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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1951 - 4 StR 77/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2736
BGH, 19.04.1951 - 4 StR 77/51 (https://dejure.org/1951,2736)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1951 - 4 StR 77/51 (https://dejure.org/1951,2736)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1951 - 4 StR 77/51 (https://dejure.org/1951,2736)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.11.1930 - II 859/30

    1. Wodurch unterscheidet sich der Beweisantrag von der nur auf weitere …

    Auszug aus BGH, 19.04.1951 - 4 StR 77/51
    Will man nicht die Verteidigung eines Angeklagten in unmöglichen Masse einschränken, so darf man die Ernstlichkeit eines Beweisantrages nicht damit verneinen, dass der Angeklagte die behauptete Tatsache nicht aus eigenem Wissen kenne (RGSt 13, 153; 20, 207; 64, 432; Löwe-Rosenberg StPO § 244 Anm. 8 d).
  • RG, 08.10.1942 - 2 D 297/42

    Bei unzüchtigen Handlungen, die der Vater mit seiner minderjährigen leiblichen …

    Auszug aus BGH, 19.04.1951 - 4 StR 77/51
    Von der damals geltenden Fassung des Gesetzes werden aber unzüchtige Handlungen eines Vaters mit seiner Tochter nicht erfasst (RGSt 76, 242).
  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 354/55

    Rechtsmittel

    Für die Annahme einer Verhinderung im Sinne der §§ 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG reicht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 298 f; 55, 236 f; 56, 63 f; 62, 273, 274 f; RG Goltd Arch Bd 47, 159; Bd 62, 482) und des Bundesgerichtshofs (2 StR 53/51 vom 6. April 1951 und 4 StR 77/51 vom 19. April 1951, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1951, 539 zu § 67 GVG) jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, als Richter tätig zu werden, insbesondere auch Überlastung mit anderen Dienstgeschäften aus.
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 569/56

    Rechtsmittel

    Dasselbe galt bezüglich der im Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen regelmäßigen Vertreter, nämlich der Landgerichtsräte Wo. und O. Auch die Geschäftsbelastung eines Richters gilt als zeitweilige Verhinderung ( BGH 4 StR 77/51 vom 19. April 1951).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    Dies genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme einer Verhinderung i.S. der §§ 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 und 67 GVG (vgl. Urteile vom 6. April 1951 - 2 StR 53/51 - und vom 19. April 1951 - 4 StR 77/51 - bei Dallinger in MDR 1951, 539; Urteil vom 13. Dezember 1955 - 1 StR 354/55 - in LM Nr. 4 zu § 67 GVG; Urteil vom 20. Oktober 1964 - 5 StR 365/64 - BGHSt 21, 40, 42) [BGH 18.02.1966 - 4 StR 637/65].
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55

    Rechtsmittel

    Ob die tatsächlichen Verhältnisse die Annahme einer Verhinderung rechtfertigen, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (4 StR 77/51 vom 19. April 1951; 4 StR 162/55 vom 2. Juni 1955).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Er war vielmehr verpflichtet, seine Fahrweise auf ein verkehrswidriges Verhalten des Mädchens einzurichten, um einen Zusammenstoss zu vermeiden; denn kein Verkehrsteilnehmer darf auf sein Recht pochen und Leben und Gesundheit des verkehrswidrig Handelnden aufs Spiel setzen (BGH Urt. von21. Mai 1951 - 4 StR 77/51 -).
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