Rechtsprechung
| BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an Banken zum Zwecke der Diskontierung - Täuschung bei der Hingabe eines Finanzwechsels über ihre Eigenschaft als gute Handelswechsel - Täuschung über die Deckung eines Wechsels - Beweis des ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Soweit die von H. weitergegebenen Papiere keine Kellerwechsel waren, ergab sich seine Verpflichtung zur Aufklärung der Empfänger aus den langjährigen Geschäftsbeziehungen, die zwischen der von ihm vertretenen Firma P. und den Lieferanten, der Walzenmühle und Mehlgroßhandlung Heinrich Be. und der Mehlgroßhandlung Hermann F., bestanden (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55).Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - geht das Landgericht von folgenden Erwägungen aus: Für die Frage, der Vermögensbeschädigung komme es nicht darauf an, ob der Getäuschte weniger bekommt, als er erwartet, sondern darauf, ob sein Vermögen nach der irrtumsbedingten Verfügung geringe ist als vorher.
Ein Vermögensschaden kann außerdem in der Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit der Bank liegen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben darauf angewiesen ist, über einen Teil ihres Vermögens jederzeit verfügen zu können (BGH, Urteil vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - S. 15).
- BGH, 31.01.1961 - 1 StR 463/60
Aufwandbegriff innerhalb des einfachen Bankrotts - Fahrlässigkeit bezüglich einer …
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Da ein Finanzwechsel nicht rediskontfähig ist, bleibt er zwar in seinem Wert hinter dem eines Handelswechsels, den die Bank jederzeit verwerten kann, zurück (vgl. auch BGH, Urteile vom 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - S. 11 und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60 - S. 11).Durch die Gutschrift wird das Vermögen dessen, der die Gutschrift erteilt, aber nicht in jedem Fall geschädigt, insbesondere dann nicht, wenn durch den gutgeschriebenen Betrag lediglich bestehende Schulden des Kontoinhabers vermindert werden und die Gutschrift nicht zu weiterer Kreditgewährung führt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - S. 12 f. und vom 19. November 1957 - 1 StR 445/57 -).
- BGH, 14.11.1961 - 5 StR 453/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Demgemäß geht die Rechtsprechung davon aus, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel die schlüssige Erklärung liege, es handele sich um einen Handelswechsel (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1961 - 5 StR 453/61 - S. 8).Geschäftsverkehr nicht davon ausgegangen werden, der Indossant erkläre mit der Hingabe ohne weiteres durch schlüssiges Verhalten, daß der betreffende Wechsel ein Warenakzept sei (BGH, Urteil vom 14. November 1961 - 5 StR 453/61 - S. 6).
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Zur Beurteilung der Frage, ob das Vermögen der Lieferanten und Bauhandwerker in seinem wirtschaftlichen Wert vermindert worden ist, bedarf es daher weiterer Feststellungen (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264 [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51], sowie Urteil des BGH vom 2. Juni 1959 - 1 StR 132/59 - S. 4). - BGH, 28.04.1958 - II ZR 197/57
Akzeptaustausch
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Nach den Gepflogenheiten ordentlicher Kaufleute verstand es sich danach von selbst, daß zur Begleichung der Warenschulden nur Handelswechsel entgegengenommen wurden (vgl. BGHZ 27, 172, 179) [BGH 28.04.1958 - II ZR 197/57]. - BGH, 02.06.1959 - 1 StR 132/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Zur Beurteilung der Frage, ob das Vermögen der Lieferanten und Bauhandwerker in seinem wirtschaftlichen Wert vermindert worden ist, bedarf es daher weiterer Feststellungen (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264 [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51], sowie Urteil des BGH vom 2. Juni 1959 - 1 StR 132/59 - S. 4). - BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Dabei brauchen diese Vermögensvorteile nicht die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel des Angeklagten gewesen zu sein; vielmehr genügt es, daß es ihm auf den rechtswidrigen Vorteil als sichere und erwünschte Folge seines Handelns ankam, mag er ihn auch nur als Mittel zu einem anderweitigen Zweck erstrebt haben (BGHSt 16, 1 [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61]). - RG, 26.06.1934 - 1 D 1212/33
1. Erfüllt der, der an Stelle eines zur Ablegung der Referendarprüfung …
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Die vom Landgericht für die Zulässigkeit der Unterzeichnung mit einen fremden Namen aufgeführten Voraussetzungen entsprechen der Rechtsprechung (vgl. RGSt 68, 240, 242; BGH Urteile von 3. Januar 1952 - 3 StR 544/51 -, sowie vom 2. Februar 1954 - 2 StR 483/53 -). - BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Die ursprüngliche, in der Begebung als Finanzwechsel liegende Minderwertigkeit wurde dadurch nicht beseitigt (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60 S. 4). - BGH, 02.02.1954 - 2 StR 483/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Die vom Landgericht für die Zulässigkeit der Unterzeichnung mit einen fremden Namen aufgeführten Voraussetzungen entsprechen der Rechtsprechung (vgl. RGSt 68, 240, 242; BGH Urteile von 3. Januar 1952 - 3 StR 544/51 -, sowie vom 2. Februar 1954 - 2 StR 483/53 -). - BGH, 19.11.1957 - 1 StR 445/57
- BGH, 03.01.1952 - 3 StR 544/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59
Rechtsmittel
- BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels - Betrug …
- BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter …
Das könnte darauf hindeuten, die Strafkammer habe den Betrug darin sehen wollen, daß sich der Angeklagte Kredit verschaffen wollte, obwohl er nicht mehr kreditfähig war, daß er also sogenannte (unechte) Kellerwechsel zur Diskontierung eingereicht habe (…vgl. Baumbach/Hefermehl, WechselG und ScheckG 11. Aufl. Einl. Rdn. 60; BGH, Urteil vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68).Demgemäß geht die ständige Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Schrifttum davon aus, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel die schlüssige Erklärung liegt, es handle sich dabei um einen Handelswechsel und nicht um einen Finanzwechsel (RGSt 36, 367; BGH, Urteile vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55; 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68;… Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 45; Bockelmann ZStrW 79, 28, 54; Obermüller, ZKredW 1958, 273; ders., Wechselmißbrauch 1960 S. 30).
Er kann vielmehr zunächst bei der Hingabe von Bargeld darin bestehen, daß die Bank infolge des Irrtums als Diskont nur die für Handelswechsel gültigen Zwischen Zinsen berechnet, und kann ferner in der Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit der Bank liegen (BGH, Urteile vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68; vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55;… vgl. auch Lackner a.a.O. Rdn. 211).
Wird der Diskonterlös dem Verkäufer des Wechsels gutgeschrieben, so kommt es darauf an, ob durch den gutgeschriebenen Betrag lediglich bestehende Schulden des Kontoinhabers vermindert werden oder ob die Gutschrift zu weiterer Kreditgewährung führt (BGH, Urteile vom 19. November 1957 - 1 StR 445/57; vom 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68).
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot
Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76];… BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2).
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