Rechtsprechung
| VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, Art 6 MietRVerbG, § 1 WoZwEntfrV HE 1
Zweckentfremdung von Wohnraum; Wohnraumbegriff - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 31.12.1985 - III/3 H 2224/84
- VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzung für freiberufliche Tätigkeit
Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 -- IV TH 14/77 -- Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 -- 4 TH 2808/86 -- Hess.VGRspr. 1988, 27 m.w.N.) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein.Rn. 21 Die Durchsetzung des nach alledem rechtmäßigen Verbots der Zweckentfremdung ist eilbedürftig und die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit gerechtfertigt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978 a.a.O., Beschluß vom 07.11.1987, a.a.O.).
- VGH Hessen, 10.07.1978 - IV TH 14/77
Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 -- IV TH 14/77 -- Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 -- 4 TH 2808/86 -- Hess.VGRspr. 1988, 27 m.w.N.) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein.Rn. 21 Die Durchsetzung des nach alledem rechtmäßigen Verbots der Zweckentfremdung ist eilbedürftig und die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit gerechtfertigt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978 a.a.O., Beschluß vom 07.11.1987, a.a.O.).
- VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 2898/87
Zweckentfremdung: bauordnungsrechtlich unzulässige Wohnnutzung
Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Bei einem -- hier vorliegenden -- Wohnungsaltbestand kann eine Anpassung an die heutigen Anforderungen nur nach Maßgabe einer hier nicht vorliegenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder bei Vorliegen eines Mißstandes verlangt werden (vgl. §§ 114, 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 HBO; vgl. auch § 4 Abs. 1 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes; im einzelnen dazu Hess. VGH, Beschluß vom 20.05.1988 -- 4 TH 2898/87 --). - VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
Zur Wohnraumbestimmung im Rahmen des Zweckentfremdungsverbotes
Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Von der Gültigkeit der Verordnung ist der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen, zuletzt in seinem Urteil vom 07.03.1989 (Az.: 4 UE 3335/86) auf der Grundlage des in jenem Verfahren vorgelegten Materials. - VGH Hessen, 22.07.1977 - IV N 12/77
Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Die Stadt Frankfurt am Main durfte in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden (Hess. VGH, Beschlüsse vom 22.07.1977 -- IV N 5/77 -- Hess.VGRspr. 1978, 17 ff. und -- IV N 12/77 -- NJW 1978, 964).
- VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Sofort vollziehbare Anordnung, die zweckfremde Nutzung von Wohnräumen zu beenden …
Dementsprechend kann -- und wird meistens -- die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und gerechtfertigt sein (Hess. VGH, u.a. Beschlüsse v. 10.07.1978, IV TH 14/77, in Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44, v. 07.11.1987, 4 TH 2808/86, in Hess. VGRspr. 1988, 27 m.w.N. u. v. 20.03.1989, 4 TH 408/86; ständ. Rspr.).
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