Rechtsprechung
| LG Mannheim, 07.11.1977 - 4 T 353/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 323
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 10 W 2/23
Unzulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Vereinbarung einer …
Es würde dem Sinn der Unanfechtbarkeit nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO widersprechen, wenn der Antragsgegner zu 1) zwar nicht den Beweisbeschluss selbst, wohl aber die Ablehnung von dessen Aufhebung angreifen und dann mittelbar doch eine Aufhebung des Beweisbeschlusses durch das Beschwerdegericht erreichen könnte (OLG München, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 9 W 1653/17 Bau -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2013 - 3 W 49/13 -, Rn. 4, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Oktober 1995 - 1 W 22/95 -, juris; LG Mannheim, Beschluss vom 7. November 1977 - 4 T 353/77 -, Rn. 1, juris; Ahrens in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 490; RN.
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