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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1642
VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 (https://dejure.org/1986,1642)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 (https://dejure.org/1986,1642)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 4 TH 1500/86 (https://dejure.org/1986,1642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verletzung rechtlichen Gehörs; zur Nachholung im gerichtlichen Aussetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1965 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 510
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
    Rn. 38 Der Umstand, daß die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung des Nutzungsverbotes angeordnet hat, genügt für sich nicht, um die Anhörungspflicht entfallen zu lassen (OVG Berlin, B. v. 09.02.1982 -OVG 2 S 67.81 GewArch. 1982, 372; OVG Bremen, B. v. 01.11.1979, a. a. 0., ; OVG Koblenz, B. v. 17.01.1979 - 2 B 268/78 - DÖV 1979, 606; OVG Münster, B. v. 16.12.1977 - IV B 2122/77 - DVBl. 1978, 508 = NJW 1978, 1764 f.).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob in der Durchführung eines gerichtlichen Aussetzungsverfahrens selbst, in dem die Antragstellerin ihre Einwände vorgebracht und die Antragsgegnerin hierzu Stellung genommen hat, eine Nachholung der Anhörung im Sinne der genannten Vorschrift liegen kann Teilweise wird unter Berufung auf § 45 Abs. 2 HVwVfG die Auffassung vertreten, daß nach dem Willen des Gesetzes die Nachholung in einem gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen und nur im Verwaltungsverfahren selbst zulässig sein soll (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 17.01.1979 - 2 B 268/78 - DÖV 1979, 606).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1977 - IV B 2122/77
    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
    Rn. 38 Der Umstand, daß die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung des Nutzungsverbotes angeordnet hat, genügt für sich nicht, um die Anhörungspflicht entfallen zu lassen (OVG Berlin, B. v. 09.02.1982 -OVG 2 S 67.81 GewArch. 1982, 372; OVG Bremen, B. v. 01.11.1979, a. a. 0., ; OVG Koblenz, B. v. 17.01.1979 - 2 B 268/78 - DÖV 1979, 606; OVG Münster, B. v. 16.12.1977 - IV B 2122/77 - DVBl. 1978, 508 = NJW 1978, 1764 f.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 46 HVwVfG, der bestimmt, daß die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften u. a. über das Verfahren zustandegekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, nur für gebundene Verwaltungsakte gilt so OVG Münster, B. v. 16.12.1977, a.a.O.; Eichler, Verwaltungsverfahrensgesetz, Komm., Anm. III zu § 46; Klappstein in Knack, Verwaltungsverfahrensgesetz, Komm., 2. Aufl., § 46 Anm. 4.4) oder ob die Vorschrift auch für Ermessenentscheidungen, wie im vorliegenden Fall, gilt.

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
    Die Anhörungspflicht schließt vielmehr ein, daß die Behörde ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerwG, U. v. 17.08.1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111 (114)).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
    Das Unterhalten eines Bordells im Sinne des § 180 a Abs. 1 StGB ist nämlich eine strafrechtlich verbotene Betätigung, die bauplanungsrechtlich generell unzulässig wäre, also nicht nur im Wohngebiet (vgl. BVerwG, U. v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BRS 40 Nr. 52).
  • OVG Bremen, 01.11.1979 - I B 41/79

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Verstoß gegen die Begründungspflicht nach …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 HVwVfG erfüllt waren und die Behörde von der Möglichkeit einer Entscheidung ohne vorherige Anhörung hätte Gebrauch machen wollen, könnte sie das nur, wenn sie das unter Berufung auf diese Vorschrift nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten erachtet (vgl. OVG Bremen, B. v. 01.11.1979 - I B 41/79 - DÖV 1980, 180; vgl. zur Androhung eines Zwangsmittels ohne Fristsetzung gemäß § 72 HessVwVG Hess. VGH, B v. 17.03.1981 - IV TH 8/81 - BRS 38 Nr. 212 - ).
  • VGH Hessen, 17.03.1981 - IV TH 8/81
    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 HVwVfG erfüllt waren und die Behörde von der Möglichkeit einer Entscheidung ohne vorherige Anhörung hätte Gebrauch machen wollen, könnte sie das nur, wenn sie das unter Berufung auf diese Vorschrift nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten erachtet (vgl. OVG Bremen, B. v. 01.11.1979 - I B 41/79 - DÖV 1980, 180; vgl. zur Androhung eines Zwangsmittels ohne Fristsetzung gemäß § 72 HessVwVG Hess. VGH, B v. 17.03.1981 - IV TH 8/81 - BRS 38 Nr. 212 - ).
  • OVG Berlin, 09.02.1982 - 2 S 67.81
    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
    Rn. 38 Der Umstand, daß die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung des Nutzungsverbotes angeordnet hat, genügt für sich nicht, um die Anhörungspflicht entfallen zu lassen (OVG Berlin, B. v. 09.02.1982 -OVG 2 S 67.81 GewArch. 1982, 372; OVG Bremen, B. v. 01.11.1979, a. a. 0., ; OVG Koblenz, B. v. 17.01.1979 - 2 B 268/78 - DÖV 1979, 606; OVG Münster, B. v. 16.12.1977 - IV B 2122/77 - DVBl. 1978, 508 = NJW 1978, 1764 f.).
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3354/87

