Rechtsprechung
| LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 ZPO, § 42 Abs. 4 GKG, § 23 RVG, § 33 RVG
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit - Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergleichsmehrwert im Kündigungsrechtsstreit
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.09.2008 - 6 Ca 946/08
- LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
Papierfundstellen
- NZA-RR 2009, 503
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines …
Auszug aus LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
Dabei muss es sich - wie schon der Begriff "Streitgegenstand" nahe legt - bei den wertbestimmenden Gegenständen um "streitige Gegenstände" handeln (so ausdrücklich auch BGH 14.09.2005 - IV ZR 145/04 - S. 6 unten der von den Beschwerdeführern eingereichten Entscheidungsabschrift). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2005 - 4 Ta 178/05
Rechtsweg bei Insolvenzanfechtung
Auszug aus LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
In der jüngeren Rechtsprechung mehrerer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. z. B. Beschluss vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 127; Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.06.2005 - 4 Ta 178/05; Beschluss vom 05.09.2007 - 5 Ta 232/07; Beschluss vom 12.12.2007 - 11 Ta 358/07; Beschluss vom 12.10.2001 - 8 Ta 209/01; Beschluss vom 10.10.2003 - 5 Ta 319/03; Beschluss der erkennenden Kammer vom 20.02.2008 - 4 Ta 44/08) rechtfertigt eine zur vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutzprozesses vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich, sofern die Parteien nicht unabhängig von dem Streit um die Gesamtbeendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss des Vergleichs gerichtlich oder außergerichtlich über die Freistellung des Arbeitnehmers gestritten haben. - LAG Köln, 12.12.2007 - 11 Ta 358/07
Wert des Beschwerdegegenstandes; Vergleichsstreitwert bei Freistellung
Auszug aus LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
In der jüngeren Rechtsprechung mehrerer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. z. B. Beschluss vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 127; Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.06.2005 - 4 Ta 178/05; Beschluss vom 05.09.2007 - 5 Ta 232/07; Beschluss vom 12.12.2007 - 11 Ta 358/07; Beschluss vom 12.10.2001 - 8 Ta 209/01; Beschluss vom 10.10.2003 - 5 Ta 319/03; Beschluss der erkennenden Kammer vom 20.02.2008 - 4 Ta 44/08) rechtfertigt eine zur vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutzprozesses vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich, sofern die Parteien nicht unabhängig von dem Streit um die Gesamtbeendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss des Vergleichs gerichtlich oder außergerichtlich über die Freistellung des Arbeitnehmers gestritten haben.
- LAG Köln, 29.01.2002 - 7 Ta 285/01
Streitwert; Freistellung; Kündigungsfrist; Vergleich
Auszug aus LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
In der jüngeren Rechtsprechung mehrerer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. z. B. Beschluss vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 127; Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.06.2005 - 4 Ta 178/05; Beschluss vom 05.09.2007 - 5 Ta 232/07; Beschluss vom 12.12.2007 - 11 Ta 358/07; Beschluss vom 12.10.2001 - 8 Ta 209/01; Beschluss vom 10.10.2003 - 5 Ta 319/03; Beschluss der erkennenden Kammer vom 20.02.2008 - 4 Ta 44/08) rechtfertigt eine zur vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutzprozesses vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich, sofern die Parteien nicht unabhängig von dem Streit um die Gesamtbeendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss des Vergleichs gerichtlich oder außergerichtlich über die Freistellung des Arbeitnehmers gestritten haben. - LAG Köln, 06.09.2007 - 5 Ta 232/07
Streitwert für Vergleich zur Freistellung von der Arbeitspflicht und Rücknahme …
Auszug aus LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
