Rechtsprechung
| VGH Hessen, 03.02.1984 - 4 TG 76/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 77 Abs. 1 und 6, 90, 96 HBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 784
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 3480/86
Gebäudeabbruch; Rechtsnachfolger des Bauherrn und Abwendungsbefugnis
Er hat sich mit der Geltung der Baugenehmigung für und gegen den Rechtsnachfolger (§ 96 Abs. 3 HBO), die die Geltung einer Auflage im Bauschein gegen den Rechtsnachfolger einschließt (Hess. VGH, B. v. 19.07.1984 -- 4 TH 1617/84 -- m.w.N.), ferner in drei Entscheidungen in diesem Zusammenhang mit der Frage befaßt, an wen der Bauschein für ein bereits abgeschlossenes Bauvorhaben erteilt werden darf (Urteil des Senats vom 19.06.1981 -- IV OE 70/80 --; U. v. 25.06.1982 -- IV OE 43/81 -- ESVGH Band 33, S. 20 und B. v. 03.02.1984 -- 4 TG 76/83 -- BRS 42 Nr. 166). - OVG Sachsen, 03.08.1992 - II S 132/92
Beendigung des Verfahrens durch Erledigungserklärung
Er kann nicht verhindern, daß das Verfahren ohne seine Zustimmung durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Hauptbeteiligten beendet wird, denn er ist insoweit nicht dispositionsbefugt (…BVerwG, Urt. v.07.06.1968, E 30, 27/28 f.;… OVG Münster, Urt. v. 19.09.1978, MDR 1980, 260;… BayVGH Urt. v. 28.12.1979, BayVBl. 1980, 342/343; HessVGH, Beschl. v. 03.02.1984, MDR 1984, 784).
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