Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Untersagung eines Bordellbetriebes wegen formeller Baurechtswidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.09.1993 - 8 G 1829/93
- VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93
Papierfundstellen
- ESVGH 44, 315 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86
Verletzung rechtlichen Gehörs; zur Nachholung im gerichtlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß die Nutzung des Wohnhauses zu Bordellzwecken eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung im Sinne des § 87 Abs. 1 HBO darstellt (zum Begriff des Verbots der Nutzung zu Bordellzwecken in einer bauaufsichtlichen Verfügung vgl. Hess. VGH, B. v. 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 - HSGZ 1987, 471 = NJW 1987, 1905 = NVwZ 1987, 510). - VGH Hessen, 23.12.1988 - 4 TH 4362/88
Keine Konzentrationswirkung einer Gaststättenerlaubnis gegenüber einer …
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93
Die polizeirechtliche Zulässigkeit der Bordellnutzung steht einem Einschreiten aufgrund baurechtlicher Vorschriften nicht entgegen (vgl. auch zu den Fällen der Mehrfachgenehmigungen Hess. VGH, B. v. 23.12.1988 - 4 TH 4362/88 - GewA 1989, 168 = NVwZ 1990, 583 m.w.N.). - VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92
Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität; Fristsetzung zur …
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93
Vielmehr ist es in Fällen der vorliegenden Art wünschenswert und sinnvoll, daß dem Pflichtigen einerseits eine großzügige Frist für die Beendigung der formell illegalen Nutzung gesetzt wird, daß dann aber ohne weitere Verzögerung die Vollziehung und notfalls die Vollstreckung der offensichtlich rechtmäßigen Verfügung auch schon vor Eintritt ihrer Bestandskraft möglich wird (vgl. Hess. VGH, B. v. 04.11.1993 - 4 TH 2109/92 -).
- VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage; zum …
Ebensowenig steht die polizeirechtliche Zulässigkeit der Bordellnutzung einem Einschreiten aufgrund baurechtlicher Vorschriften entgegen (Hess. VGH, Beschluß vom 09.03.1994 - 4 TH 2523/93 - vgl. auch zu den Fällen der Mehrfachgenehmigungen Hess. VGH, Beschluß vom 23.12.1988 - 4 TH 4362/88 - NVwZ 1990, 583 m.w.N.).
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