Rechtsprechung
| LG Kleve, 31.03.2009 - 4 T 319/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Magensonde, lebenserhaltende Maßnahmen, PEG-Sonde, Zulässigkeit einer künstlichen Ernährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Lebenserhaltende Maßnahmen - im Zweifel für das Leben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung für das weitere Leben bei Zweifeln über den mutmaßlichen Willen eines Betroffenen über die Beibehaltung einer Magensonde bei einem irreversibel eingetretenen und tödlichen Verlauf seiner Erkrankung
Verfahrensgang
- AG Kleve, 10.05.2005 - 18XVII1437/00
- LG Kleve, 31.03.2009 - 4 T 319/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1349
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im …
Auszug aus LG Kleve, 31.03.2009 - 4 T 319/07
Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zum eigenverantwortlichen Entscheiden nicht mehr in der Lage ist (vgl. BGHZ 154, 205 f.). - LG Kleve, 18.07.2007 - 4 T 51/07
Auszug aus LG Kleve, 31.03.2009 - 4 T 319/07
Hier hat die Kammer mit rechtskräftigem Beschluss vom 18.07.2007 (Az: 4 T 51/07) wegen des weit fortgeschrittenen Stadiums der Betroffenen Einwilligungsunfähigkeit und einen zwischenzeitlich eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlauf der Krankheit bejaht.
- AG Brandenburg, 09.08.2021 - 85 XVII 110/21
Nicht-Einwilligung Bevollmächtigten in ärztlichen Eingriff
Voraussetzung für eine berechtigte Weigerung ist nämlich, dass der Betroffene einwilligungsunfähig ist, die ärztlicherseits vorgeschlagene, medizinisch indizierte Maßnahme lebensverlängernd ist und die Weigerung, die medizinisch indizierte Maßnahme durchzuführen, dem (mutmaßlichen) Willen des Betroffenen entspricht (BGH, Beschluss vom 17.03.2003, Az.: XII ZB 2/03, u.a. in: NJW 2003, Seiten 1588 ff.; LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 4 T 319/07, u.a. in: BtPrax 2009, Seiten 199 f.; AG Mannheim, Beschluss vom 24.02.2009, Az.: 2 XVII 8740/09, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1662 ff.).Grundsätzlich ist hierbei aber eine Entscheidung "für das Leben" zu treffen (LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 4 T 319/07, u.a. in: BtPrax 2009, Seiten 199 ff.), selbst wenn dies die palliative Versorgung des Betroffenen mit einschließt.
Die fehlende Einwilligung des Betroffenen ist somit dann aber auch nunmehr durch diesen Beschluss zu ersetzen (BGH, Beschluss vom 17.03.2003, Az.: XII ZB 2/03, u.a. in: NJW 2003, Seiten 1588 ff.; LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 4 T 319/07, u.a. in: BtPrax 2009, Seiten 199 f.; AG Mannheim, Beschluss vom 24.02.2009, Az.: 2 XVII 8740/09, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1662 ff.).
- AG Brandenburg, 02.09.2021 - 85 XVII 230/15
Amputation - genehmigungsbedürftige Maßnahme
Grundsätzlich ist nämlich eine Entscheidung "für das Leben" zu treffen (LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 4 T 319/07, u.a. in: BtPrax 2009, Seiten 199 ff.), selbst wenn dies die palliative Versorgung des Betroffenen mit einschließt (AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 09.08.2021, Az.: 85 XVII 110/21, u.a. in: BeckRS 2021, Nr. 21482 = "juris").
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Rechtsprechung
| LG Meiningen, 28.12.2007 - 4 T 319/07 |
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 28.12.2007 - 4 T 319/07
- BGH, 10.07.2008 - IX ZB 42/08
- BGH, 17.09.2008 - IX ZB 42/08
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