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Rechtsprechung
   LAG Köln, 23.03.1995 - 4 Ta 19/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4491
LAG Köln, 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 (https://dejure.org/1995,4491)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 (https://dejure.org/1995,4491)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. März 1995 - 4 Ta 19/95 (https://dejure.org/1995,4491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b
    Kündigung: sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgericht bei ordentlicher Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage; Sachliche Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Rechtsweg; Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 557
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Abweichend davon hat das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Beschluß vom 23. März 1995 (- 4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17) ebenso wie der angefochtene Beschluß des LAG Düsseldorf bei einer auf das Kündigungsschutzgesetz gestützten Klage gegen eine ordentliche Kündigung die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, genügen lassen.

    Der Senat folgt der im angefochtenen Beschluß vertretenen Auffassung (und dem Landesarbeitsgericht Köln, Beschluß vom 23. März 1995, aaO).

  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Abweichend davon hat das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Beschluß vom 23. März 1995 (4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17) bei einer auf das Kündigungsschutzgesetz gestützten Klage gegen eine ordentliche Kündigung die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, genügen lassen.

    Der Senat folgt der Auffassung (vgl. LAG Köln, Beschluß vom 23. März 1995, a.a.O.), daß in allen Fällen, in denen die Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist, die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit ausreicht.

  • LAG Köln, 05.03.1997 - 4 Ta 253/96

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg

    Unter Bezug auf die Entscheidung der erkennenden Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23.03.1994 (4 Ta 19/95 LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17 = NZA 1996, 557 ff.) hält es damit seine Zuständigkeit für gegeben.

    Die erkennende Kammer hat in dem Beschluß vom 23.03.1994 (LAGE § 2 ArbGG 1979, Nr. 17 = NZA 1996, 557 ff.) die Auffassung vertreten, daß für eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz bei einer ordentlichen Kündigung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zulässig sei, ohne daß es auf die Frage ankomme, ob der Kläger seine Rechtsbehauptung, Arbeitnehmer zu sein, mit hinreichend substantiiertem Tatsachenvortrag schlüssig dargelegt habe.

  • LAG Köln, 14.05.1996 - 11 Ta 32/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtswegzuständigkeit - Schlüssigkeit des …

    Zu dem gleichen Ergebnis kommt die Rechtsprechung, die den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Kündigungsschutzklage nicht einmal von einem schlüssigen Vortrag abhängig macht, sondern insoweit die bloße Rechtsbehauptung des Klägers genügen läßt (so die 4. Kammer des LAG Köln v. 23.03.1995 - 4 Ta 19/95); ebenso die Rechtsprechung, die den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten dann bejaht, wenn die Arbeitnehmereigenschaft des Klägers nicht nur Zulässigkeitsvoraussetzung, sondern auch zugleich Voraussetzung für die materiellen Erfolgsaussichten der Klage ist (LAG München v. 05.10.1992 - 4/6 Ta 94/92 in DB 1993, Heft 47).
  • LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

    In diesen Fällen genügt zur Bejahung des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen die alleinige Rechtsansicht des Klägers, Arbeitnehmer zu sein (grundlegend BAG 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - im Anschluss an die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17 - vgl. BAG a. a. O. Rn. 27; BAG 09.10.1996 - 5 AZB 18/96; BAG 26.10.2012 - 10 AZB 60/12).
  • LAG Hessen, 11.07.1996 - 12 Ta 240/96

    Arbeitnehmerbegriff: Dozent in einem privaten Lehrinstitut

    Das gilt einerseits für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen und der Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes in Fällen sogenannter "Scheinselbständigkeit" (dazu: Wank DB 1992, 90 und NZA 1996, 519 (520); hierzu insbesondere auch: LAG Köln, Urteil vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 - AP Nr. 80 zu § 611 BGB Abhängigkeit = LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Entscheidung 29 und LAG Köln, Beschluß vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 - NZA 1996, 557 (559/560)).
  • LAG Köln, 03.04.2001 - 4 Ta 307/00

    Zuständigkeitsprüfung

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  • LAG Köln, 19.12.2000 - 4 Ta 248/00

    Umdeutung einer als außerordentlich ausgesprochenen Kündigung; Ausdrückliche …

    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.04.1996 - 5 AZB 25/95, mit der sich das Bundesarbeitsgericht einer schon zuvor von der jetzt entscheidenden Kammer im Beschluß vom 23.03.1995 (4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17) vertretenen Ansicht angeschlossen hat, reicht die bloße Rechtsansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus, wenn die vor dem Arbeitsgericht erhobene Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 1).
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