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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.07.1985 - 4 TH 1268/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3833
VGH Hessen, 25.07.1985 - 4 TH 1268/85 (https://dejure.org/1985,3833)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.07.1985 - 4 TH 1268/85 (https://dejure.org/1985,3833)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 4 TH 1268/85 (https://dejure.org/1985,3833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 27.09.1984 - 4 TH 2145/84
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1985 - 4 TH 1268/85
    Mit der Möglichkeit, ein Nutzungsverbot mit Sofortvollzug auszusprechen (Beschluß des Senats vom 27.9.1984 - 4 TH 2145/84 - st. Rspr.) und der Möglichkeit im Falle der Weiterveräußerung von Grundstücken mit baulichen Anlagen, für die bestandskräftige Beseitigungsverfügungen bestehen, bauaufsichtlich gegen den Erwerber unter Anordnung des Sofortvollzugs vorzugehen, sind nach Auffassung des Senats die durch die fehlende Regelung einer Einzelrechtsnachfolge in der HBO entstehenden Vollzugsschwierigkeiten auf ein für die praktische Arbeit der Bauaufsicht erträgliches Maß beschränkt.
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1985 - 4 TH 1268/85
    Zwar ist davon auszugehen, daß die sofortige Vollziehung von Beseitigungsgeboten, denen nach der Rechtsprechung des Senats Anordnungen, die die Duldung der Beseitigung einer baulichen Anlage zum Gegenstand haben, gleichstehen, nur ausnahmsweise zulässig ist und eines besonderen öffentlichen Interesses bedarf, das über das an dem Erlaß der Verfügung bestehende öffentliche Interesse hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241).
  • VGH Hessen, 01.03.1976 - IV TH 7/76
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1985 - 4 TH 1268/85
    Hier besteht ein öffentliches Interesse daran, daß die Vereitelung oder zumindest Verzögerung der Vollstreckung einer bestandskräftigen Verfügung verhindert wird, die andernfalls durch das Zusammenwirken von Veräußerer und Erwerber bei der Eigentumsübertragung des Grundstücks unter Ausnutzung des Umstandes erreicht wird, daß die Hessische Bauordnung keine Regelung des Übergangs der einmal begründeten und durch Verwaltungsakt konkretisierten Ordnungspflicht des Zustandsstörers im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung eines Grundstücks im Wege der Einzelrechtsnachfolge enthält mit Ausnahme der Rechte und Pflichten aus der Baugenehmigung gemäß § 96 Abs. 3 HBO n.F. (vgl. zur früheren HBO Hess.VGH, B. v. 1.3.1976, IV TH 7/76, BRS 30 Nr. 166).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Dies mag gelten, wenn ein Erwerber, der entweder von der bestandskräftigen Verpflichtung des Veräußerers zur Beseitigung der Anlagen Kenntnis hatte oder der sich jedenfalls vor dem Erwerb des Grundstücks gegen bauaufsichtliche Maßnahmen dadurch sichern kann, dass er sich bei dem Erwerb die Baugenehmigung oder gegebenenfalls die Bauanzeige für die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen aushändigen lässt, zur Duldung verpflichtet wird, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass das dolose Zusammenwirken zwischen Veräußerer und Erwerber eines Grundstücks mit Anlagen, für die eine bestandskräftig gewordene Beseitigungsverpflichtung besteht, auf gleichgelagerte Fälle eine Vorbildwirkung haben würde (so VGH Kassel, B. v. 25.07.1985 - 4 TH 1268/85 - BRS 44 Nr. 207).
  • VGH Hessen, 17.05.1990 - 4 TH 138/89

    Sicherungsmaßnahmen an brandzerstörter Fachwerkscheune - sofortige Vollziehung

    Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats kann jedoch die sofortige Vollziehbarkeit einer Anordnung wegen ihrer besonderen Wichtigkeit und Dringlichkeit auch falltypisch gegeben sein (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153 ; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71- BRS 24 Nr. 205; vom 25.07.1985 - 4 TH 1268/85 - BRS 44 Nr. 207; B. v. 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 - Agrarrecht 1990, 83 = HessVGRspr.
  • VG Darmstadt, 27.04.2007 - 9 G 196/07

    Formelle und materielle Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage als …

    Deshalb liegen die Voraussetzungen für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung nach der bisherigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nur in bestimmten Fällen vor, etwa wenn die Beseitigung einem Nutzungsverbot gleichgestellt werden kann, weil die Beseitigung ohne Substanzverlust und andere hohe Kosten durchgeführt werden kann (Hess. VGH, Beschl. v. 30.05.1984 -4 TH 61/83 -, HessVGRspr. 1984, 91; Beschl. v. 25.07.1985 -4 TH 1268/85 -, HessVGRspr. 1985, 87; Beschl. v. 28.01.1992 -4 TH 1539/91 -, HessVGRspr. 1992, 90).
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