In der jüngeren Rechtsprechung mehrerer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. z. B. Beschluss vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 127; Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.06.2005 - 4 Ta 178/05; Beschluss vom 05.09.2007 - 5 Ta 232/07; Beschluss vom 12.12.2007 - 11 Ta 358/07; Beschluss vom 12.10.2001 - 8 Ta 209/01; Beschluss vom 10.10.2003 - 5 Ta 319/03; Beschluss der erkennenden Kammer vom 20.02.2008 - 4 Ta 44/08) rechtfertigt eine zur vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutzprozesses vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich, sofern die Parteien nicht unabhängig von dem Streit um die Gesamtbeendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss des Vergleichs gerichtlich oder außergerichtlich über die Freistellung des Arbeitnehmers gestritten haben. - LAG Köln, 12.10.2001 - 8 Ta 209/01
Streitwert, Mehrvergleich, neuer Beendigungstermin, Freistellung
Auszug aus LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
In der jüngeren Rechtsprechung mehrerer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. z. B. Beschluss vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 127; Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.06.2005 - 4 Ta 178/05; Beschluss vom 05.09.2007 - 5 Ta 232/07; Beschluss vom 12.12.2007 - 11 Ta 358/07; Beschluss vom 12.10.2001 - 8 Ta 209/01; Beschluss vom 10.10.2003 - 5 Ta 319/03; Beschluss der erkennenden Kammer vom 20.02.2008 - 4 Ta 44/08) rechtfertigt eine zur vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutzprozesses vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich, sofern die Parteien nicht unabhängig von dem Streit um die Gesamtbeendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss des Vergleichs gerichtlich oder außergerichtlich über die Freistellung des Arbeitnehmers gestritten haben.
- LAG Köln, 13.02.2015 - 5 Ta 36/15
Streitwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit
Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Wert der Leistungen, die sich die Parteien in dem Vergleich im Wege des gegenseitigen Nachgebens gegenseitig versprechen (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 15. September 2014 - 5 Ta 284/14 - juris)..Es muss sich - was den Mehrwert anbelangt - um die Ausdehnung des Vergleichs auf bereits rechtshängige oder nichtrechtshängige Streitgegenstände bzw. "die Miterledigung anderer Streitpunkte handeln (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris; LAG Köln 15. September 2014 - 5 Ta 284/14 - juris)..
Dieser sozialpolitische Schutzgedanke ist auch bei der Bewertung eines Vergleichs in einer Bestandsschutzstreitigkeit zu berücksichtigen (LAG Köln 3. März 2009- 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris; LAG Köln 15. September 2014 - 5 Ta 284/14 - juris)..
Das heißt, es bleibt bei dem Vierteljahreswert, gleichgültig ob eine Beendigung zu den vom Arbeitgeber mit der Kündigung beabsichtigten Termin - gegebenenfalls mit Abfindungszahlung - vereinbart wird, ob zur Erledigung des Kündigungsrechtsstreits eine unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, ob die Beendigung zu einem späteren als dem vom Arbeitgeber intendierten Termin vereinbart wird oder gar zu einem früheren Termin - gegebenenfalls mit einer entsprechenden Erhöhung der Abfindung (LAG Köln 3. März 2009- 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris; LAG Köln 15. September 2014 - 5 Ta 284/14 - juris)..
Solange all diese Regelungen nur der vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsrechtsstreits dienen und nicht unabhängig von diesem bestehende "andere Streitpunkte" erledigen, können sie nicht zu einer Überschreitung des gesetzlichen Höchstwertes führen (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris; LAG Köln 15. September 2014 - 5 Ta 284/14 - juris)..
Rn. 8 Schließlich kann es an der gesetzlichen Höchstbegrenzung des § 42 Abs. 2 GKG nichts ändern, wenn die Folgen der Beendigung des Gesamtarbeitsverhältnisses für die einzelnen aus ihm entspringenden Rechte und Pflichten in dem Vergleich deklaratorisch - d. h. ohne dass über die einzelnen Folgen unabhängig von dem Gesamtstreit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Streit bestanden hätte - aufgeführt werden (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014- 5 Ta 369/13 - juris; LAG Köln 15. September 2014 - 5 Ta 284/14 - juris)..
