Rechtsprechung
| LAG Köln, 06.01.2010 - 4 Ta 407/09 |
Volltextveröffentlichung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 ZPO, § 42 Abs. 1 S. 4 GKG
Streitwert, Folgekündigung, Zeugnis
Verfahrensgang
- ArbG Bonn - 1 Ca 2861/09
- LAG Köln, 06.01.2010 - 4 Ta 407/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07
Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich
Auszug aus LAG Köln, 06.01.2010 - 4 Ta 407/09
Dieses letztere kann zu einem Mehrwert führen, wobei allerdings der sozialpolitische Zweck des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu beachten ist (vgl. LAG Hamm 27.07.2007 - 6 Ta 357/07 - juris; LAG Köln 15.05.2009 - 4 Ta 88/09 - NRWE). - LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Ta 88/09
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs
Auszug aus LAG Köln, 06.01.2010 - 4 Ta 407/09
Dieses letztere kann zu einem Mehrwert führen, wobei allerdings der sozialpolitische Zweck des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu beachten ist (vgl. LAG Hamm 27.07.2007 - 6 Ta 357/07 - juris; LAG Köln 15.05.2009 - 4 Ta 88/09 - NRWE).
- LAG Köln, 06.05.2016 - 4 Ta 85/16
Streitwert; Mehrwert eines Vergleiches; Arbeitszeugnis
Rn. 9 Da die "Gesamtbenotung" in einem Zeugnis typischerweise zentraler Streitpunkt eines Zeugnisrechtsstreits ist, kann bei Vergleichen, die eine Regelung über diesen zentralen Zeugnisinhalt enthalten, typischerweise davon ausgegangen werden, dass sie einen künftigen Zeugnisrechtsstreit vermeiden (Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 15.05.2009 - 4 Ta 88/09, NRWE; ferner z. B. 06.01.2010 - 4 Ta 407/09, NRWE; 23.12.2010 - 4 Ta 436/10, NRWE; vgl. auch die Beschlüsse der 7. Kammer des LAG Köln vom 12.06.2013 - 7 Ta 20/13, juris, und 18.08.2011 - 7 Ta 139/11, juris, sowie den Beschluss der 5. Kammer des LAG Köln vom 28.11.2012 - 5 Ta 320/12, juris).Rn. 10 In den genannten Fällen einer Regelung des wesentlichen Zeugnisinhalts ist es gerechtfertigt, ein Monatsgehalt für die Zeugnisregelung anzusetzen (vgl. den Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.01.2010 - 4 Ta 407/09, NRWE).
- LAG Köln, 18.08.2016 - 4 Ta 164/16
Gegenstandswert der Vereinbarung der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in …
Rn. 9 Da die "Gesamtbenotung" in einem Zeugnis typischerweise zentraler Streitpunkt eines Zeugnisrechtsstreits ist, kann bei Vergleichen, die eine Regelung über diesen zentralen Zeugnisinhalt enthalten, typischerweise davon ausgegangen werden, dass sie einen künftigen Zeugnisrechtsstreit vermeiden (Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 15.05.2009 - 4 Ta 88/09, NRWE; ferner z. B. 06.01.2010 - 4 Ta 407/09, NRWE; 23.12.2010 - 4 Ta 436/10, NRWE; vgl. auch die Beschlüsse der 7. Kammer des LAG Köln vom 12.06.2013 - 7 Ta 20/13, juris, und 18.08.2011 - 7 Ta 139/11, juris, sowie den Beschluss der 5. Kammer des LAG Köln vom 28.11.2012 - 5 Ta 320/12, juris).Rn. 10 In diesen Fällen einer Regelung des wesentlichen Zeugnisinhalts ist es gerechtfertigt, ein Monatsgehalt für die Zeugnisregelung anzusetzen (vgl. den Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.01.2010 - 4 Ta 407/09, NRWE).
- LAG Köln, 05.03.2011 - 10 Ta 368/10
Gegenstandswert für Vergleich über Zeugnisanspruch; Mehrvergleich bei …
Es ist daher gerechtfertigt, für Vergleichsklauseln, die die Gesamtleistungsbeurteilung festlegen, einen Mehrwert in Höhe eines Monatsgehaltes festzusetzen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 06.01.2010 - 4 Ta 407/09 -). - LAG Köln, 23.12.2010 - 4 Ta 436/10
Bewertung eines Hilfsantrags auf Endzeugnis im Kündigungsrechtsstreits mit …
Daher ist es gerechtfertigt, in Fällen wie dem vorliegenden eine solche Zeugnisklausel in einem Mehrvergleich mit einem Monatsgehalt zu bewerten (vgl. die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 06.01.2010 - 4 Ta 407/09).
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