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Rechtsprechung
   LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,51185
LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22 (https://dejure.org/2022,51185)
LG Kleve, Entscheidung vom 27.09.2022 - 4 T 82/22 (https://dejure.org/2022,51185)
LG Kleve, Entscheidung vom 27. September 2022 - 4 T 82/22 (https://dejure.org/2022,51185)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines …

    Auszug aus LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
    Hierdurch ist gewährleistet, dass aus dem Schriftstück die Person erkennbar wird, die für seinen Inhalt die Verantwortung übernimmt (BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - I ZB 27/14).

    Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, wann bei einer Versendung aus dem EGVP die Voraussetzungen an die Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg erfüllt sind und wie bei einer elektronischen Einreichung eines Vollstreckungsauftrages der Gerichtskasse zur Beitreibung von Gerichtskosten den Anforderungen nach der Entscheidung des BGH vom 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) Rechnung getragen werden kann.

  • LG Berlin, 07.07.2022 - 51 T 203/22
    Auszug aus LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
    Rn. 9 Allerdings ist auch im Hinblick auf die verpflichtende elektronische Einreichung des Vollstreckungsauftrages durch die Gläubigerin eine Einreichung des den Titel ersetzenden Vollstreckungsauftrages in Papierform weiterhin erforderlich(vgl. LG Berlin, Beschluss vom 07.07.2022 - 51 T 203/22).

    Durch § 753 Abs. 4 und 5, § 130 ff. ZPO sollte keine Vereinfachung des Zwangsvollstreckungsverfahrens erreicht werden, sodass diese Anforderungen auch bei einer elektronischen Einreichung des Vollstreckungsantrages Geltung beanspruchen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 07.07.2022 - 51 T 203/22).

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19

    Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung

    Auszug aus LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
    Dies ist hier der Fall, insbesondere ist feststellbar, dass das elektronische Dokument vom Postfachinhaber versandt wurde (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 ERRV), da der Prüfvermerk die Angabe "von der Justiz versandt" und nicht lediglich "per EGVP versandt" enthält (vgl. zu der Frage des sicheren Übermittlungsweges Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A m.w.N.).
  • AGH Hessen, 11.03.2025 - 1 AGH 4/24

    Verfahrenshindernis Disziplinarklageverbrauch

    § 6 Abs. 3 ERVV bestimmt, dass das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eines Gerichts, einer Staatsanwaltschaft, einer Amtsanwaltschaft, einer Justizvollzugsanstalt oder einer Jugendarrestanstalt einem besonderen elektronischen Behördenpostfach gleichsteht, soweit diese Stelle Aufgaben einer Behörde nach § 6 ERVV wahrnimmt (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 1 M 56/22 - juris Rn. 3; LG Kleve, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 T 82/22 - juris Rn. 8; AG Bonn…, Beschluss vom 25. Juli 2022 - 22 M 1338/22 - juris Rn. 3).
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