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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4462
VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92 (https://dejure.org/1993,4462)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 TH 1205/92 (https://dejure.org/1993,4462)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 (https://dejure.org/1993,4462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 1 Alt 2 AbfG, § 4 Abs 1 AbfG, § 11 AbfGAG HE, § 7 Abs 3 AbfGAG HE
    Zur Abfalleigenschaft von Altreifen; zur Zuständigkeit der Abfallbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 320
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 11.04.1991 - 4 TH 3549/90

    Zuständigkeit der Abfallbehörde - Räumung eines Altreifenlagers - Abfallbegriff

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    Darüber hinaus besteht die Gefahr einer Belastung des Grundwassers durch unkontrolliertes Abfließen von verschmutztem und mit Giftstoffen belastetem Löschwasser (Hess. VGH, Beschluß vom 11.4.1991 - 4 TH 3549/90 - Hess.VGRspr. 1991, 89 = UPR 1991, 457; Beschluß vom 25.1.1993 - 4 TH 1676/92 - und Beschluß vom 2.3.1993 - 4 TH 2148/92 -).

    Vielmehr bleiben die Altreifen solange Abfall i.S. des objektiven Abfallbegriffs, bis sie in der Weise verwertet werden, daß sie dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt worden sind (Hess. VGH, Beschluß vom 11.4.1991, a.a.O.).

    Rn. 38 Für Maßnahmen innerhalb des vom Abfallgesetz erfaßten Sachbereichs sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ausschließlich die Abfallbehörden zuständig (Hess. VGH…, Urt. vom 13.7.1977 - 4 OE 59/75 - Hess. VGRspr. 1978, 9;… Urt. v. 15.11.1990 - 4 OE 3638/87; Beschluß vom 11.4.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    In diesem Sinne sei auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.10.1991 (DÖV 1992, 353) zu verstehen, wonach der Vorrang des Abfallrechtes nur bestehe, sofern die Maßnahmen gerade aus Gründen der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen ergriffen werden sollen.

    Zwar besteht der Vorrang des bundesrechtlich geregelten Abfallregimes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.10.1991 - 7 C 2.91 - DÖV 1992, 353) nur, sofern Maßnahmen aus Gründen gerade der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen ergriffen werden, und besteht dann nicht, wenn Anknüpfungspunkt des behördlichen Handelns nicht oder nicht in erster Linie das Gebot der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen ist.

  • VGH Hessen, 25.01.1993 - 4 TH 1676/92

    Abfalleigenschaft von Altreifen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    Darüber hinaus besteht die Gefahr einer Belastung des Grundwassers durch unkontrolliertes Abfließen von verschmutztem und mit Giftstoffen belastetem Löschwasser (Hess. VGH, Beschluß vom 11.4.1991 - 4 TH 3549/90 - Hess.VGRspr. 1991, 89 = UPR 1991, 457; Beschluß vom 25.1.1993 - 4 TH 1676/92 - und Beschluß vom 2.3.1993 - 4 TH 2148/92 -).

    Bis zur Wiedereingliederung der Stoffe in den Wirtschaftskreislauf, wobei sich im Einzelfall die Frage nach dem Zeitpunkt des Umschlags von Abfall in Wirtschaftsgut stellt, ist eine geordnete Entsorgung geboten (Hess.VGH, Beschluß vom 25.1.1993, a.a.O.;… Beschluß vom 2.3.1993, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz; …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    Dies entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.6.1965 - B 21/65 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.7.1971 - 4 TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.7.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; st. Rspr.).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    Dies entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.6.1965 - B 21/65 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.7.1971 - 4 TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.7.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; st. Rspr.).
  • VGH Hessen, 30.01.1992 - 5 UE 1928/86

