Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1979 - 4 StR 9/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme der Schuldfähigkeit bei früherem Kopfsteckschuss und Schädelbasisbruch - Kriterien der Beurteilung der Schuldfähigkeit
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Auszug aus BGH, 25.01.1979 - 4 StR 9/79
Die Feststellungen zum äußeren Sachverhalt können jedoch bestehen bleiben (BGHSt 14, 30, 34).
- BGH, 02.01.1990 - 1 StR 643/89
Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Hirngeschädigten
Nach ständiger Rechtsprechung muß bei Hirngeschädigten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit ein Sachverständiger zugezogen werden (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; BGH StV 1984, 142; BGH, Beschl. vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79). - BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
Fehlende Sachkunde bei Ausschluß des § 21 StGB ohne sachverständige Beratung
Bei einer Kopfverletzung, die zu einer zwölftägigen Bewußtlosigkeit geführt hat, läßt sich aber, ohne fachärztliche Untersuchung nicht ausschließen, daß Hirnschädigungen eingetreten sind, die zur Anwendung des § 21 StGB führen können (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 60). - BGH, 15.12.1983 - 4 StR 689/83
Ablehnung der Vernehmung eines Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde des …
In einem solchen Fall ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, regelmäßig die Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 1 StR 95/75; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79). - BGH, 18.04.1984 - 2 StR 865/83
Erforderlichkeit der Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen oder eines …
In einem solchen Fall ist aber stets die Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen geboten, in der Regel eines Hirnfacharztes, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, jedenfalls aber eines Psychiaters (BGH NJW 1952, 633; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79; BGH Strafverteidiger 1981, 73 und 602; ständige Rechtsprechung).
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