Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Heimtücke, wenn das Opfer mit einem "derartigen Angriff", nämlich den mit einer Waffe nicht rechnete - Auswirkung auf die Arg- und Wehrlosigkeit, wenn das Opfer nicht gerade mit einem Angriff auf sein Leben rechnete, aber dennoch mit einem anderen Angriff auf seinen ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77
Es kann zwar auch bei heftiger Gemütsbewegung gegeben sein (BGHSt 11, 139), in der sich der durch die Ohrfeige und die sexuelle Anspielung aufs äußerste wütend gewordene Angeklagte befand.Vor allem in der letztgenannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das Erfordernis näherer Darlegungen hierzu in Fällen, in denen der Täter in hoher affektiver Spannung handelte, unter Hinweis auch auf BGHSt 11, 139, 144 besonders hervorgehoben.
- BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem …
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77
Diese Ansicht wäre rechtsirrig (vgl. BGHSt 20, 301). - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77
Gerade in solchem Falle aber bedarf es der ausdrücklichen Feststellung, daß dem Täter die Umstände, welche die Wertung "heimtückisch" begründen sollen, in ihrer Bedeutung hierfür gegenwärtig waren (BGHSt 6, 120; vgl. auch BGH…, Urt. vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77
Bei der - nach Sachlage zu erwartenden - erneuten Entscheidung über die Einziehung wird zu beachten sein, daß die einzuziehenden Sachen, und zwar bereits im Urteilssatz, genügend zu kennzeichnen sind (vgl. BGHSt 8, 205, 211 f; 9, 88). - BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen …
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77
Gerade in solchem Falle aber bedarf es der ausdrücklichen Feststellung, daß dem Täter die Umstände, welche die Wertung "heimtückisch" begründen sollen, in ihrer Bedeutung hierfür gegenwärtig waren (BGHSt 6, 120; vgl. auch BGH, Urt. vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76). - BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77
Bei der - nach Sachlage zu erwartenden - erneuten Entscheidung über die Einziehung wird zu beachten sein, daß die einzuziehenden Sachen, und zwar bereits im Urteilssatz, genügend zu kennzeichnen sind (vgl. BGHSt 8, 205, 211 f; 9, 88).
- BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
Hinderung des Erkennens der Bedeutung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des …
Angesichts des Fehlens jeglicher Urteilsdarlegungen, aus denen sich ergibt, die Jugendkamner habe die oben bezeichneten Umstände bei ihrer Überzeugungsbildung gewürdigt, bleibt hier die Möglichkeit offen, daß die Angeklagte die objektiven Umstände, welche die Wertung "heimtückisch" begründen sollen, nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen hat, ohne daß sie ihr in ihrer hier maßgeblichen Bedeutung ins Bewußtsein gedrungen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 -, Urteile vom 23. Juni 1977 - 4 StR 94/77 - und vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77). - BGH, 18.01.1979 - 4 StR 694/78
Annahme von Heimtücke bei heftiger Gemütsbewegung - Tötung des Beifahrers bei dem …
In einem solchen Fall bedarf es aber einer ausdrücklichen Feststellung, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt zur Tötung ausgenutzt hat, sowie einer Darlegung der Erwägungen, die das Gericht zu dieser Feststellung geführt haben (BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 372/76 - sowie Urteil vom 23. Juni 1977 - 4 StR 94/77 -).
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