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| VGH Hessen, 06.06.1997 - 4 TG 4252/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 187 VwGO
Aufschiebende Wirkung: vorzeitige Anforderung der Kosten für eine Ersatzvornahme ist eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 17.09.1996 - 1 G 1290/96
- VGH Hessen, 06.06.1997 - 4 TG 4252/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 534
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 5 S 334/96
Kosten der Ersatzvornahme keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung - …
Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1997 - 4 TG 4252/96
Im vorliegenden Fall ist gemäß § 187 Abs. 3 VwGO a.F. (nunmehr § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) i.V.m. § 12 Satz 1 HessAGVwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers ausgeschlossen, denn es handelt sich bei der Aufforderung zur Zahlung der vorläufig veranschlagten Kosten der Ersatzvornahme um einen Verwaltungsakt, der in der Vollstreckung des Grundverwaltungsaktes ergeht und der dessen Vollstreckung dient (Hess. VGH…, Beschluss vom 05.07.1982 - IV TH 14/82 -, ESVGH 32, 255 bis 259 , ebenso Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 573, a.A. OVG Münster, Beschluss vom 28.07.1982 - 7 B 1303/80 - NJW 1983, S. 1441 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 - DÖV 1996, S. 425 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1982 - 7 B 1303/80
Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1997 - 4 TG 4252/96
Im vorliegenden Fall ist gemäß § 187 Abs. 3 VwGO a.F. (nunmehr § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) i.V.m. § 12 Satz 1 HessAGVwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers ausgeschlossen, denn es handelt sich bei der Aufforderung zur Zahlung der vorläufig veranschlagten Kosten der Ersatzvornahme um einen Verwaltungsakt, der in der Vollstreckung des Grundverwaltungsaktes ergeht und der dessen Vollstreckung dient (Hess. VGH…, Beschluss vom 05.07.1982 - IV TH 14/82 -, ESVGH 32, 255 bis 259 , ebenso Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 573, a.A. OVG Münster, Beschluss vom 28.07.1982 - 7 B 1303/80 - NJW 1983, S. 1441 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 - DÖV 1996, S. 425 f.). - VGH Hessen, 05.07.1982 - IV TH 14/82
Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1997 - 4 TG 4252/96
Im vorliegenden Fall ist gemäß § 187 Abs. 3 VwGO a.F. (nunmehr § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) i.V.m. § 12 Satz 1 HessAGVwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers ausgeschlossen, denn es handelt sich bei der Aufforderung zur Zahlung der vorläufig veranschlagten Kosten der Ersatzvornahme um einen Verwaltungsakt, der in der Vollstreckung des Grundverwaltungsaktes ergeht und der dessen Vollstreckung dient (Hess. VGH, Beschluss vom 05.07.1982 - IV TH 14/82 -, ESVGH 32, 255 bis 259 , ebenso Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 573, a.A. OVG Münster…, Beschluss vom 28.07.1982 - 7 B 1303/80 - NJW 1983, S. 1441 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 - DÖV 1996, S. 425 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2005 - 2 S 122.05
Kosten der Ersatzvornahme; nachträgliche Anforderung durch Leistungsbescheid; …
Dieser schon in der Entscheidung des OVG Berlin aus dem Jahre 1997 (OVG Bln, Beschluss vom 3. März 1997, NVwZ-RR 1999, 156 = OVGE 22, 107) genannte maßgebende Gedanke, der nicht nur in Fällen der vorzeitigen Anforderung der Ersatzvornahmekosten trägt (vgl. HessVGH, Beschluss vom 6. Juni 1997, NVwZ-RR 1998, 534), und dem in heutiger Zeit verstärktes Gewicht zukommen dürfte, wie auch die geschilderte Verwaltungspraxis des Antragsgegners bestätigt hat, ist vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (…a.a.O.), auf das sich das Verwaltungsgericht Potsdam in seiner Entscheidung gestützt hat, nicht berücksichtigt worden. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2016 - 1 M 203/16
Einstweiliger Rechtsschutz - Kosten einer nach Maßgabe des Sicherheits- und …
Dass dadurch die Androhung einer Ersatzvornahme weitgehend ihre Beugewirkung verliert, liegt auf der Hand (vgl. zu weiteren möglichen faktischen Vollzugshindernissen OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.12.2005 - OVG 2 S 122.05 -, NVwZ-RR 2006, 376 - zitiert nach juris; vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 06.06.1997 - 4 TG 4252/96 -, NVwZ-RR 1998, 534 - zitiert nach juris). - OVG Thüringen, 12.03.2008 - 3 EO 283/07
Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht, …
Zu diesen Maßnahmen gehören nur diejenigen, die getroffen werden, um einen Verwaltungsakt zwangsweise durchzusetzen (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 5 S 334/96 -, Juris, Rdn. 5, und Kopp, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdn. 70 a. E., jeweils m.w.N. [auch zur Gegenmeinung]; vgl. ferner zur hier vertretenen Ansicht: SächsOVG, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 BS 435/02 - OVG Rh-Pf, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 1 B 11553/98 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschluss vom 26. September 1983 - 4 B 1650/83 - zur Gegenmeinung: OVG Berlin, Beschluss vom 3. März 1997 - 2 S 24/96 - ihm folgend OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 23. Dezember 2005 - 2 S 122/05 - HessVGH, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 TG 4252/96 - alle zitiert nach Juris).
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