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Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11730
LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09 (https://dejure.org/2009,11730)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.06.2009 - 4 Ta 167/09 (https://dejure.org/2009,11730)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 4 Ta 167/09 (https://dejure.org/2009,11730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 3
    Streitwert für Beschlussverfahren um Einrichtung einer Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert für Beschlussverfahren um Einrichtung einer Einigungsstelle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 22.09.2008 - 7 Ta 188/08

    Streitwert; nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit; Errichtung einer …

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 22.09.2008 - 7 Ta 188/08 - NRWE; LAG Hamm vom 09.06.2008 - 10 Ta 279/08 - JURIS, mit zahlreichen weiteren; LAG Baden-Württemberg vom 04.12.1979 - BB 1980, 321 - LAG München vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604 - LAG Niedersachsen vom 30.04.1999 LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Sachsen vom 16.07.2007 - 4 Ta 136/07 -) ist bei dem Verfahren nach § 98 ArbGG über die Einrichtung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle regelmäßig der heute in § 23 Abs. 3 RVG normierte Ausgangswert von 4.000,00 EUR anzusetzen.

    Eine solche schematische Erhöhung ist vom LAG Köln (22.09.2008 a. a. O.) abgelehnt worden, da Streitgegenstand eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG die Einrichtung der Einigungsstelle durch Bestimmung eines Einigungsstellenvorsitzenden und Festlegung der Anzahl der Einigungsstellenbeisitzer ist und dementsprechend es verfehlt erscheine, zum Zwecke der Bemessung des Streitwertes diese Gesichtspunkte "zu atomisieren" und jeweils gesondert zu bewerten.

  • LAG Hamm, 09.06.2008 - 10 Ta 279/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um …

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 22.09.2008 - 7 Ta 188/08 - NRWE; LAG Hamm vom 09.06.2008 - 10 Ta 279/08 - JURIS, mit zahlreichen weiteren; LAG Baden-Württemberg vom 04.12.1979 - BB 1980, 321 - LAG München vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604 - LAG Niedersachsen vom 30.04.1999 LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Sachsen vom 16.07.2007 - 4 Ta 136/07 -) ist bei dem Verfahren nach § 98 ArbGG über die Einrichtung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle regelmäßig der heute in § 23 Abs. 3 RVG normierte Ausgangswert von 4.000,00 EUR anzusetzen.
  • LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 22.09.2008 - 7 Ta 188/08 - NRWE; LAG Hamm vom 09.06.2008 - 10 Ta 279/08 - JURIS, mit zahlreichen weiteren; LAG Baden-Württemberg vom 04.12.1979 - BB 1980, 321 - LAG München vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604 - LAG Niedersachsen vom 30.04.1999 LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Sachsen vom 16.07.2007 - 4 Ta 136/07 -) ist bei dem Verfahren nach § 98 ArbGG über die Einrichtung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle regelmäßig der heute in § 23 Abs. 3 RVG normierte Ausgangswert von 4.000,00 EUR anzusetzen.
  • LAG Sachsen, 16.07.2007 - 4 Ta 136/07
    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 22.09.2008 - 7 Ta 188/08 - NRWE; LAG Hamm vom 09.06.2008 - 10 Ta 279/08 - JURIS, mit zahlreichen weiteren; LAG Baden-Württemberg vom 04.12.1979 - BB 1980, 321 - LAG München vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604 - LAG Niedersachsen vom 30.04.1999 LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Sachsen vom 16.07.2007 - 4 Ta 136/07 -) ist bei dem Verfahren nach § 98 ArbGG über die Einrichtung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle regelmäßig der heute in § 23 Abs. 3 RVG normierte Ausgangswert von 4.000,00 EUR anzusetzen.
  • LAG Köln, 07.07.2014 - 4 Ta 223/14

    Einrichtung einer Einigungsstelle

    Der Streitwert eines Verfahrens nach § 98 ArbGG beträgt 5.000,00 EUR, unabhängig davon, ob die Beteiligten schwerpunktmäßig über die Person des einzusetzenden Vorsitzenden, über die Anzahl der Beisitzer oder über die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle oder mehrere oder gar alle diese Gesichtspunkte streiten (vgl. LAG Köln 22.09.2008 - 7 Ta 188/08; 03.06.2009 - 4 Ta 167/09; 02.09.2010 - 7 Ta 277/10; 10.12.2012 - 10 Ta 298/12).

    Es ist für die Festsetzung des Streitwerts unerheblich, die Beteiligten schwerpunktmäßig über die Person des einzusetzenden Vorsitzenden, über die Anzahl der Beisitzer oder über die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle oder mehrere oder gar alle diese Gesichtspunkte streiten (vgl. LAG Köln 22.09.2008 - 7 Ta 188/08; 03.06.2009 - 4 Ta 167/09; 02.09.2010 - 7 Ta 277/10; 10.12.2012 - 10 Ta 298/12).

  • LAG Köln, 17.11.2014 - 5 Ta 360/14

    Streitwert eines Verfahrens über die Besetzung der Einigungsstelle

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten schwerpunktmäßig über die Person des einzusetzenden Vorsitzenden, über die Anzahl der Beisitzer oder über die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle oder mehrere oder gar alle diese Gesichtspunkte streiten (vgl. LAG Köln 22.09.2008 - 7 Ta 188/08; 03.06.2009 - 4 Ta 167/09; 02.09.2010 - 7 Ta 277/10; 10.12.2012 - 10 Ta 298/12; 07.07.2014 - 4 Ta 223/14).
  • LAG Köln, 22.10.2009 - 7 Ta 104/09

    Streitwert für Beschlussverfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle

    Rn. 3 Nach zutreffender herrschender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung beträgt der Streitwert für ein Beschlussverfahren über die Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG im durchschnittlichen Regelfall entsprechend § 23 Abs. 3 RVG 4.000,00 (LAG Köln vom 22.09.2008, 7 Ta 188/08; LAG Köln vom 03.06.2009, 4 Ta 167/09 m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2010 - 5 Ta 52/10

    Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei einem …

    Rn. 7 2. Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der meisten Landesarbeitsgerichte ist für ein Verfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig der Ausgangswert von EUR 4.000,00 festzusetzen (vgl. LAG Köln 3. Juni 2009 - 4 Ta 167/09 - AE 2009, 351; LAG Köln 22. September 2008 - 7 Ta 188/08 - AE 2009, 159; LAG Hamm 13. August 2008 - 13 Ta 444/08 - zitiert nach juris; LAG Hamburg 23. Juni 2008 - 5 Ta 14/08 - zitiert nach juris; LAG Hamm 16. Mai 2008 - 10 Ta 261/08 - zitiert nach juris; LAG Hamm 9. Juni 2008 -10 Ta 279/08 - zitiert nach juris; vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 16. September 2005 - 1 Ta 69/05 - LAGE RVG § 23 Nr. 2 = NZA-RR 2006, 43;… GK-ArbGG/Schleusener Stand 65. Lieferung September 2009 § 12 Rn. 452 ff. mit zahlreichen Nachweisen;… Natter/Gross-Gross ArbGG 1. Aufl. § 12 Rn. 148).
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