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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2600
VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89 (https://dejure.org/1989,2600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.05.1989 - 4 TH 207/89 (https://dejure.org/1989,2600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Mai 1989 - 4 TH 207/89 (https://dejure.org/1989,2600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 232 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 584
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 06.10.1988 - 4 TG 3126/88
    Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners verlangt § 72 HVwVG auch in diesem Fall, daß die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheidet, ob davon abzusehen ist, dem Bauherrn eine zumutbare Frist zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Anordnung zu setzen (Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 -- Hess. VGRspr. 1989, 27; Beschluß vom 17.03.1981 -- IV TH 8/81 -- BRS 38 Nr. 212).

    Der Senat hat auch in der Vergangenheit entsprechende Anforderungen an die Vollstreckung des Verbots der Fortsetzung ungenehmigter Bauarbeiten gestellt (vgl. den im Beschluß vom 06.10.1988, a.a.O. angezogenen Beschluß des Senats vom 25. März 1988 -- 4 TH 439/88 --).

  • VGH Hessen, 30.04.1982 - III TG 119/82
    Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89
    Rn. 15 Zu diesem Ergebnis gelangt man sowohl dann, wenn man eine Zwangsmittelandrohung, die nicht mit einer Fristsetzung verbunden wurde und bei der auch nicht ordnungsgemäß von einer Fristsetzung abgesehen wurde, als nichtig ansieht (so Hess. VGH, Beschluß v. 30.04.1982 -- III TG 119/82 -- in NVwZ 1982, 514), als auch dann, wenn man der Zwangsmittelandrohung eine nur beschränkte Bestandskraft zuerkennt, soweit nämlich die in ihr enthaltenen Regelungselemente selbständige und unmittelbare Voraussetzungen der eigentlichen Vollstreckungsmaßnahme sind (vgl. Kreiling, Hessisches Verwaltungsvollstreckungsrecht, § 69 HVwVG, Erl. 7;… zum Bundesrecht Engelhardt, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, 2. Auflage, § 13 Anm. 1).
  • VGH Hessen, 05.10.1979 - IV OE 36/77
    Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89
    In diesem Verstoß gegen das Baurecht liegt zugleich eine Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des § 72 HVwVG vor, die unaufschiebbar zu beseitigen ist, da bei auch nur zeitweiser Nichtbeachtung des Bauverbots dessen Ziel der Beendigung rechtswidriger Bautätigkeiten nicht erreicht werden könnte (Hess. VGH, Urteil vom 05.10.1979 -- IV OE 36/77 -- ESVGH Band 30 S. 115, 117 f.; Beschluß vom 25.03.1988 -- 4 TH 439/88 --).
  • VGH Hessen, 17.03.1981 - IV TH 8/81
    Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners verlangt § 72 HVwVG auch in diesem Fall, daß die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheidet, ob davon abzusehen ist, dem Bauherrn eine zumutbare Frist zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Anordnung zu setzen (Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 -- Hess. VGRspr. 1989, 27; Beschluß vom 17.03.1981 -- IV TH 8/81 -- BRS 38 Nr. 212).
  • VGH Hessen, 11.06.1979 - GrS 1/79
    Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89
    Rn. 16 Wie ausgeführt, kann von der nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG erforderlichen Fristsetzung gemäß § 72 HVwVG abgesehen werden, soweit eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unaufschiebbar zu beseitigen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß des Großen Senats vom 11.06.1979 -- GrS 1/79 -- ESVGH 29, 215).
  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93

    Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer …

    Die Zwangsmittelandrohung ist als Verwaltungsakt im Rahmen der Vollstreckung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12.05.1989 - 4 TH 207/89 -) kraft Gesetzes gemäß §§ 80 Abs. 2 Nr. 3, 187 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 12 HessAGVwGO sofort vollziehbar.

    Dagegen spricht auch nicht die Entscheidung des Senats vom 02.05.1989 (- 4 TH 207/89 -).

  • OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …

    Das Unterbleiben dieser Fristbestimmung stellt einen Rechtsfehler im Sinne der zitierten Vorschrift dar (Hessischer VGH, Beschluß vom 20. März 1981 - IV TH 20/81 - in BRS 38 Nr. 66, OVG Hamburg, Beschluß vom 18. Juni 1985 - Bs II 24/85 - in VR 86, 205 = HmbJVBl. 86, 3, Hessischer VGH, Beschluß vom 2. Mai 1989 - 4 TH 207/89 - in NVwZ 90, 584;… vgl. auch Simon, Bayerische Bauordnung, Kommentar, Artikel 82 Rn. 46, Sadler, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage, § 13 Rn. 8,15, 18, Graef, ThürVwZVG, Erläuterung 3 zu § 46).
  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives …

    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach Maßgabe des Landesrechts (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 HessVwVG) die Auffassung vertritt, es bedürfe jedenfalls für das Absehen von der Fristsetzung einer Ermessensentscheidung (vgl. Beschluß vom 2. Mai 1989 - 4 TH 207/89 - in NVwZ 90, 584; vgl. auch Beschluß vom 30. April 1982 - III TG 119/82 - in NVwZ 82, 514), folgt dem der 24.
  • VG Kassel, 23.02.2004 - 2 G 132/04

    Fristerneuerungspflicht bei Zwangsgeldandrohung nach Fristablauf oder Erledigung …

    Daraus resultiert die Rechtswidrigkeit auch der Androhung der Ersatzvornahme selbst (HessVGH, Beschluss vom 02.05.1989 -4 TH 207/89 -, NVwZ 1990, 584; OVG Weimar, Urteil vom 28.09.2000 - 3 KO 700/99 -, NVwZ-RR 2001, 507; OVG Brandenburg, Urteil vom 18.08.1998 - 4 A 176/96 -, Juris).

    Das Absehen von den Bestimmungen des § 69 HVwVG nach § 72 HVwVG ist nämlich eine Ermessensentscheidung (Hess.VGH, Beschluss vom 02.05.1989 - 4 TH 207/89 -, NVwZ 1990, 584).

  • VGH Hessen, 04.10.1995 - 4 TG 2043/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Zwangsmittelfestsetzung - Ausschluß von …

    Dagegen spricht auch nicht die Entscheidung des Senats vom 02.05.1989 (4 TH 207/89), da dieser Entscheidung eine bestandskräftige Zwangsmittelandrohung zugrundelag, der es an einer Fristsetzung gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 HessVwVG fehlte.
  • VG Gießen, 03.08.1992 - V/1 H 350/92

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen …

    Aber selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 72 HVwVG darf die Behörde, von den gesetzlich gebotenen Forderungen und Voraussetzungen des § 69 HVwVG nur abweichen, wenn sie dies nach pflichtgemäßem Ermessen wegen der Dringlichkeit des Vollzuges für geboten erachtet (Hess. VGH, Beschluß vom 02.05.1989, NVwZ 1990, 584 und Beschluß vom 17.03.1991, BRS 38, 453, 454).
  • VG Darmstadt, 11.10.1996 - 8 G 1638/96

    Vorliegen eines Eingriffs in Natur und Landschaft durch Betrieb eines …

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