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Rechtsprechung
   LG Kleve, 23.04.1999 - 4 T 123/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6157
LG Kleve, 23.04.1999 - 4 T 123/99 (https://dejure.org/1999,6157)
LG Kleve, Entscheidung vom 23.04.1999 - 4 T 123/99 (https://dejure.org/1999,6157)
LG Kleve, Entscheidung vom 23. April 1999 - 4 T 123/99 (https://dejure.org/1999,6157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuungsvergütung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betreuungsvergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mittellosigkeit bei vorsätzlicher Vermögenslosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Festsetzung einer Betreuervergütung aus der Landeskasse bei vorsätzlicher Vermögenslosmachung des Betreuten durch den Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02

    Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuungsaufwendungen; Feststellbarkeit der …

    In Anlehnung an eine Entscheidung des Landgerichts Kleve (Beschluss vom 23.04.1999 - 4 T 123/99 - JurBüro 1999, 654 f.) könne Mittellosigkeit dann nicht angenommen werden, wenn sich der Betroffene selbst, lediglich vertreten durch den Betreuer, in Kenntnis des bestehenden Vergütungsanspruchs vorsätzlich vermögenslos gemacht habe.

    Die von dem Amtsgericht vorliegend in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Kleve ( Beschl. v. 23.04.1999 - 4 T 123/99 ) betrifft einen besonders gelagerten Fall.

  • LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08

    Tod eines Betroffenen als Hindernis für die Festsetzung der Vergütung sowie der …

    Dass die Erbin "vorsätzlich" den Nachlass verausgabt hat (vgl. hierzu LG Kleve, BtPrax 1999, 202 [LG Kleve 23.04.1999 - 4 T 123/99] und in Abgrenzung hierzu den Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ), kann nicht angenommen werden.
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