Rechtsprechung
| VGH Hessen, 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TH 1844/91
Instandsetzung einer Klingelanlage - Maßnahme nach dem WoAufG HE §§ 2, 9
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats kann jedoch die sofortige Vollziehbarkeit einer Anordnung wegen ihrer besonderen Wichtigkeit und Dringlichkeit auch falltypisch gegeben sein (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153 ; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; vom 25.07.1985 - 4 TH 1268/87 - BRS 44 Nr. 207; B. v. 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 - Agrarrecht 1990, 83 = HessVGRspr. - VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 2283/91
Zur Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, hier: Auffüllung eines Steinbruchs
Das besondere öffentliche Interesse ergibt sich aus der Dringlichkeit, die eigentümlichen Lebensräume für das Pflanzenwachstum und die sonstigen vom Antragsgegner in der Begründung seiner Anordnung beschriebenen natürlichen Verhältnisse in dem stillgelegten Steinbruch aus ökologischen Gründen baldmöglichst wiederherzustellen und weitergehenden Schaden abzuwenden (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 - AgrarR 1990, 83 = HessVGRspr. 1989, 46 = RdL 1988, 306; u. v. 06.11.1991 - 3 TH 2207/91 -). - VGH Hessen, 06.11.1991 - 3 TH 2207/91
Die sofort vollziehbare Anordnung der Beseitigung eines aufgeschütteten …
In einem derartigen Fall ist die Anordnung des Sofortvollzuges zulässig, um damit sicherzustellen, daß sich der frühere Bewuchs auf der betroffenen Fläche regeneriert und der vorherige Zustand wieder einstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 -). - VGH Hessen, 17.05.1990 - 4 TH 138/89
Sicherungsmaßnahmen an brandzerstörter Fachwerkscheune - sofortige Vollziehung
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats kann jedoch die sofortige Vollziehbarkeit einer Anordnung wegen ihrer besonderen Wichtigkeit und Dringlichkeit auch falltypisch gegeben sein (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153 ; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71- BRS 24 Nr. 205; vom 25.07.1985 - 4 TH 1268/85 - BRS 44 Nr. 207; B. v. 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 - Agrarrecht 1990, 83 = HessVGRspr. - VGH Hessen, 20.11.1992 - 3 TH 2127/92
Zur Auffüllung eines Feuchtgebietes; Abwehr des Regenwasserabflusses von …
Rn. 14 Das besonders dringliche öffentliche Eilinteresse an einer ordnungsgemäßen und die schützenswerten Natur- und dabei insbesondere die Rhizombestände (Wurzelwerk) schonenden Beseitigung der Erdauffüllung liegt darin, daß nur bei der Durchführung entsprechender Sofortmaßnahmen noch hinreichend erwartet werden kann, daß sich der frühere Seggenbewuchs auf der betroffenen Fläche regeneriert und der vorhandene Zustand wiedereinstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 01.07.1988 - 4 TH 2399/87 - AgrarR 1990, 83).
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