Rechtsprechung
| LG Bonn, 18.03.2015 - 4 T 79/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zwangsmedikation im Heim
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1906 Abs. 1 BGB
Zwangsmedikation im Heim - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung der Genehmigung einer Zwangsbehandlung an die Unterbringung zur Heilbehandlung eines Betroffenen in einer Klinik (hier: Medikation)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zwangsmedikation im Rahmen einer Heimunterbringung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zwangsmedikation im Rahmen einer Heimunterbringung
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 12.03.2015 - 10 XVII 103/15
- LG Bonn, 18.03.2015 - 4 T 79/15
- BGH, 15.07.2015 - XII ZB 144/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen …
Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 4 T 79/15
Hier genügen die Bemühungen durch eine "überzeugungsfähige und -bereite Person" (so BGH XII ZB 169/14 Tz 15). - BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung …
Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 4 T 79/15
Die konkrete ärztliche Überwachung und Dokumentation ist unerlässlicher Bestandteil der zwangsweisen Medikamentengabe (vgl. BGH XII ZB 470/14).
- LG Paderborn, 27.12.2017 - 5 T 363/17 Wurde die bereits unter Geltung der alten Rechtslage streitige Frage, ob eine Zwangsmedikation auch in einer geschlossenen Einrichtung, die nach Organisation und personeller Ausstattung einem Krankenhaus gleich kam, aber kein Krankenhaus im formellen Sinne war, zum Teil bejaht (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 18.03.2015 - Az.: 4 T 79/15; a. A. LG Lübeck, Beschluss vom 23.07.2014 - Az.: 7 T 19/14), ist dieses Verständnis nach dem eindeutigen Wortlaut des neu geschaffenen § 1906a Abs. 1 Satz 1 Ziffer 7 BGB nach Ansicht der Kammer nicht mehr zulässig.
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