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Rechtsprechung
   LAG Köln, 13.06.2006 - 4 Ta 159/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4654
LAG Köln, 13.06.2006 - 4 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,4654)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.06.2006 - 4 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,4654)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 4 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,4654)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsprozess - Haftung der Gewerkschaft für Fehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5; ZPO § 85 Abs. 2
    Nachträgliche Klagezulassung bei unterlassener Weiterleitung des Auftrags an DGB-Rechtsschutz-GmbH durch Mitarbeiter der rechtsschutzgewährenden Einzelgewerkschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche Zulassung einer Klage; Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern einer rechtsschutzgewährenden Einzelgewerkschaft gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer; Unterbleiben rechtzeitiger Weiterleitung des Klageauftrags; Einzelgewerkschaft als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 15.04.2005 - 10 Ta 309/04

    Nachträgliche Klagezulassung, Betriebsrat, gewerkschaftlicher Vertrauensmann

    Auszug aus LAG Köln, 13.06.2006 - 4 Ta 159/06
    Die Zurechnungsnorm des § 85 Abs. 2 ZPO ist zwar nach hiesiger Rechtsprechung im Rahmen der nachträglichen Klagezulassung anzuwenden (vgl. z.B. LAG Köln 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 - entgegen z.B. LAG Hamm 21.12.1995 LAGE § 5 KSchG Nr. 73).

    Mit der inzwischen wohl herrschenden Auffassung unter den Landesarbeitsgerichten (LAG Bremen 23.07.1999, LAGE § 5 KSchG Nr. 96; LAG Bremen 26.05.2003, NZA 2004, 228; Hessisches LAG 02.12.2002 - 15 Ta 2058/02 - LAG Köln 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 - ; vgl. auch LAG Hamm 01.04.2005 - 1 Ta 84/05) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass in Fällen wie dem vorliegenden die Einzelgewerkschaft nicht Prozessbevollmächtigter ist.

  • LAG Hamm, 01.04.2005 - 1 Ta 84/05

    Nachträgliche Klagezulassung; Verschulden des Gewerkschaftssekretärs der …

    Auszug aus LAG Köln, 13.06.2006 - 4 Ta 159/06
    Mit der inzwischen wohl herrschenden Auffassung unter den Landesarbeitsgerichten (LAG Bremen 23.07.1999, LAGE § 5 KSchG Nr. 96; LAG Bremen 26.05.2003, NZA 2004, 228; Hessisches LAG 02.12.2002 - 15 Ta 2058/02 - LAG Köln 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 - ; vgl. auch LAG Hamm 01.04.2005 - 1 Ta 84/05) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass in Fällen wie dem vorliegenden die Einzelgewerkschaft nicht Prozessbevollmächtigter ist.

    Die Einzelgewerkschaft ist ein typischer Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der Gewerkschaftsmitglieder (vgl. auch LAG Hamm 01.04.2005 - 1 Ta 84/05 - ).

  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete …

    Auszug aus LAG Köln, 13.06.2006 - 4 Ta 159/06
    Mit der inzwischen wohl herrschenden Auffassung unter den Landesarbeitsgerichten (LAG Bremen 23.07.1999, LAGE § 5 KSchG Nr. 96; LAG Bremen 26.05.2003, NZA 2004, 228; Hessisches LAG 02.12.2002 - 15 Ta 2058/02 - LAG Köln 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 - ; vgl. auch LAG Hamm 01.04.2005 - 1 Ta 84/05) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass in Fällen wie dem vorliegenden die Einzelgewerkschaft nicht Prozessbevollmächtigter ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 5 Ta 263/07

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Prozessbevollmächtigter, …

    Die Einzelgewerkschaft ist ein typischer Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der Gewerkschaftsmitglieder (LAG Köln, Beschl. v. 13.06.2006 - 4 Ta 159/06 -, NZA-RR 2007, 33 f.; LAG Hamm, Beschl. v. 01.04.2005 - 1 Ta 84/05 -, zit. n. Juris).

    Ein Arbeitnehmer kann auf die entsprechende Kompetenz der hierfür zuständigen Rechtssekretäre einer großen Einzelgewerkschaft ebenso vertrauen wie auf die eines Rechtsanwalts (LAG Köln, Beschl. v. 13.06.2006 - 4 Ta 159/06 -, a.a.O.).

    Die Einzelgewerkschaft ist nicht Prozessbevollmächtigter i. S. v. § 85 Abs. 2 ZPO (h.Rspr.: LAG Köln, v. 13.06.2006 - 4 Ta 159/06 -, a.a.O.; LAG Köln, Beschl. v.15.04.1005 - 10 Ta 309/04 -, MDR 2006, 162 f.; LAG Bremen, Beschl. v. 26.05.2003 - 2 Ta 4/03 -, NZA 2004, 228ff.; Hessisches LAG, Beschl. v. 02.12.2002 - 15 Ta 2058/02 -, zit. n. Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - 10 Sa 26/08

    Nachträgliche Klagzulassung - neues Prozessgesetz - Zurechnung von Verschulden …

    Hiervon kann und insoweit wird der Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss v. 13.06.2006, 4 Ta 159/06, NZA-RR 2007 Seite 33) gefolgt, nur dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer durch Informationen, die an ihn herangetragen werden, klar erkennt, dass die Einzelgewerkschaft oder auch die DGB-Rechtsschutz GmbH eine Klagerhebung nicht rechtzeitig veranlasst hat.
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