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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6206
VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99 (https://dejure.org/2000,6206)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.2000 - 4 TG 4287/99 (https://dejure.org/2000,6206)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 2000 - 4 TG 4287/99 (https://dejure.org/2000,6206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; HBO § 3 Abs. 1; ; HBO § 3 Abs. 4; ; HBO § 61 Abs. 1; ; HBO § 61 Abs. 2; ; HBO § 78 Abs. 1

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3u. 5 VwGO; § 3 Abs. 1 u. 4, § 61 Abs. 1 u. 2, § 78 Abs. 1 HBO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Abbruchanordnung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung des Abbruchs eines Hauses; Erhebliche Bauschäden ; Gefahr für Nachbarhaus und für Menschen; Anordnung sichernder Folgearbeiten; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung; Baurechtliche Beseitigungsanordnung ; Schwerwiegender Eingriff ins Eigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 565
  • BauR 2001, 842
  • ZfBR 2001, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 30.05.1984 - 4 TH 61/83
    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99
    Zu den Fallkonstellationen, in denen eine Vollziehung einer Beseitigungsanordnung dringlich erscheint, gehört diejenige, dass die vom Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wichtige Rechtsgüter Beteiligter eingeschlossen, ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordert (vgl. Hess. VGH, B. v. 30.05.1984 - 4 TH 61/83 - in BRS 42 Nr. 220, st. Rspr.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13

    Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als …

    Damit soll verhindert werden, dass im Rahmen der Befolgung des Abbruchgebots ein neuer ordnungswidriger Zustand entsteht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.03.2000 - 4 TG 4287/99 -, DÖV 2001, 565, RdNr. 14 in Juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.01.1995 - 1 B 140/94 -, Juris; VG Dessau, Beschl. v. 29.07.2005 - 1 B 163/05 -, Juris, RdNr. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2004 - 2 M 232/04

    Regelmäßig kein Sofort-Vollzug bei baurechtlichen Eingriffs-Verwaltungsakten

    An die Voraussetzungen der sofortigen Vollziehbarkeit einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung - wie hier - ist dabei wegen des regelmäßig schwerwiegenden Eingriffs in das Eigentum, mit dem ebenso regelmäßig vollendete Tatsachen geschaffen werden, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 22.03.2000 - 4 TG 4287/99 -, BRS 63 Nr. 213).

    Das hinter dieser Bewertung stehende Gebot, durch effektiven Rechtsschutz eine unangemessene Vorwegnahme der Hauptsache zu vermeiden, muss in der Regel nur dann und insoweit zurücktreten, als es um die Abwehr schwerwiegender konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht (…vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.01.1998, a. a. O.; HessVGH, Beschl. v. 22.03.2000, a. a. O.).

  • OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines …

    Ein besonderes öffentliches Interesse an einem mit der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung verbundenen Eingriff in die vorhandene bauliche Substanz liegt etwa vor, wenn die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordert (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 2003 - 3 B 40/03 -, VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 2000 - 4 TG 4287/99 - BRS 63 Nr. 213; OVG Greifswald…, Beschluss vom 2. November 1993, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02

    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb …

    Ein derartiger gewichtiger Gefahrentatbestand, der es rechtfertigen könnte, auch eine Maßnahme sofort zu vollziehen, die mit weitgehenden und nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Schäden für den Ordnungspflichtigen verbunden ist, kann allein in dem Umstand, dass ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage vorbehaltlich einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren als formell und materiell illegal erscheint, in der Regel nicht erblickt werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.03.2000 - 4 TG 4287/99 -, BRS 63 Nr. 213; OVG NRW, Beschluss vom 12.01.1998 - 10 B 3025/97 -, NVwZ 1998, 977; Thür.
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