Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1979 - 4 StR 706/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausgleich der in der Unmöglichkeit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung liegenden Härte bei Bemessung einer neuen Strafe - Unmöglichkeit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung wegen Verbüßung der Strafe
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der gesonderten Begründung der Gesamtstrafenbildung im Urteil - Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei noch nicht vollständiger Verbüßung vorheriger Strafen - Ausgleich der in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 22.02.1979 - 4 StR 706/78
Erforderlich bleibt aber in jedem Fall eine Begründung, die dem Revisionsgericht eine rechtliche Nachprüfung ermöglicht und dem Angeklagten die bestimmenden Gesichtspunkte für die verhängte Gesamtstrafe erkennbar machen kann (BGHSt 8, 205; 24, 268) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]. - BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 22.02.1979 - 4 StR 706/78
Erforderlich bleibt aber in jedem Fall eine Begründung, die dem Revisionsgericht eine rechtliche Nachprüfung ermöglicht und dem Angeklagten die bestimmenden Gesichtspunkte für die verhängte Gesamtstrafe erkennbar machen kann (BGHSt 8, 205; 24, 268) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]. - BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
Auszug aus BGH, 22.02.1979 - 4 StR 706/78
Die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte hätte jedoch bei der Bemessung der jetzt zu bildenden Gesamtstrafe ausgeglichen werden müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78). - BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75
Berücksichtigung einer verbüßten Einzelstrafe bei Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 22.02.1979 - 4 StR 706/78
Die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte hätte jedoch bei der Bemessung der jetzt zu bildenden Gesamtstrafe ausgeglichen werden müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78). - BGH, 21.03.1978 - 4 StR 84/78
Bildung zweier Einzelstrafen zu Lasten des Angeklagten
Auszug aus BGH, 22.02.1979 - 4 StR 706/78
Die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte hätte jedoch bei der Bemessung der jetzt zu bildenden Gesamtstrafe ausgeglichen werden müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78).
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dann, wenn eine frühere Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden kann (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB), die darin liegende Härte bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (BGHSt 12, 94, 95;… BGHGA 1979, 189; BGH, Beschlüsse vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75, 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75, 22. Februar 1979 - 4 StR 706/78, 15. August 1979 - 3 StR 269/79 und 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79, jeweils m.w.Nachw.). - OLG Hamm, 02.03.2017 - 1 RVs 6/17
Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wäre dann, wenn eine frühere Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden kann (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB), die darin liegende Härte bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (BGHSt 12, 94, 95; BGH, Beschlüsse vom 03.091975 - 2 StR 400/75, 30.10.1975 - 4 StR 578/75, 22.02.1979 - 4 StR 706/78, 15.081979 - 3 StR 269/79 und 10.01.1980 - 4 StR 691/79, jeweils m.w.N.).
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