- LAG Köln, 22.01.2014 - 5 Ta 369/13
Mehrwert eines Vergleiches
Der Mehrwert eines Vergleiches ergibt sich aus dem Wert der erledigten streitigen Ansprüche, nicht aus dem Wert dessen, was sich die Parteien im Vergleich versprechen (im Anschluss an LAG Köln 03.03.2009 - 4 Ta 467/08).Bei der Bemessung eines Vergleichswertes in einem Kündigungsrechtsstreit ist die sozialpolitische Ausrichtung des § 42 Abs. 2 GKG zu berücksichtigten (im Anschluss an LAG Köln 03.03.2009 - 4 Ta 467/08).
Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Wert der Leistungen, die sich die Parteien in dem Vergleich im Wege des gegenseitigen Nachgebens gegenseitig versprechen (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503)..
Es muss sich - was den Mehrwert anbelangt - um die Ausdehnung des Vergleichs auf bereits rechtshängige oder nichtrechtshängige Streitgegenstände bzw. "die Miterledigung anderer Streitpunkte handeln (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503)..
Dieser sozialpolitische Schutzgedanke ist auch bei der Bewertung eines Vergleichs in einer Bestandsschutzstreitigkeit zu berücksichtigen (LAG Köln 3. März 2009- 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503)..
Das heißt, es bleibt bei dem Vierteljahreswert, gleichgültig ob eine Beendigung zu den vom Arbeitgeber mit der Kündigung beabsichtigten Termin - gegebenenfalls mit Abfindungszahlung - vereinbart wird, ob zur Erledigung des Kündigungsrechtsstreits eine unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, ob die Beendigung zu einem späteren als dem vom Arbeitgeber intendierten Termin vereinbart wird oder gar zu einem früheren Termin - gegebenenfalls mit einer entsprechenden Erhöhung der Abfindung (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503)..
Solange all diese Regelungen nur der vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsrechtsstreits dienen und nicht unabhängig von diesem bestehende "andere Streitpunkte" erledigen, können sie nicht zu einer Überschreitung des gesetzlichen Höchstwertes führen (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503)..
Rn. 8 Schließlich kann es an der gesetzlichen Höchstbegrenzung des § 42 Abs. 2 GKG nichts ändern, wenn die Folgen der Beendigung des Gesamtarbeitsverhältnisses für die einzelnen aus ihm entspringenden Rechte und Pflichten in dem Vergleich deklaratorisch - d. h. ohne dass über die einzelnen Folgen unabhängig von dem Gesamtstreit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Streit bestanden hätte - aufgeführt werden (LAG Köln 3. März 2009- 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503)..
- LAG Köln, 15.09.2014 - 5 Ta 284/14
Vergleich in Kündigungsschutzrechtsstreit
Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Wert der Leistungen, die sich die Parteien in dem Vergleich im Wege des gegenseitigen Nachgebens gegenseitig versprechen (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503)..Es muss sich - was den Mehrwert anbelangt - um die Ausdehnung des Vergleichs auf bereits rechtshängige oder nichtrechtshängige Streitgegenstände bzw. "die Miterledigung anderer Streitpunkte handeln (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris)..
Dieser sozialpolitische Schutzgedanke ist auch bei der Bewertung eines Vergleichs in einer Bestandsschutzstreitigkeit zu berücksichtigen (LAG Köln 3. März 2009- 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris)..
Das heißt, es bleibt bei dem Vierteljahreswert, gleichgültig ob eine Beendigung zu den vom Arbeitgeber mit der Kündigung beabsichtigten Termin - gegebenenfalls mit Abfindungszahlung - vereinbart wird, ob zur Erledigung des Kündigungsrechtsstreits eine unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, ob die Beendigung zu einem späteren als dem vom Arbeitgeber intendierten Termin vereinbart wird oder gar zu einem früheren Termin - gegebenenfalls mit einer entsprechenden Erhöhung der Abfindung (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris)..
Solange all diese Regelungen nur der vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsrechtsstreits dienen und nicht unabhängig von diesem bestehende "andere Streitpunkte" erledigen, können sie nicht zu einer Überschreitung des gesetzlichen Höchstwertes führen (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris)..
