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| VGH Hessen, 09.02.1987 - 4 TH 1615/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 3216 (Ls.)
- NVwZ 1987, 898
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
Gebühren; Gebühren; Vergleich; Widerruf; Widerrufsfrist; Prozeßbeendigung; …
Die Grundsätze über die Anscheins- und Duldungsvollmacht finden zwar in der Regel auch im öffentlichen Recht und gegenüber Körperschaften öffentlichen Rechts Anwendung (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Oktober 1963 - V ZR 146/57 -, in BGHZ 40, S. 197 ff. (204) …und Urteil vom 6. Juli 1995 - III ZR 176/94 -, in NJW 1995, S. 3389 f.; HessVGH, Beschluß vom 9. Februar 1987 - 4 TH 1615/84 -, in NVwZ 1987, 889 f.). - VGH Hessen, 27.11.2023 - 2 A 478/22
Zugang einer Fahrerlaubnisentziehung durch Akteneinsicht bei der nicht mehr …
Zum anderen hat der Kläger - selbst unter Außerachtlassung einer solchen Auslegung - gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde Mainz (und mit der Rückübertragung des Vorgangs am 11. Juli 2019 auch gegenüber der Beklagten) durch sein Schreiben einen zurechenbaren Rechtsschein der Bevollmächtigung gesetzt, an den er sich bis zur Einreichung der schriftlichen Vollmachtsurkunde am 6. August 2019 festhalten lassen musste (vgl. zur ähnlich gelagerten Frage der Anscheinsvollmacht: Hess. VGH, Beschluss vom 09.02.1987 - 4 TH 1615/84 -, in: NVwZ 1987, S. 898 ff.). - VG Gießen, 11.05.2000 - 8 G 1511/00
Zum Fristbeginn gem SG § 46 Abs 3; Anforderungen an eine Zusicherung; zur …
Die bürgerlich-rechtlichen Grundsätze über die Anscheinsvollmacht gelten auch im öffentlichen Recht (…Clausen, in Knack, VwVfG, Kommentar, 6. Auflage, 1998, § 14 Rdnr. 3.5, S. 249), es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus bestimmten Vorschriften des öffentlichen Rechts (Hess. VGH, NVwZ 1987, 898).
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