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| BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51
Sie geniesst mithin auch nicht den Schutz des § 31 WiStG (BGH Urteil vom 24. April 1952 - 4 StR 854/51 in NJW 1952, 896 Nr. 44; Beschluss des Großen Strafsenatsvom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - in NJW 1952, 593 Nr. 26). - BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51
Sie geniesst mithin auch nicht den Schutz des § 31 WiStG (BGH Urteil vom 24. April 1952 - 4 StR 854/51 in NJW 1952, 896 Nr. 44; Beschluss des Großen Strafsenatsvom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - in NJW 1952, 593 Nr. 26). - BGH, 08.05.1952 - 4 StR 990/51
Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51
Auf diese Weise konnte in den am Kauf und Verkauf von Kohlen beteiligten Wirtschaftskreisen eine grundsätzlich verneinende Haltung gegenüber der staatlich geschützten Wirtschaftsordnung hervorgerufen werden (BGH Urt vom 8. Mai 1952 - 4 StR 990/51). - RG, 09.07.1943 - 1 D 190/43
1. I. S. des § 3 Art. 6 PreisstrafrechtsVO. ist ein Preis auch dann "erzielt", …
Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51
Auch der Vermittler, der den Kaufpreis vom Käufer erhält, um ihn nach Abzug seiner Vergütung an den Verkäufer abzuführen, oder, falls er ihn aus eigenen Mitteln vorgelegt hat, um seine Auslagen aus ihm zu decken, "erzielt" einen überhöhten Preis im Sinne des § 49 WiStG (RGSt 77, 145; OGHSt 1, 398).
- BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57
Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als …
Der 2. Strafsenat will diese Frage verneinen, sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidungen des 4. Strafsenats 4 StR 877/51 vom 25. September 1952 und 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953 gehindert, nach denen der Vorsatz des Täters sämtliche Merkmale umfassen muß, die sein Verhalten als Wirtschaftsstraftat kennzeichnen. - BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
Preisüberschreitungen als eine Wirtschaftsstraftat im Wege des …
Es verkennt dabei, dass das "Erzielen" des Mehrerlöses - unter dem man das tatsächliche Erlangen des Erlöses zu verstehen hat (BGHSt a.a.O., BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952. Drost-Erbs. Kommentar zum WiStG 1949 Anm 3 zu § 49. Fuhrmann, WiStVOen 1943 Anm 13 zu § 8 PrStVO) - mit dem tatbestandlichen Handeln nach § 22 KWVO begrifflich nicht zusammenfällt.Indes begegnet auch diese Ansicht Bedenken, wie sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1952 - 4 StR 877/51 - ergibt; darnach "erzielt" nämlich auch der Beauftragte oder Vermittler, der einen überhöhten Kaufpreis entgegennimmt, um ihn an den Verkäufer abzuführen, den Preis im Sinne des § 49 WiStG (vgl Feigenspan. Sammlung wirtschaftsrechtlicher Strafvorschriften 1948, Anm 1 zu § 4 PrStVO).
- BGH, 18.02.1954 - 4 StR 596/53
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Der Überschuß, zu dessen Verwertung für die Bedürfniss der Allgemeinheit eine verantwortungsbewußte Wirtschaftslenkung in Zeiten der Kohlenknappheit schreiten muß, steht den Bewirtschaftungsbehörden zur anderweitigen Verteilung zur Verfügung (BGHSt 2, 358, 360; BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952; 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953).
- BGH, 19.02.1953 - 4 StR 608/52
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Die Ansicht des Landgerichts, daß die staatliche Wirtschaftsplanung mitten Deputatkohlen nicht rechne, ist nicht zutreffend, wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat (BGHSt 2, 358 ff; Urteil vom 25. September 1952 - 4 StR 877/51). - BGH, 25.11.1954 - 4 StR 120/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
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Auch der Vermittler, der den Kaufpreis vom Käufer erhält, um ihn an den Verkäufer abzuführen, "erzielt" daher einen überhöhten Preis im Sinne des § 49 WiStG a.F. (BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952). - BGH, 06.05.1954 - 4 StR 739/53
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Er nahm den Kaufpreis in Empfang und händigte ihn den Kohlenverkäufern nach Abzug seiner Provision aus." Danach hat er sich, wie das Landgericht rechtsirrtumsfrei festgestellt hat, in den Kohlenhandel in einer Weise eingeschaltet, die die Bildung von Überpreisen auch im eigenen Interesse förderte (BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952).
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