Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität; Fristsetzung zur Beendigung der Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 05.10.1992 - VIII/2 H 2276/92
- VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92
Papierfundstellen
- DÖV 1994, 879
Wird zitiert von ... (20)
- VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94
Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot - …
Nur durch die Möglichkeit, formell illegale Nutzungen auch ohne Rücksicht auf ihre etwaige materielle Legalität zu verbieten, ist die Bauaufsicht in der Lage, das System des präventiven Bauverbots und Nutzungsverbots in Verbindung mit der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben zu sichern (Hess. VGH, Beschluß vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 -). - VGH Hessen, 22.09.2016 - 4 B 863/15 In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 [L], juris und vom 10. November 1994 - 4 TH 1864/94 -, BRS 57 Nr. 259).
Dauert die illegale Nutzung mit Wissen der Behörde schon längere Zeit an oder hat die Behörde andere Umstände gesetzt, aufgrund derer der Nutzer sich auf die Fortdauer des bisherigen Zustandes eingestellt hat, und benötigt er infolgedessen etwas Zeit zur Umstellung, so ist diesem Anliegen im Rahmen der von der Behörde zu setzenden Befolgungsfrist angemessen Rechnung zu tragen (vgl.: Hessischer VGH, Beschluss vom 4. November 1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 [L]).
- OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich
Da sie in der Beschwerde nicht gesondert thematisiert werden, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den insoweit aufgeworfenen rechtlichen Fragen, insbesondere der Angemessenheit der in solchen Fällen eher großzügig zu bemessenden Befolgungsfrist.(vgl. insoweit beispielsweise VGH Kassel, Beschluss vom 4.11.1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 (Leitsatz)).
- OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich
Da sie in der Beschwerde nicht gesondert thematisiert werden, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den insoweit aufgeworfenen rechtlichen Fragen, insbesondere der Angemessenheit der in solchen Fällen eher großzügig zu bemessenden Befolgungsfrist.(vgl. insoweit beispielsweise VGH Kassel, Beschluss vom 4.11.1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 (Leitsatz)). - VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage; zum …
Nur durch die Möglichkeit, formelle illegale Nutzungen zu verbieten, und zwar ohne Rücksicht auf eine etwaige materielle Legalität, ist die Bauaufsicht in der Lage, das System des präventiven Bau- und Nutzungsverbots in Verbindung mit der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben zu sichern (vgl. zu § 83 Abs. 1 HBO 1990 Hess. VGH, Beschluß vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92). - VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1728/11
Stilllegung einer Baustelle
Rn. 61 Die Stillegungsanordnung ist auch nicht unverhältnismäßig nach den §§ 3 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 2 HSOG (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 -). - VG Frankfurt/Main, 02.03.2011 - 8 L 453/11
Fiktive Baugenehmigung
Rn. 26 Das Nutzungsverbot ist auch nicht unverhältnismäßig nach den §§ 3 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 2 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG - (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 -). - VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10
Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte
Rn. 31 Die Beseitigungsanordnung und die Nutzungsuntersagung sind auch nicht unverhältnismäßig nach den §§ 3 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 2 HSOG (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 -), da nur durch die Beseitigung rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. - VG Gelsenkirchen, 14.08.2007 - 6 K 1523/04
Nutzungsuntersagung für "Wiesenparkplätze" an Arena Auf Schalke rechtmäßig
Rn. 68 Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 1. März 1993, - 1 M 3/93 - VGH Kassel, Beschluss vom 4. November 1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879. - VG Frankfurt/Main, 21.09.2010 - 8 K 982/10
Rückbau bei Abweichung von der Baugenehmigung
Die Beseitigungsanordnung ist auch nicht unverhältnismäßig nach den §§ 3 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 2 HSOG (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 -), da nur durch die Beseitigung (Rückbau) rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. - VG Gießen, 05.02.2007 - 1 E 3865/06
Bauordnungsrecht: Versagung einer Baugenehmigung für eine Großwerbeanlage wegen …
- VG Gelsenkirchen, 30.08.2005 - 6 L 1073/05
Nutzungsuntersagung, Nutzungsänderung
- VG Frankfurt/Main, 11.12.2001 - 9 G 3224/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ; Durchsetzung …
- VG Frankfurt/Main, 05.06.2014 - 8 L 1424/14
Nutzungsverbot für Werbeanlage an der Stätte der Leistung nach Aufgabe derselben
- VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 8 L 2511/11
Nutzungsverbot für ein Wettbüro
- VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11
Nutzungsverbot für ein Wettbüro
- VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93
Untersagung eines Bordellbetriebes wegen formeller Baurechtswidrigkeit
- VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 8 L 2510/14
Untersagung der vorzeitigen Benutzung
- VG Frankfurt/Main, 18.07.2011 - 8 L 1897/11
Nutzungsverbot für ein Sportwettbüro
- VG Kassel, 19.02.2001 - 2 G 134/01
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