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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3548
VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 (https://dejure.org/1993,3548)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 (https://dejure.org/1993,3548)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. November 1993 - 4 TH 2109/92 (https://dejure.org/1993,3548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität; Fristsetzung zur Beendigung der Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1994, 879
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94

    Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot - …

    Nur durch die Möglichkeit, formell illegale Nutzungen auch ohne Rücksicht auf ihre etwaige materielle Legalität zu verbieten, ist die Bauaufsicht in der Lage, das System des präventiven Bauverbots und Nutzungsverbots in Verbindung mit der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben zu sichern (Hess. VGH, Beschluß vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 -).
  • VGH Hessen, 22.09.2016 - 4 B 863/15
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 [L], juris und vom 10. November 1994 - 4 TH 1864/94 -, BRS 57 Nr. 259).

    Dauert die illegale Nutzung mit Wissen der Behörde schon längere Zeit an oder hat die Behörde andere Umstände gesetzt, aufgrund derer der Nutzer sich auf die Fortdauer des bisherigen Zustandes eingestellt hat, und benötigt er infolgedessen etwas Zeit zur Umstellung, so ist diesem Anliegen im Rahmen der von der Behörde zu setzenden Befolgungsfrist angemessen Rechnung zu tragen (vgl.: Hessischer VGH, Beschluss vom 4. November 1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 [L]).

  • OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich

    Da sie in der Beschwerde nicht gesondert thematisiert werden, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den insoweit aufgeworfenen rechtlichen Fragen, insbesondere der Angemessenheit der in solchen Fällen eher großzügig zu bemessenden Befolgungsfrist.(vgl. insoweit beispielsweise VGH Kassel, Beschluss vom 4.11.1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 (Leitsatz)).
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