Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52
Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 25. Oktober 1952 5 StR 480/52 steht nicht entgegen; in dem dort behandelten Falle ist der Mangel des Urteilssatzes zwar offensichtlich gewesen, der verkündete Tenor entsprach aber dem Beratungsergebnis. - BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52
Dieser Rechtsprechung ist der Oberste Gerichtshof gefolgt (NJW 1950, 316); auch der Bundesgerichtshof hat eine Berichtigung im Falle der offenbaren Abweichung des verkündeten Ergebnisses der Beratung von dem wirklich Beschlossenen für zulässig erachtet (BGH 2 StR 13/52 vom 1. April 1952; 3 StR 1114/51 vom 6. November 1952). - BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52
Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52
Dieser Rechtsprechung ist der Oberste Gerichtshof gefolgt (NJW 1950, 316); auch der Bundesgerichtshof hat eine Berichtigung im Falle der offenbaren Abweichung des verkündeten Ergebnisses der Beratung von dem wirklich Beschlossenen für zulässig erachtet (BGH 2 StR 13/52 vom 1. April 1952; 3 StR 1114/51 vom 6. November 1952). - RG, 30.12.1919 - II 795/19
Teilweise Zerstörung eines Gebäudes nach § 305 StGB.
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52
Das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass offenbare Mängel des Ausdrucks für das erkennbar Gewollte berichtigt werden dürfen, wobei der Mangel im Ausdruck auch in einem Fassungsversehen bestehen kann, wenn nämlich die verkündete Formel den beschlossenen Spruch nicht vollständig wiedergibt (RGSt 54, 205; 61, 388, 392). - RG, 25.10.1927 - I 441/27
1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52
Das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass offenbare Mängel des Ausdrucks für das erkennbar Gewollte berichtigt werden dürfen, wobei der Mangel im Ausdruck auch in einem Fassungsversehen bestehen kann, wenn nämlich die verkündete Formel den beschlossenen Spruch nicht vollständig wiedergibt (RGSt 54, 205; 61, 388, 392).
- BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53 Der Bundesgerichtshof hat bereits in zahlreichen Entscheidungen die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dieser Frage fortgesetzt und ergänzt (vgl. RGSt 61, 388; BGHSt 2, 248; 3, 245; BGH NJW 1953, 155; zu verschiedenen Einzelfällen: 1 StR 466/51 vom 6. November 1951; 4 StR 442/52 vom 2. Oktober 1952; 4 StR 777/52 vom 11. März 1953; 1 StR 508/52 vom 16. Juni 1953; die zuletzt genannte Entscheidung enthält weitere Nachweise und ist zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BGH, 04.08.1955 - 1 StR 36/55
Rechtsmittel
Im übrigen war aber, da es sich nach der Sachlage um einen offenbaren Mangel des Ausdrucks für das erkennbar vom Gericht Gewollte handelt, die Berichtigung zulässig (vgl BGH 4 StR 777/52 vom 11. Juni 1953; BGHSt 5, 5 ff).
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