Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.03.1995 - 4 TJ 487/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 31 Abs 1 Nr 3 BRAGebO
Einsichtnahme in einen Bebauungsplan ist keine Beweisaufnahme; mit Ortsbesichtigung muß keine materielle Beweisaufnahme verbunden sein; Beweisgebühr auslösende Augenscheinseinnahme - Anwaltsblatt
§ 31 BRAGebO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 16.01.1995 - 2 J 1675/92
- VGH Hessen, 17.03.1995 - 4 TJ 487/95
Papierfundstellen
- MDR 1996, 211
- NVwZ-RR 1995, 423
- AnwBl 1996, 174
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1985 - 2 B 1623/85
Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1995 - 4 TJ 487/95
Verfolgt die Ortsbesichtigung den Zweck, als wesentlich, d.h. als für die Entscheidungsfindung erheblich, angesehene Tatsachen zu klären, liegt trotz Fehlens eines Beweisbeschlusses, gebührenrechtlich eine Beweisaufnahme vor (vgl. zur sogenannten informatorischen Ortsbesichtigung Hess. VGH…, Beschluß vom 07.03.1983, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 07.11.1985 - 2 B 1623/85 - HSGZ 1986, 261).Auch im übrigen hindern Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften die Entstehung einer Beweisgebühr nicht, wenn materiell Beweis erhoben worden ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 07.11.1985, a.a.O. m.w.N.).
- VGH Hessen, 12.04.1985 - 4 TI 45/84
Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1995 - 4 TJ 487/95
Rn. 14 Beweisaufnahme ist eine Tätigkeit des Gerichts in gerichtlichen Verfahren, durch die die Klärung als wesentlich, d.h. als für die Entscheidungsfindung erheblich, angesehener Tatsachen erreicht oder versucht wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12. April 1985 - 4 TI 45/84 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1996 - 4 E 406/96
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Bewiesgebühr durch Erholung einer Auskunft
BRAGO § 31 Ziffer 3 Nr. 133 und Beschluß vom 17.3.1995 - 4 TJ 487/95 -, NVwZ-RR 1995, 423.Hierauf kommt es wegen des den Verwaltungsprozeß beherrschenden Untersuchungsgrundsatzes nicht an, vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.1.1988, a.a.O., HessVGH, Beschluß vom 17.3.1995, a.a.O., Hartmann, a.a.O., § 114 BRAGO Rn. 11, Riedel/Sußbauer, a.a.O., § 31 BRAGO Rn. 98, Gerold/ Schmidt, a.a.O., § 114 Rn. 12.
- OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 1 OA 263/04
Entstehen einer Beweisgebühr bei Verzicht des Gerichts auf einen förmlichen …
Andererseits kann es der Zweck der Beweisgebühr - Abgeltung des Mehraufwandes des Prozessbevollmächtigten - rechtfertigen, Verfahrenshandlungen des Gerichts als Beweisaufnahme anzusehen, auch wenn sie den formellen Anforderungen nicht genügen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.9.1990 - 4 O 7, 8/90 -, NVwZ-RR 1991, 279; HessVGH, Beschl. v. 17.3.1995 - 4 TJ 487/95 -, NVwZ-RR 1995, 423). - VG Gießen, 23.07.1996 - 9 J 32475/96
Asylrechtsstreit; Entstehen einer Beweisgebühr wegen der Einführung einer …
Die informatorische Anhörung des Asylbewerbers in der mündlichen Verhandlung hat nicht die Entstehung einer Beweisgebühr gem. § 31 Abs. 1 Ziff. 3 BRAGO ausgelöst (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 17.03.1995 -4 TJ 487/95-). - VG Schleswig, 28.09.2001 - 3 A 294/96
Erinnerung, Beweisgebühr, Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr
Unter Beweisaufnahme versteht man die Tätigkeit eines Gerichts in gerichtlichen Verfahren, durch die die Klärung als wesentlich, dh für die Entscheidungsfindung erheblich, angesehener Tatsachen erreicht oder versucht wird (VGH Kassel, Beschluss vom 17.03.1995 - 4 Tj 487/95, NVwZ-RR 1995, 423).
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