    Fehlende Anhörung und Voraussetzungen für wirksame Nachholung im gerichtlichen …

    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 HVwVfG erfüllt wären, hätte die Antragsgegnerin nur wirksam von der Anhörung absehen können, indem sie unter Berufung auf diese Vorschrift eine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Verzichts auf die Anhörung getroffen hätte (vgl. den Senatsbeschluß vom 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 - NVwZ 1987, 510;… Kopp, VwVfG, 4. Aufl., 1986, Rdnr. 30 zu § 28).

    Rn. 26 Auch der Umstand, daß die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet hat, genügt für sich allein nicht, um die Anhörungspflicht entfallen zu lassen (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 04.1.2.1986 - 4 TH 1500/86 - NVwZ 1987, 510) und 22.01.1988 - 4 TH 1418/87 diese Frage noch offen gelassen, da in beiden Fällen der Behördenvortrag im Gerichts verfahren lediglich der Verteidigung der erlassenen Anordnungen diente, ohne daß ergänzende Erwägungen angestellt worden waren, die als neue Ermessensentscheidung über das im gerichtlichen Aussetzungsverfahren vom Antragsteller Vorgetragene hätten angesehen werden müssen.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 04.12.1986 unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (HessVGH, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - BVerwG 3 C 46.81 - BVerwGE 66, 111 ff., 114; vgl. auch Krasney, NVwZ 1986, 337 ff., 343).

    Fehlt aber die erforderliche Anhörung, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen (vgl. den Senatsbeschluß vom 04.12.1986 - 4 TH 1500/86).

  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen …

    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 HVwVfG erfüllt wären, hätte die Antragsgegnerin nur wirksam von der Anhörung absehen können, indem sie unter Berufung auf diese Vorschrift eine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Verzichts auf die Anhörung getroffen hätte (vgl. den Senatsbeschluß vom 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 - NVwZ 1987, 510;… Kopp, VwVfG, 4. Aufl., 1986, Rdnr. 30 zu § 28).

    Rn. 26 Auch der Umstand, daß die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet hat, genügt für sich allein nicht, um die Anhörungspflicht entfallen zu lassen (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 04.12.1986 ( - 4 TH 1500/86 - NVwZ 1987, 510) und 22.01.1988 ( - 4 TH 1418/87 - ) diese Frage noch offen gelassen, da in beiden Fällen der Behördenvortrag im Gerichtsverfahren lediglich der Verteidigung der erlassenen Anordnungen diente, ohne daß ergänzende Erwägungen angestellt worden waren, die als neue Ermessensentscheidung Ober das im gerichtlichen Aussetzungsverfahren vom Antragsteller Vorgetragene hätten angesehen werden müssen.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 04.12.1986 unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (HessVGH, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - BVerwG 3 C 46.81 - BVerwGE 66, 111 ff., 114; vgl. auch Krasney, NVwZ 1986, 337 ff., 343).

  • VG Koblenz, 19.08.2021 - 5 L 642/21

    Kein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken zur Nachtzeit in Teilen der …

    (vgl. nur HessVGH, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 4 TH 1500/86 -, NVwZ 1987, 510;… Schneider, in: Schoch/ders. [Hrsg.], VwVfG, § 28 Rn. 62 [Juli 2020]; jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2015 - 1 OA 13/15

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Sachverständigengutachten

    Dass beides auseinanderzuhalten ist, zeigt sich beispielsweise auch in der Rechtsprechung zur Frage, ob und unter welchen Umständen Anhörungsmängel durch behördliche Äußerungen geheilt werden können, die äußerlich betrachtet vermeintlich nur im gerichtlichen Aussetzungsverfahren abgegeben werden (vgl. dazu HessVGH, B. v. 4.12.1986 - 4 TH 1500/86 -, NVwZ 1987, 510; v. 20.5.1988 - 4 TH 3616/87 -, NVwZ-RR 1989, 113; Senatsb.
  • VGH Hessen, 28.09.1987 - 4 UE 522/85

    Nachträgliche Einschränkung einer Baugenehmigung bei unzulässiger Einleitung von …

    Auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung befreit die Behörde im Regelfall nicht von der Verpflichtung aus § 28 HVwVfG, den Betroffenen vor Erlaß des Verwaltungsaktes anzuhören (Hess. VGH, B. vom 04.12.1986 - IV TH 1500/86 -, NJW 1987, 1505 = NVwZ 1987, 510 m.w.N.; Hess. VGH, B. v. 15.09.1987 - 3 TH 2165/87- BVerwG, U. v. 13.12.1983 - 3 C 27.82 -, NVwZ 1984, 577).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02

    Apothekenaufsicht - unzulässige offene Rezeptur in der Offizin

    Der Senat hegt schon Zweifel, ob der klägerischen Rechtsbehauptung, ein Ortstermin biete keinesfalls ausreichend Gelegenheit zur Äußerung im Sinne von § 28 LVwVfG, in dieser Allgemeinheit gefolgt werden könnte; das dürfte vielmehr von den jeweiligen Umständen abhängen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 -, NVwZ 1987, 510;… Bonk in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, Rdnr. 35 zu § 28 VwVfG).
  • VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93

    Untersagung eines Bordellbetriebes wegen formeller Baurechtswidrigkeit

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß die Nutzung des Wohnhauses zu Bordellzwecken eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung im Sinne des § 87 Abs. 1 HBO darstellt (zum Begriff des Verbots der Nutzung zu Bordellzwecken in einer bauaufsichtlichen Verfügung vgl. Hess. VGH, B. v. 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 - HSGZ 1987, 471 = NJW 1987, 1905 = NVwZ 1987, 510).
  • VGH Hessen, 06.10.1989 - 4 TH 2108/88

    Zweckentfremdung: Anwaltskanzlei in Wohnung; Gleichbehandlung; Anhörung

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung befreit die Behörde im Regelfall auch nicht von der Verpflichtung, den Betroffenen vor Erlaß des Verwaltungsaktes anzuhören (ständige Rechtsprechung des Senats, Beschluß vom 04.12.1986 -- 4 TH 1500/86 -- HSGZ 1987, 471 = NJW 1987, 474 = NJW 1987, 1905 = NVwZ 1987, 510).
  • VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87

    Sofortvollzug einer Abbruchsanordnung für genehmigungspflichtigen Freisitz bzw …

    Während der 4. Senat in seinem Beschluß vom 04.12.1986 (Az.: 4 TH 1500/86, abgedruckt in NJW 1987, 1905 = NVwZ 1987, 510) offengelassen hat, ob die Nachholung der Anhörung auch im gerichtlichen Aussetzungsverfahren erfolgen kann, hat sich der neben dem beschließenden Senat für Baurecht ebenfalls zuständige 3. Senat der Auffassung angeschlossen, daß die Nachholung der unterlassenen Anordnung generell in einem gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen ist (B. v. 15.09.1987 - 3 TH 2165/87 -).
  • VGH Hessen, 15.09.1987 - 3 TH 2165/87

    ANHÖRUNG; NACHHOLUNG; AUSSETZUNG; VERWALTUNGSVERFAHREN

    Während das OVG Münster in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1977, NJW 1978, 1764 (1765) die Auffassung vertritt, daß der Mangel der Anhörung auch in einem gerichtlichen Aussetzungsverfahren geheilt werden könne (so auch Bay. VGH, BayVwBl. 1983, 595 und Laubinger, VerwArch Bd. 72, 333 ), ist die ganz überwiegende Literatur und Rechtsprechung der Auffassung, daß die Nachholung der unterlassenen Anhörung generell in einem gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen ist (OVG Koblenz DÖV 1979, 606; BVerwG NVwZ 1984, 577 ; Hess. VGH NVwZ 1987, 510;… Stelkens-Bonk-Leonhardt, VwVfG, 2. Aufl., § 45 Rdnr. 14;… Knack-Klappstein, VwVfG, § 45 Rdnr. 3.3;… Meyer-Borgs, VwVfG, 2. Aufl., § 45 Rdnr. 26;… Finkelnburg, Vorl. Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 619).
  • VG Koblenz, 19.08.2021 - 5 L 665/21

    Kein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken zur Nachtzeit in Teilen der …

  • VG Frankfurt/Main, 01.10.1997 - 15 G 1557/97

    Streit über die Pflichten des Verfügungsberechtigten einer öffentlich geförderten …

  • VG Mainz, 24.08.1995 - 1 L 1604/95

    Vorliegen des öffentlichen Interesses bei Anordnung des sofortigen Vollzugs; …

  • VG Gießen, 03.08.1992 - V/1 H 350/92

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen …

  • VG Frankfurt/Oder, 02.09.1996 - 7 L 415/96

    Genehmigung zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes; Durchführung von …

  • VG Weimar, 03.06.1999 - 7 E 3110/98

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Anhörung im …

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