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Altreifen durch Veräußerung zwecks …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    Zwar habe der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes entschieden, daß eine abfallrechtliche Entsorgung nicht mehr geboten sei, wenn der Eigentümer z.B. dadurch, daß er die betreffenden Gegenstände aufgrund entsprechender Verträge mit Dritten in andere Länder, in denen sie eine neue Verwendung finden, transportieren läßt, mit einer Einbeziehung der Gegenstände in den Wirtschaftskreislauf befaßt ist und damit dem abfallpolitischen Ziel, Abfälle nicht erst entstehen zu lassen., Rechnung trage (Hess. VGH, Urteil vom 30.1.1992 - 5 UE 1928/86 -).
  • VGH Bayern, 24.11.1992 - 20 CS 92.3069
    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    Diese Annahme ist nur begründet, wenn bei dem jeweiligen Unternehmer in rechtlicher, technischer, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, daß dieses Ziel erreicht werden kann (BayVGH, Urt. v. 24.11.1992 - 20 Cs 92.3069 -) und die Verwertung der Abfallstoffe tatsächlich begonnen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1991 - 21 B 2540/90

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Leichtgaserzeugungsanlage; Bautechnische …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92
    Es handelt sich somit nicht um gezielt aus Abfall hergestellte Stoffe und Produkte, deren Weiterverwendung vorgesehen ist (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 30.12.1991 - 21 B 2540/90 - UPR 1992, 355, wonach die Abfalleigenschaft der Einsatzstoffe durch die Herstellung von Pellets als Brennmaterial nach der Durchführung von Zerkleinerungs- und Sortierungsmaßnahmen aus Hausmüll und Altreifen entfällt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1994 - 10 A 4084/92

    Bauordnungsrecht: Zuständigkeit zur Beseitigung durch Abfallagerung …

    Insofern sieht der erkennende Senat den in dem zum hessischen Abfallrecht ergangenen Beschluß des Hess. VGH vom 24.6.1993 - 4 TH 1205/92 -.

    NVwZ-RR 1994, 320.

  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
    Rn. 43 so wörtlich Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 36 m.w.N., vgl. zur Abfalleigenschaft von Altreifen auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 13 ff.; so auch bereits die Kammer in VG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2008 - 17 K 2112/07 -, juris, Rn. 46.

    Rn. 47 vgl. hierzu ebenfalls Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 37 m.w.N. sowie zu den Anforderungen eines die Abfalleigenschaft beendenden Exports BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

  • VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18

    Immissionsschutzrecht

    Rn. 37 so wörtlich Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 36 m.w.N., vgl. zur Abfalleigenschaft von Altreifen auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 13 ff.; so auch bereits die Kammer in VG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2008 - 17 K 2112/07 -, juris, Rn. 46.

    Rn. 41 vgl. hierzu ebenfalls Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 37 m.w.N. sowie zu den Anforderungen eines die Abfalleigenschaft beendenden Exports BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

  • VGH Hessen, 02.08.1995 - 4 TG 632/95

    Abfallbeseitigungsmaßnahme durch die in Hessen unzuständige Bauaufsichtsbehörde

    Für Maßnahmen innerhalb des vom Abfallgesetz erfaßten Sachbereichs sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Hessen ausschließlich die Abfallbehörden zuständig (vgl. zuletzt HessVGH, Beschl. vom 24.06.1993 - 4 TH 1205/92 -, NVwZ-RR 1994, 320 = GewArch 1994, 36 = ZfW 1994, 413).

    1993, 39 = GewArch 1994, 35; Beschluß vom 24.06.1993 - 4 TH 1205/92 -, NVwZ-RR 1994, 320 = GewArch 1994, 36 = ZfW 1994, 413).

  • VGH Hessen, 02.08.1995 - 4 UE 632/95

    Abfallrecht: Behördenzuständigkeit in Hessen, Abfallbegriff

    Für Maßnahmen innerhalb des vom Abfallgesetz erfaßten Sachbereichs sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Hessen ausschließlich die Abfallbehörden zuständig (vgl zuletzt Hess VGH , Beschluß vom 24.06.1993 - 4 TH 1205/92 -, NVwZ-RR 1994, 320 = GewArch 1994, 36 = ZfW 1994, 413).

    1993, 39 = GewArch 1994, 35 ; Beschluß vom 24.06.1993 - 4 TH 1205/92 -, NVwZ-RR 1994, 320 = GewArch 1994, 36 = ZfW 1994, 413).

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