Rechtsprechung
| LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
- LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16
- BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
Auszug aus LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16
Der Antrag des Betroffenen vom 17.01.2016 auf Feststellung, dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Rosenheim vom 11.01.2016, Az. 8 XIV 9/16 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, wird zurückgewiesen.Am 11.01.2016 hörte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rosenheim den Betroffenen an (Bl. 14/15 der Beiakte, Az. 8 XIV 9/16)).
Mit Beschluss vom 11.01.2016 (Bl. 16/21 der Beiakte, Az. 8 XIV 9/16) ordnete das Amtsgericht Rosenheim gegen den Betroffenen Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Dauer von 13 Tagen an.
Am 20.01.2016 hörte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mühldorf am Inn den Betroffenen an (Bl. 14/15 der Beiakte, Az. 8 XIV 9/16).
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 14.01.2016 ist dem Betroffenen auch bekannt gegeben worden (Bl. 27, Az. 8 XIV 9/16).
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16
Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (BGH vom 22. Juli 2010, V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511). - BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16
Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen (BGH vom 15.09.2011, FGPrax 2011, 317).
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Rechtsprechung
| LG Offenburg, 29.07.2016 - 4 T 186/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 31.01.2023 - 9 W 71/22
Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer Versorgungssperre
Die hierzu erforderliche Duldung der Zählersperre ist lediglich ein Annex dieses Zurückbehaltungsrechts und hat eine rein dienende Funktion (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 14 U 172/15 -, juris Rn.6 ; OLG Koblenz…, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 8 W 826/04 -, juris Rn. 3;… LG Rottweil, Urteil vom 05 Oktober 2017, S. 5 f., Rn. 2 b; LG Offenburg, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 4 T 186/16 -, juris Rn. 8).Die Ankündigungsfristen betreffen vielmehr den Vollzug der Versorgungssperre und dienen allein dazu, dem Strom- oder Gaskunden schadensmindernde Maßnahmen wie etwa den Abtransport verderblicher Ware etc. zu ermöglichen (…vgl. BR-Drs. 306/06, S. 6 der Beschlussfassung; LG Dortmund, Urteile vom 10. April 2014, 11 S 186/12 u. 11 S 188/12; LG Offenburg, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 4 T 186/16 -, juris Rn. 9;… Schneider/Theobald/de Wyhl in Recht der Energiewirtschaft, 5. Aufl. 2021, § 15 Rn. 62).
- LG Offenburg, 09.02.2018 - 1 T 16/18
Einstweilige Verfügung zwecks Wasserzählersperrung: Durchsetzung eines Anspruchs …
Die Kammer hält an ihrer diesbezüglichen Rechtsprechung (u.a.: Beschluss vom 29. Juli 2016, 4 T 186/16; Beschluss vom 22. September 2017, 4 T 239/17; Beschlüsse vom 25. September 2017, 4 T 237/17, 4 T 238/17; Beschluss vom 27. Dezember 2017, 4 T 325/17) auch unter nochmaliger Würdigung der vom Amtsgericht Lahr vorgetragenen Argumente fest.
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