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| LG Bonn, 28.08.2017 - 4 T 274/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen - 11 M 1640/17
- LG Bonn, 28.08.2017 - 4 T 274/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.2016 - I ZB 21/16
Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft: Verzicht des Gläubigers auf die …
Auszug aus LG Bonn, 28.08.2017 - 4 T 274/17
Rn. 15 Eine abweichende Einschätzung der Rechtslage ergibt sich ebenso wenig aus der durch die Gläubigerin herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2016, I ZB 21/16. - OLG Schleswig, 11.09.2015 - 9 W 95/15
Gebühren des Gerichtsvollziehers bei Nichterledigung eines bedingten Auftrags
Auszug aus LG Bonn, 28.08.2017 - 4 T 274/17
Die Gebühr des Gerichtsvollziehers für eine nicht erledigte Amtshandlung nach KV Nr. 604, 205 GvKostG entsteht auch dann, wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt und ihm zugleich einen Auftrag zur Pfändung erteilt, "unter der Voraussetzung, dass sich aus vorgenanntem Vermögensverzeichnis pfändbare Habe ergibt" und diese Bedingung nicht eintritt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11.09.2015, 9 W 95/15 mwN). - LG Koblenz, 23.04.2014 - 2 T 235/14
Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte …
Auszug aus LG Bonn, 28.08.2017 - 4 T 274/17
Rn. 13 Die gegenteilige Entscheidung des LG Koblenz (Beschluss vom 23.04.2014, 2 T 235/14) überzeugt nicht.
- OLG Köln, 08.04.2019 - 17 W 120/18
Erfallen der Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung durch den Gerichtsvollzieher …
Rn. 14 a) Nach einer Ansicht (OLG Schleswig DGVZ 2015, 228; LG Bonn DGVZ 2015, 114; Beschluss vom 28. August 2017 - 4 T 274/17 - Seip DGVZ 2014, 177) ist die Frage zu bejahen. - LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18
Nicht erledigte Pfändung, Vermögensverzeichnis
Rn. 17 Nach einer Ansicht (OLG Schleswig-Holstein, DGVZ 2015, 228; LG Bonn, DGVZ 2015, 114 f.; LG Bonn, Beschl. v. 28.08.2017, Az. 4 T 274/17; Seip, DGVZ 2014, 177 f.) ist eine Gebühr gemäß KV Nr. 604, 205 GvKostG entstanden, da es der Gläubiger nicht in der Hand haben dürfe, den Gerichtsvollzieher durch Aufstellen einer Bedingung zu einer gebührenfreien Tätigkeit zu veranlassen. - OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 6 W 61/22
Weitere Beschwerde gegen eine Gerichtsvollzieherkostenrechnung Auftrag auf …
a) Nach einer Ansicht, der sich das Amtsgericht angeschlossen hat, ist die Frage zu bejahen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11. September 2015 - 9 W 95/15; LG Bonn, Beschlüsse vom 5. März 2015 - 4 T 61/15 - und vom 28. August 2017 - 4 T 274/17; LG Göttingen, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 5 T 189/19; AG Lichtenberg, Beschluss vom 10. März 2020 - 35 WM 92/20; AG Naumburg, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 8 M 2374/18; AG Krefeld, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 113 M 1708/15; AG Bingen, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 5 M 315/14). - OLG Köln, 08.04.2019 - 17 W 121/18 Rn. 14 a) Nach einer Ansicht (OLG Schleswig DGVZ 2015, 228; LG Bonn DGVZ 2015, 114; Beschluss vom 28. August 2017 - 4 T 274/17 - Seip DGVZ 2014, 177) ist die Frage zu bejahen.
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