Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, Art 6 MietRVerbG, § 1 WoZwEntfrV HE 1
Sofort vollziehbare Anordnung, die zweckfremde Nutzung von Wohnräumen zu beenden und die wohnliche Nutzung wiederherzustellen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 27.09.1989 - III/3 H 987/89
- VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 16.84
Wohnraum - Zweckentfremdung - Öffentliches Interesse - Eigeninteresse - …
Auszug aus VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts besteht kein Anlaß, über die von ihm aufgestellten sechs Anforderungen hinaus noch eine derartige siebte Anforderung an die zweckentfremdungsrechtliche Beachtlichkeit geschaffenen Wohnraumes zu stellen (Urteil vom 20.08.1986 -- 8 C 16.84 -- = Buchholz 454.51 Nr. 13).Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 20.08.1986 (a.a.O) hierzu ausgeführt, daß diese Anforderung darauf abziele, daß, erstens, gerade der durch das Zweckentfremdungsverbot Belastete die Ausgleichsleistung erbringen muß und sie, zweitens, verhindern will, daß er in beachtlicher Weise für zweckentfremdeten Wohnraum Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen kann, in Bezug auf den seine Rechtsstellung gleichsam qualitativ geringwertiger ist, wie es z. B. zuträfe, wenn jemand eine in seinem Eigentum stehende Wohnung zweckentfremde und als Ausgleich dafür eine neugeschaffene, in fremdem Eigentum stehende Wohnung anbiete, die er gemietet habe.
- VGH Hessen, 10.07.1978 - IV TH 14/77
Auszug aus VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Dies kann die Behörde mit Hilfe der landesrechtlichen Sicherheits- und Ordnungsgesetze (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978 -- IV TH 14/77 -- = NJW 1979, 444, 445).Dementsprechend kann -- und wird meistens -- die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und gerechtfertigt sein (Hess. VGH, u.a. Beschlüsse v. 10.07.1978, IV TH 14/77, in Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44, v. 07.11.1987, 4 TH 2808/86, in Hess. VGRspr. 1988, 27 m.w.N. u. v. 20.03.1989, 4 TH 408/86; ständ. Rspr.).
- BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80
Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung
Auszug aus VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß eine Zweckentfremdungsgenehmigung uneingeschränkt erteilt werden, wenn die in Frage stehende Zweckentfremdung die allgemeine Wohnraumversorgung nicht berührt (vgl. Urteil vom 12.03.1982 = NJW 1982, 2269).
- VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzung für freiberufliche Tätigkeit
Auszug aus VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Dementsprechend kann -- und wird meistens -- die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und gerechtfertigt sein (Hess. VGH, u.a. Beschlüsse v. 10.07.1978, IV TH 14/77, in Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44, v. 07.11.1987, 4 TH 2808/86, in Hess. VGRspr. 1988, 27 m.w.N. u. v. 20.03.1989, 4 TH 408/86; ständ. Rspr.). - VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Zweckentfremdung von Wohnraum; Wohnraumbegriff
Auszug aus VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Dementsprechend kann -- und wird meistens -- die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und gerechtfertigt sein (Hess. VGH, u.a. Beschlüsse v. 10.07.1978, IV TH 14/77, in Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44, v. 07.11.1987, 4 TH 2808/86, in Hess. VGRspr. 1988, 27 m.w.N. u. v. 20.03.1989, 4 TH 408/86; ständ. Rspr.). - VGH Hessen, 14.01.1972 - IV TH 53/71
Zustellung/Zustellung an mehrere Personen
Auszug aus VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Es besteht daher aus wohnraumrechtlichen Gründen ähnlich wie im Falle der Errichtung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage aus baurechtlichen Gründen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972, IV TH 53/71, in BRS 25 Nr. 207; ständ. Rspr.) ein öffentliches Interesse, daß die Zweckentfremdung erst nach und nicht schon vor ihrer Genehmigung verwirklicht wird, das das etwa entgegengesetzte private Interesse auf sofortige zweckfremde Nutzung von bisherigem Wohnraum schon vor einer positiven Entscheidung über eine Nutzungsänderung in der Regel überwiegt.
- VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19
Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts
Im Anschluss an diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Gebot, die Zweckentfremdung einer Wohnung zu beenden, auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden könne (…vgl. Urt. v. 17.12.1980 - 6 S 722/80 - Beschl. v. 09.11.1982 - 10 S 1906/82 - Beschl. v. 24.02.1983 - 10 S 2738/82 - Urt. v. 21.03.1983 - 10 S 2567/82 -, jeweils juris (nur Ls.) …und Urt. v. 22.10.1998 - 10 S 275/97 -, juris Rn. 38; ebenso Hess. VGH, Beschl. v. 30.04.1990 - 4 TH 3146/89 -, juris Rn. 30).Damit würde der gesetzestreue Bürger, der die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung abwartet bis er eine entsprechende Nutzung aufnimmt, gegenüber dem bewusst oder unbewusst rechtswidrig Handelnden benachteiligt, was es zu vermeiden gilt, um einerseits das Vertrauen in die Rechtsordnung nicht zu erschüttern und anderseits Nachahmungseffekte zu verhindern (…vgl. zu diesem Argument bei baurechtlichen Nutzungsuntersagungen VG Freiburg, Beschl. 14.06.2013 - 4 K 529/13 -, juris Rn. 15 ;… Beschl. v. 20.04.2012 - 4 K 330/12 -, juris Rn. 9; diese Parallele zum Baurecht ebenfalls ziehend Hess. VGH, Beschl. v. 30.04.1990 - 4 TH 3146/89 -, juris Ls. 1, Rn. 34).
- VG Berlin, 11.11.2020 - 6 K 373.19
Erteilung zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungen zur kurzfristigen Vermietung
Zum einen soll die Voraussetzung sicherstellen, dass der durch das Zweckentfremdungsverbot Belastete die Ausgleichsleistung erbringt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. März 1982, a.a.O., Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 16/84 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 4. Mai 1988 - 14 A 2488/86 -, juris Rn. 41; VGH Hessen, Beschluss vom 30. April 1990 - 4 TH 3146/89 -, juris Rn. 38).Dies wäre der Fall, wenn jemand eine in seinem Eigentum stehende Wohnung zweckentfremdet und als Ausgleich dafür eine in fremdem Eigentum stehende Wohnung anbietet, die er gemietet hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. August 1986, a.a.O., Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 4. Mai 1988, a.a.O., Rn. 41; VGH Hessen, Beschluss vom 30. April 1990, a.a.O., Rn. 38).
- VGH Hessen, 29.04.1991 - 4 UE 3056/89
Zweckentfremdung von Wohnraum
Die dafür ausschlaggebende Mangelsituation am Wohnungsmarkt besteht fort (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.04.1990 -- 4 TH 3146/89 -- m.w.N.).
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