Rn. 8 Schließlich kann es an der gesetzlichen Höchstbegrenzung des § 42 Abs. 2 GKG nichts ändern, wenn die Folgen der Beendigung des Gesamtarbeitsverhältnisses für die einzelnen aus ihm entspringenden Rechte und Pflichten in dem Vergleich deklaratorisch - d. h. ohne dass über die einzelnen Folgen unabhängig von dem Gesamtstreit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Streit bestanden hätte - aufgeführt werden (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014- 5 Ta 369/13 - juris)..
- LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Mehrwert eines Vergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche
Rn. 3 Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, die ausführlich in dem Beschluss vom 03.03.2009 (4 Ta 467/08, NZA-RR 2009, 503 bis 505) begründet worden ist:.Rn. 6 Diese Grundsätze und ihre Auswirkungen auf verschiedene, oft diskutierte Vergleichsmehrwerte wurden grundlegend in der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 03.03.2009 (4 Ta 467/08, NZA-RR 2009, 503 bis 505 und juris) dargestellt.
- LAG Köln, 02.08.2016 - 4 Ta 135/16
Mehrwert eines Vergleichs über Urlaubsabgeltungsansprüche, Freistellung, …
Rn. 3 Das Arbeitsgericht hat bereits der Rechtsprechung der erkennenden Kammer entsprechend die Grundsätze zu einem Vergleichsmehrwert aus dem Beschluss vom 03.03.2009 - 4 Ta 467/08 - zitiert.Rn. 8 Hierzu hat das Arbeitsgericht bereits unter Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 03.03.2009 (4 Ta 467/08), auf die erneut verwiesen wird, alles Erforderliche gesagt.
Dieser sozialpolitische Schutzgedanke ist auch bei der Bewertung eines Vergleichs in einer Bestandsstreitigkeit zu berücksichtigen (vgl. z. B. LAG Köln 10.11.2015 - 11 Ta 336/15; 13.02.2015 - 5 Ta 36/15 - auch zu einem Bonusanspruch; sowie wiederum den Beschluss der erkennenden Kammer vom 03.03.2009 - 4 Ta 467/08 und LAG Hamm a. a. O.).
- LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17
Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss
Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG). - LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 366/17
Streitwert; Mehrvergleich; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Note
Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG). - LAG Köln, 24.06.2016 - 4 Ta 132/16
Streitwert bei einer sog. "Sprinterklausel" in einem arbeitsgerichtlichen …
Rn. 3 Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, die ausführlich in dem Beschluss vom 03.03.2009 (4 Ta 467/08, NZA-RR 2009, 503 bis 505) begründet worden ist:.Rn. 6 Diese Grundsätze und ihre Auswirkungen auf verschiedene, oft diskutierte Vergleichsmehrwerte wurden grundlegend in der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 03.03.2009 (4 Ta 467/08, NZA-RR 2009, 503 bis 505 und juris) dargestellt.
