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| BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.02.1951 - 3 StR 50/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die rechtliche Selbständigkeit von Straftaten die Hegel, und ihre Zusammenfassung zu einer rechtlichen Handlungseinheit im Wege des sog, Fortsetzungszusammenhangs die Ausnahme ist (BGH 3 StR 50/50 vom 9, Februar 1951, 3 StH 152/51 vom 7. Mai 1951). - BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53
Der nicht näher bestimmte Entschluss, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten derselben Art zu begehen, genügt auch dann nicht, wenn die einzelnen Taten in zeitlich naher Aufeinanderfolge ausgeführt werden (BGHSt 2, 163, 167, BGH 4 StR 341/52 vom 20. November 1952, 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 in JR 1953, 430), Wird der von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt unter diesem Gesichtspunkt geprüft,, dann spricht nichts dafür, dass der Angeklagte die einzelnen Unterschlagungs- und Betrugshahdlungen nach Umfang, Zeit, Ort und geschädigten Personen auch nur ungefähr überblickt und von Anfang an in seinen Vorsatz aufgenommen hat. - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53
Nach feststehender Rechtsprechung setzt eine Fortsetzungstat neben gewissen äusseren Bedingungen (Nämlichkeit des verletzten Strafgesetzes, Gleichheit des verletzten Rechtsgutes, Gleichartigkeit der Begehungsweise, zeitlicher und örtlicher Zusammenhang) voraus, dass der Wille des Täters schon bei der ersten, in den Fortsetzungszusammenhang einbezogenen Handlung auf die stückweise Verwirklichung eines wenigstens in den wesentlichen Umrissen bestimmten Gesamterfolges gerichtet ist (u.a. BGHSt 1, 313, 315). - BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53
Der nicht näher bestimmte Entschluss, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten derselben Art zu begehen, genügt auch dann nicht, wenn die einzelnen Taten in zeitlich naher Aufeinanderfolge ausgeführt werden (BGHSt 2, 163, 167, BGH 4 StR 341/52 vom 20. November 1952, 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 in JR 1953, 430), Wird der von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt unter diesem Gesichtspunkt geprüft,, dann spricht nichts dafür, dass der Angeklagte die einzelnen Unterschlagungs- und Betrugshahdlungen nach Umfang, Zeit, Ort und geschädigten Personen auch nur ungefähr überblickt und von Anfang an in seinen Vorsatz aufgenommen hat. - BGH, 20.11.1952 - 4 StR 341/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53
Der nicht näher bestimmte Entschluss, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten derselben Art zu begehen, genügt auch dann nicht, wenn die einzelnen Taten in zeitlich naher Aufeinanderfolge ausgeführt werden (BGHSt 2, 163, 167, BGH 4 StR 341/52 vom 20. November 1952, 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 in JR 1953, 430), Wird der von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt unter diesem Gesichtspunkt geprüft,, dann spricht nichts dafür, dass der Angeklagte die einzelnen Unterschlagungs- und Betrugshahdlungen nach Umfang, Zeit, Ort und geschädigten Personen auch nur ungefähr überblickt und von Anfang an in seinen Vorsatz aufgenommen hat.
- BGH, 13.02.1962 - 1 StR 561/61
Rechtsmittel
§ 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da die Berichtigung den Angeklagten begünstigt und ein neues Verteidigungsvorbringen nicht denkbar ist (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1951 - 3 StR 824/51, vom 21. Januar 1954 - 4 StR 727/53 undvom 22. November 1955 - 1 StR 385/55; ebenso RGSt 67, 419, 423 und 68, 120, 125). - BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60 Die selbständige Handlung ist Regel, Fortsetzungszusammenhang die Ausnahme (u. a. BGH 4 StR 727/53 vom 21.01.54).
- BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
Rechtsmittel
Wenn sie nicht die Überzeugung gewinnen konnte, daß Gesamtvorsatz vorlag, so mußte es allerdings bei der Regel verbleiben, daß mehrere strafbare Handlungen die Tatbestände mehrerer selbständiger Straftaten erfüllen (vgl OLG Bamberg HESt 1, 258; RG HRR 1940, 181; ebenso auch die nicht veröffentlichten Urteile des Bundesgerichtshofs 3 StR 50/50vom 9. Februar 1951, 4 StR 727/53 vom 21. Januar 1954 und 3 StR 214/55 vom 3. August 1955). - BGH, 13.10.1955 - 3 StR 340/55
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Daraus folgt aber nur, daß in einem so gelagerten Fall der Tatrichter die Ablehnung des Fortsetzungszusammenhangs begründen muß, während im allgemeinen die Annahme selbständiger Straftaten, da sie die Regel bildet, keiner näheren Begründung bedarf (vgl. BGH 3 StR 209/52vom 15.1.1953 4 StR 727/53 vom 21.1.1954). - BGH, 03.08.1955 - 3 StR 214/55
Rechtsmittel
Es müßte vielmehr in diesem Falle bei der Regel, dass mehrere strafbare Handlungen die Tatbestände mehrerer Handlungen erfüllen, verbleiben (OLG Bamberg HESt 1, 258; vgl. RGSt 75, 207 [209]; BGH 3 StR 507/53 vom 2.9.1954; 4 StR 727/53 vom 21.1.1954).
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