Rechtsprechung
| BGH, 22.08.1952 - 4 StR 827/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.11.1968 - 4 StR 396/68
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von …
Wenn er also - gleichgültig, ob dazu verpflichtet oder nicht - das neu entworfene und angebrachte Notgerüst vor der Inbetriebnahme "besichtigte" -, d.h. sich als Betriebsführer darum kümmerte, und stillschweigend seine Zustimmung zur Benutzung gab, so übernahm er auch die Mitverantwortung (vgl. auch Urteil des Senats vom 22. August 1952 - 4 StR 827/51). - BGH, 13.12.1955 - 5 StR 479/55
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Dann aber ist es - entgegen der Annahme des Landgerichts - für die strafrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung, ob der Angeklagte zur Ausführung dieser Arbeiten nach Maßgabe versicherungsrechtlicher und gewerblicher Bestimmungen rechtswirksam bestellt worden war oder nicht (vgl u.a. BGH in 4 StR 827/51 S 7 vom 22.8.1952). - BGH, 19.03.1953 - 4 StR 347/52
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Diese konnten, da sie auf langjährige Erfahrung besonders ausgewählter Sachkenner zurückgehen, in tatsächlicher Hinsicht dem Tatrichter nur einen wichtigen Anhalt dafür geben, ob der Angeklagte im vorliegenden Falle seinen Pflichten nachgekommen, war (RGSt 52, 42; 73, 372; BGH vom 22. August 1951 4 StR 827/51).
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