- LAG Köln, 11.07.2016 - 4 Ta 159/16
Mehrwert einer Verschwiegenheitserklärung in einem gerichtlichen Vergleich
Der Vergleich muss auf bereits rechtshängige oder nicht rechtshängige Streitgegenstände ausgedehnt werden (vgl. insoweit insbesondere den Beschluss der erkennenden Kammer vom 03.03.2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503 bis 505, m. w. N.). - LG München I, 17.01.2018 - 30 O 10072/16
Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung
Dieser sozialpolitische Schutzgedanke ist auch bei der Bewertung eines Vergleichs in einer Bestandsschutzstreitigkeit zu berücksichtigen (LAG Köln 3. März 2009 - 4 Ta 467/08 - NZA-RR 2009, 503; LAG Köln 22. Januar 2014 - 5 Ta 369/13 - juris (LAG Köln Beschl. v. 15.9.2014 - 5 Ta 284/14, BeckRS 2014, 73370, beck-online). - LAG Köln, 06.05.2016 - 4 Ta 85/16
Streitwert; Mehrwert eines Vergleiches; Arbeitszeugnis
- LAG Köln, 25.09.2009 - 13 Ta 302/09
Wertfestsetzung für Mehrvergleich; Verschlechterungsverbot für Beschwerde im …
- OLG Koblenz, 23.10.2015 - 10 W 493/15
Streitwert eines Vergleichs über nicht rechtshängige Ansprüche
- LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09
Festsetzung des Gegenstandswertes - Freistellung von der Verpflichtung zur …
- LAG Köln, 28.02.2011 - 10 Ta 22/11
Gegenstandswert für vergleichsweise Freistellungsregelung
- LAG Köln, 06.07.2009 - 7 Ta 147/09
Gegenstandswert für Mehrvergleich zu qualifiziertem Zeugnis
- LG München I, 17.01.2018 - 30 O 9806/16
Grenzen bei der Vereinbarung über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung
- LAG Köln, 29.07.2015 - 7 Ta 150/15
Streitwert eines Vergleichs
- LAG Hamburg, 07.12.2011 - 7 Ta 31/11
Gegenstandswert - Vergleich - Freistellung - Sonderlösungsrecht
- OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
Gegenstandswert für einen Abfindungsvergleich in der …
- LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 387/17
Streitwert; Mehrvergleich; Zeugnis; Note
- LAG Köln, 18.08.2016 - 4 Ta 164/16
Gegenstandswert der Vereinbarung der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in …
- LAG Saarland, 22.11.2011 - 2 Ta 42/11
Streitwert bei vorzeitigem Lösungsrecht für den Arbeitnehmer im Vergleich
- LAG Köln, 16.08.2016 - 4 Ta 167/16
Gegenstandswert einer Freistellungsvereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich
- LAG Köln, 18.03.2016 - 4 Ta 49/16
Streitwert eines Vergleichs
- LAG Köln, 09.03.2016 - 4 Ta 36/16
Streitwert eines Vergleichs
- LAG Köln, 06.01.2010 - 9 Ta 354/09
Streitwert für Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Regelung …
- LAG Köln, 30.09.2014 - 4 Ta 334/14
Streitwert und Weiterbeschäftigungsantrag
- LAG Köln, 14.04.2016 - 7 Ta 368/15
Gebührenstreitwert; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Freistellung
- LAG Köln, 12.02.2010 - 7 Ta 363/09
Streitwert für Kündigungsschutzklage bei vergleichsweiser Freistellungsregelung …
- LAG Köln, 20.02.2017 - 2 Ta 10/17
Streitwert eines Vergleichs
- LAG Köln, 06.01.2010 - 8 Ta 210/09
Streitwert für Vergleich zur Beilegung einer Entfristungsklage mit umfangreichen …
- LAG Köln, 21.01.2015 - 4 Ta 347/14
Streitwert eines Verfahrens betreffend den Inhalt eines Zwischenzeugnisses
- LAG Köln, 07.05.2013 - 7 Ta 36/13
Keine Erhöhung des Vergleichsstreitwerts - Einigung über unstrittige Fragen - …
- LAG Köln, 29.10.2010 - 4 Ta 258/10
Mehrvergleich bei Zeugnisregelung
- LAG Köln, 27.09.2012 - 11 Ta 59/12
Streitwertfestsetzung; Nichtberücksichtigung einer Freistellungsregelung
- LAG Köln, 11.06.2010 - 9 Ta 204/10
Streitwert - Vergleich - nichtrechtshängige Ansprüche
- LAG Köln, 09.11.2009 - 12 Ta 337/09
Streitwertbeschwerde, Mehrwert für Vergleich
- LAG Köln, 08.09.2009 - 11 Ta 201/09
Streitwert, Weiterbeschäftigungsantrag, Freistellungsvereinbarung
- LAG Köln, 03.03.2016 - 4 Ta 20/16
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs
- LAG Nürnberg, 23.03.2016 - 4 Ta 34/16
Streitwert -Vergleichsmehrwert - vorzeitiges Ausscheiden - …
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