - 3 StR 216/84
Feststellung der Unerreichbarkeit eines Beweismittels durch formlose Befragung - …
- BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels - …
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