Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2010 - 4 Ta 126/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Vermögen (einzusetzendes), Abfindung, Einmalzahlung, Schuldentilgung, vorzeitige Schuldentilgung, Rechtsmissbrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3
Einsatz einer Arbeitsplatzabfindung zur Tilgung der Prozesskosten; rechtsmissbräuchliche Schuldentilgung vor Fälligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einsatz einer Arbeitsplatzabfindung zur Tilgung der Prozesskosten; Rechtsmissbräuchliche Schuldentilgung vor Fälligkeit
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 05.07.2010 - 1 Ca 2136a/09
- LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2010 - 4 Ta 126/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2010 - 4 Ta 126/10
Wer böswillig seine Leistungsunfähigkeit herbeiführt, beispielsweise durch Tilgung einer Verbindlichkeit weit vor Fälligkeit, der muss sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25.11.1998, XII ZB 117/98, zitiert nach juris, Rn. 14) als fiktives Vermögen weiterhin diesen Betrag zurechnen lassen. - OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01
Rechtliche Einordnung der Abfindung; Anrechnung einer Abfindung; …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2010 - 4 Ta 126/10
Eine Schuldentilgung ist rechtsmissbräuchlich, wenn - wie hier - bei Tilgung der Prozesskostenhilfebedarf bekannt ist und die getilgte Schuld noch nicht - jedenfalls nicht in voller Höhe - bedient werden muss (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.2001, 16 WF 137/01, zitiert nach juris, Rn. 4).
- LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 472/14
Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Wenn Schulden in langfristigen Raten zu tilgen sind, darf die arme Partei sie nicht vorzeitig tilgen, sondern muss mit dem vorhandenen Geld die Prozesskosten zunächst bezahlen (vgl. BGH, 25. November 1998, XII ZB 117/98, VersR 1999, 1435, II. 2. b) aa) der Gründe; LAG Hamm, 20. Juni 2006, 5 Ta 185/06 (…Rn. 11) und 5 Ta 195/96 (…Rn. 10), juris; LAG Schleswig-Holstein, 13. September 2010, 4 Ta 126/10, juris, Rn. 9). - LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 6 Ta 67/16
Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Änderung, Kostenbeteiligung, …
Gleichzeitig hat der Staat aber einen Anspruch darauf, dass dieser Bürger ihm die Kosten erstattet, die durch die Prozessführung entstanden sind, sofern er aus wirtschaftlichen Gründen wieder dazu in der Lage ist (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.09.2010 - 4 Ta 126/10 - zitiert nach juris).Eine solche kann bei der Berechnung der Sonderzahlung auf die Prozesskosten nicht berücksichtigt werden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.09.2010 aaO).
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