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Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4812
LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16 (https://dejure.org/2016,4812)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.02.2016 - 4 Ta 31/16 (https://dejure.org/2016,4812)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 4 Ta 31/16 (https://dejure.org/2016,4812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 91 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, Nr. 3200, 3201 VV RVG, KV 3201 VV RVG, § 19 Abs. 1 S. 1 RVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufung Gegner bei "vorsorglicher" Einlegung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei vorsorglich eingelegter Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufung Gegner bei "vorsorglicher" Einlegung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden …

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Rn. 5 Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt bis heute (vgl. BGH 03.06.2003 - VIII ZB 19/03; 28.02.2013 - V ZB 132/12; 23.10.2013- V ZB 143/12).

    Rn. 7 III. Soweit in diesen Entscheidungen ausgeführt wird, davon sei zu unterscheiden die Frage, "welche Maßnahmen" der bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten dürfe, betrifft dieses die Frage, ob die erst bei Stellung eines Sachantrages nach Nr. 3200, 3201 VV RVG anfallende volle Verfahrensgebühr dann auch in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, dass das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (…vgl. z. B. BGH 03.07.2007 - VI ZB 21/06 - Rn. 6 m. w. N.; BHG 23.10.2013 - V ZB 143/12).

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für …

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens bedarf es dabei nicht (BGH 25.10.2012- IX ZB 62/10).

    Dass der Prozessbevollmächtigte der Beklagten sie irrtümlich für unzulässig hielt, ändert nichts daran, dass allein mit der Prüfung des Rechtsmittels dahingehend, ob man sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren solle, die Verfahrensgebühr entstanden ist (nochmals BGH 25.10.2012 a. a. O. Rn. 11).

  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden …

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Rn. 6 II. Auch das Bundesarbeitsgericht folgt dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 - und vom 14.11.2007 - 3 AZB 36/07).

    Rn. 13 V. Der vorliegende Fall ist nicht zu vergleichen mit dem vom Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 14.07.2007 (3 AZB 36/07) entschiedenen Fall.

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Rn. 7 III. Soweit in diesen Entscheidungen ausgeführt wird, davon sei zu unterscheiden die Frage, "welche Maßnahmen" der bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten dürfe, betrifft dieses die Frage, ob die erst bei Stellung eines Sachantrages nach Nr. 3200, 3201 VV RVG anfallende volle Verfahrensgebühr dann auch in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, dass das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (vgl. z. B. BGH 03.07.2007 - VI ZB 21/06 - Rn. 6 m. w. N.; BHG 23.10.2013 - V ZB 143/12).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Rn. 2 I. Der Bundesgerichtshof hat mit dem grundlegenden Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 9/02 - entschieden, dass die (damals nach BRAGO gegebene) 13/20 Gebühr für den vor Ablauf der Begründungsfrist für das nur zur Fristwahrung eingelegte und später zurückgenommene Rechtsmittel beauftragten Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelgegners nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig ist.
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Rn. 5 Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt bis heute (vgl. BGH 03.06.2003 - VIII ZB 19/03; 28.02.2013 - V ZB 132/12; 23.10.2013- V ZB 143/12).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 132/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen …

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Rn. 5 Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt bis heute (vgl. BGH 03.06.2003 - VIII ZB 19/03; 28.02.2013 - V ZB 132/12; 23.10.2013- V ZB 143/12).
  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des …

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16
    Rn. 6 II. Auch das Bundesarbeitsgericht folgt dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 - und vom 14.11.2007 - 3 AZB 36/07).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21

    Beschwerdeverfahren - Glaubhaftmachung - Kostenfestsetzung - nach außen …

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10; LAG Köln 25. Februar 2016 - 4 Ta 31/16).

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (…BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, Rn. 13; LAG Köln 4 Ta 31/16, Rn. 9).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer …

    (1) Allerdings wird im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (ausgehend von der Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02) die Ansicht vertreten, dass bei späterer Berufungsrücknahme die Anwaltschaft zwar nur von den Mandanten die 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG beanspruchen könne, vom Gegner jedoch die ermäßigte 1, 1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV RVG zu erstatten sei (…vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. Januar 2020 - 3 Ta 28/19, Rn. 14; LAG Köln 25. Februar 2016 - 4 Ta 31/16, Rn. 8;… MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 91 Rn. 107;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021 Rn. 16, § 91 ZPO Rn. 16).
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